Bewertung zum beizulegenden Zeitwert: Finanzmarktkrise – Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen

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Der Stab des Projekts zu Konsolidierung trat noch einmal auf, um die Erörterungen mit dem Board hinsichtlich Angaben zu bilanzunwirksamen Vehikeln fortzusetzen. Der Zweck lag darin, zwei Sachverhalte zu diskutieren:

  • Welche Instrumente sollten im Rahmen einer bedeutenden Beteiligung abgedeckt werden?
  • Wie sollten die Angaben aussehen?

Der Stab setzte den Board davon in Kenntnis, dass er bereit sei, den Ausdruck „bedeutende Beteiligung‟ zu streichen, wenn dieser Ausdruck hinderlich sei. Es wurde darauf hingewiesen, dass die meisten Beteiligungen an bilanzunwirksamen Vehikeln im Anwendungsbereich von IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben liegen würden, aber der Stab schlug vor, zusätzliche Angaben zu den sogenannten bilanzunwirksamen Vehikeln zu fordern. Es wurde anerkannt, dass diese Formulierung noch verbessert werden müsse. Die zusätzlichen Angaben wären quantitativen Charakters und für in zusammenfassender tabellarischer Form angegeben, um den Adressaten Informationen zu den Vermögenswerten zu geben, die in diesen bilanzunwirksamen Vehikeln gehalten würden. Ein Boardmitglied äußerte Bedenken hinsichtlich der Verfügbarkeit der Daten, aber der Stab antwortete, dass, wenn die Beteiligung bedeutend sei, sollte die Berichtseinheit darüber Bescheid wissen. Die Informationen, die zur Verfügung gestellt würden, sollte den Adressaten Hinweise beüglich des Grads geben, zu dem Verlustrisiken bei der Berichtseinheit bestehen.

Viele Boardmitglieder zeigten sich wieder besorgt über den Ausdruck „bedeutende Beteiligung‟ und hoben hervor, dass man damit zu weit ausholen könne. Es wurde hervorgehoben, dass diese Fragen unter US-GAAP nicht aufkämen, da die Angaben nur für eine bestimmte Untergruppe von Unternehmen gefordert würden. Die Boardmitglieder hoben hervor, dass es die Beteiligung sei, die über die in der Bilanz genannte hinausgehe, auf die es ihnen ankäme.

Der Stab wendete sich dann Angaben zu Beziehungen zu, die außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 7 liegen. Dies würde häufig auftreten, wenn die Berichtseinheit der Sponsor des bilanzunwirksamen Vehikels sei aber nach dessen Gründung nicht weiter beteiligt wäre.

Wie jedoch die gegenwärtige Finanzmarktkrise zeige, würden sich die Unternehmen doch wieder an diesen Vehikeln beteiligen, was hauptsächlich aus Angst vor Rufschädigung geschehe. Es gab Bedenken hinsichtlich der Verfügbarkeit von Informationen, wenn der Sponsor keine Mittel besäße, um diese Informationen von dem bilanzunwirksamen Vehikel zu fordern. Der Board erörterte, wie man an diesen Punkt herangehen solle. Einige Boardmitglieder bezweifelten die Häufigkeit der Hilfsleistungen gegenüber solchen Vehikeln, wenn es keine Verpflichtung gäbe, dies zu tun, und keine weitere Beteiligung vorliegt. Der Stab wurde gebeten, diese Frage zu untersuchen.

Der Board bat den Stab, die Meinung der Adressaten hinsichtlich der vom Stab vorgeschlagenen Angaben einzuholen und die Ergebnisse dem Board zu präsentieren.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

Der IASB veröffentlicht Zusammenfassungen der Erörterungen aus den Boardsitzungen in seinem Newsletter IASB Update. Vergangene Ausgaben des IASB Update sind auf der Website des IASB erhältlich. Auf den Projektseiten des IASB finden Sie Verknüpfungen auf die Unterlagen für die Beobachter und Ausschnitte aus den IASB Updates mit Bezug zu dem jeweiligen Projekt.

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