Bewertung zum beizulegenden Zeitwert: Expertenpanel zur Bewertung von Finanzinstrumenten in Märkten, die inaktiv geworden sind – Aktuelles

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Der Stab wies darauf hin, dass man am 16. September 2008 auf der Internetseite des IASB einen Entwurf veröffentlicht habe, in dem die Ansichten des Expertenpanels zur Bestimmung und der Angabe des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten in Märkten, die inaktiv geworden sind, dargestellt würden. 39 Stellung nahmen seien eingegangen. In diesen sei breite Unterstützung ausgedrückt worden, aber in einigen seien fachliche Bedenken erhoben worden.

Insbesondere bestand im Hinblick auf den Abschnitt zur Bewertung Unsicherheit, über die Übereinstimmung zwischen dem Entwurf des Expertenpanels und den Verlautbarungen aus dem Büro des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der SEC, die am 30. September veröffentlicht worden waren, und dien damit zusammenhängenden Standpunkt des FASB-Stabs zu SFAS 157. Der Stab des IASB hatte in einer Presseerklärung am 14. Oktober 2008 klargestellt, dass er der Ansicht sei, dass diese Dokumente im Einklang ständen. Der Stab wird ein Beispiel aus dem Standpunkt des FASB-Stabs FSP FAS 157-3 vom 10. Oktober in das endgültige IASB Dokument aufnehmen, dass Ende Oktober 2008 veröffentlicht werden soll.

Die endgültigen Leitlinien des Stabs können später in künftige Änderungen an IFRS 7 aufgenommen werden, derzeit werden sie jedoch den Status nicht verpflichtender Leitlinien nach IAS 8.9 haben.

Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass der Stab des FASB die Arbeit des Expertenpanels genutzt habe und dankbar dafür sei. Der FASB-Stab habe es als beruhigend empfunden, dass diese Leitlinien bereits existierten, als er seine eigenen Leitlinien entwickelte. Darüber hinaus wies das Boardmitglied darauf hin, dass der Stab des FASB von der Zusammenarbeit und Hilfsbereitschaft ihrer Kollegen des IASB beeindruckt gewesen sei, die er hätte erfahren dürfen.

Einige Boardmitglieder forderten den Stab des IASB auf, sowohl die Stellungnahmen zum Entwurf des Expertenpanels als auch die Stellungnahmen zu FSP 157-3 zu berücksichtigen, wenn das endgültige Dokumente des IASB-Stabs entwickelt wird. Insbesondere die Ansicht des CFA Institutes, dass eine ordentliche Transaktion in einem unter Druck stehenden Markt kein Notverkauf sei, solle in den endgültigen Leitlinien widergespiegelt werden. Wenn der Verkäufer in der Lage gewesen sei, Angebote von anderen zu erhalten, handele es sich um eine ordentlichen Verkauf. Transaktionen in einem Markt möchten vielleicht selten seien, aber wenn sie aufträten, würden sie einen Hinweis auf den gegenwärtigen Marktpreis liefern. Einige Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass es Bereiche geben würde, in denen die Ausübung von Urteilsvermögen kritisch sein könne.

Der Stab wies darauf hin, dass die Adressaten der Leitlinien (Ersteller und Prüfer) sich angesichts des Status der Leitlinien besorgt zeigten. Dies würde im endgültigen Dokument ausdrücklich angesprochen werden.

Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass die jüngsten Äußerungen des Boards eher das Potenzial gehabt hätten, die Anwender zu verwirren als sie zu informieren. Die Presseerklärung vom 14. Oktober 2008 und die vom 15. Oktober 2008, die der Veröffentlichung des Entwurfs von Änderungen an IFRS 7 gegolten hätte, schienen teilweise auf ein Nebeneinanderherarbeiten hinzuweisen. Der Direktor für Kapitalmärkte stimmte dem zu und erkannte an, dass es notwendig sei, das endgültige Dokument in die Arbeit zu IFRS 7 und zu anderen Fragen einzugliedern.

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