Ausbuchung

Date recorded:

(Der Stab des FASB und ein Boardmitglied waren per Videoverbindung zugeschaltet.)

Der Stab stellte dem Board zwei mögliche Ausbuchungsmodelle vor. Er bat den Board um Vorschläge zu möglichen Verbesserungen der vorgestellten Modelle und Ansätze und um eine Richtung für das weitere Vorgehen.

Der Stab erinnerte noch einmal kurz an die Gründe, deretwegen das Projekt auf die Agenda genommen worden war, und hob die Komplexität in diesem Bereich unter IAS 39 und die Möglichkeit, IFRS und US-GAAP zu konvergieren hervor. Der Stab wies auch auf die unterschiedlichen Meinungen innerhalb der Boardmitglieder hin, insbesondere bei fortwährendem Engagement eines Unternehmens. Es wurde festgehalten, dass es unter den Analysten vorgezogen würde, wenn die Vermögenswerte auf der Bilanz behalten würden, wenn ein Unternehmen sie ursprünglich hielt und ein fortwährendes Engagement beibehielt.

Das Kernprinzip des Stabs lautete, dass ein Vermögenswert nur dann auszubuchen ist, wenn ein Unternehmen nicht länger den wirtschaftlichen Nutzen (die Kapitalströme) eines finanziellen Vermögenswert oder eines Teils davon beherrscht. Dies würde mit der Definition eines Vermögenswertes übereinstimmen. Der Beherrschung eines Vermögenswertes ginge dann verloren, wenn das Unternehmen nicht länger die Möglichkeit hätte, den zugrunde liegenden wirtschaftlichen Nutzen für sich zu erhalten. Im Fall keines fortwährenden Engagements wäre das Prinzip leicht anzuwenden, wie der Stab eingestand. Es wäre eine größere Herausforderung, wenn das Unternehmen auf irgendeine Art und Weise weiterhin engagiert bliebe.

Der Stab hielt fest, dass die Bilanzierung symmetrisch sein solle. Wenn die übertragende Gesellschaft an Vermögenswert ausbucht, sollte er von der empfangenden Gesellschaft erfasst werde - und umgekehrt.

Der Board führte eine ausführliche Diskussion über das Kernprinzip und seine praktischen Auswirkungen. Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit. Einige zeigten sich auch unsicher, ob der Stab sich auf den Vermögenswert oder das recht auf den Vermögenswert beziehe, wenn in der Vorlage das platzhaltende Personalpronomen "it" verwendet wird. Andere zeigten sich besorgt über den Fokus des empfangenden Unternehmens, wenn es darüber entscheidet, ob eine Vermögenswert auszubuchen ist. Der Fokus des Kernprinzips liegt auf dem übertragenden Unternehmen – auf der Frage, ob es ein fortwährendes Engagement des übertragenden Unternehmens gibt – , aber nach dem Vorschlag des Stabs würde die Umsetzung oft die Rechte und Pflichten des empfangenden Unternehmens wie beispielsweise die Möglichkeit, den Vermögenswert zu veräußern, beinhalten.

Der Stab hob hervor, dass jede Übertragung, bei der die Gegenpartei die praktische Möglichkeit besitzt, den Vermögenswert zu veräußern, eine Ausbuchung auslösen würde. Die zu lösende Frage trete auf, wenn diese Möglichkeit praktisch nicht gegeben sei. Der Stab schlug zwei Ansätze vor:

  • Beurteilung, ob das empfangende Unternehmen die zugrunde liegenden Kapitalströme auf eine andere Art und Weise als durch Übertragung erhalten kann (Ansatz 1)
  • Keine Möglichkeit zu übertragen = keine Beherrschung = kein Ausbuchung. Deshalb Ansetzen einer Schuld, eine verknüpfte Darstellung kann erwogen werden (Ansatz 2)

Der Stab schlug den zweiten Ansatz vor, obwohl er eingestand, dass Ansatz 1 der konzeptionell richtige sei, wenn man von den Forderungen der Anwender und anderer ausgehe, dass vor dem Hintergrund der derzeitigen Umstände hohe Hürden für eine Ausbuchung zu errichten seien.

Der Board setzte seine ausführliche Diskussion fort. Ein Boardmitglied machte sehr deutlich, dass der vom Stab vorgezogenen Ansatz nicht im Einklang mit dem IFRS-Rahmenkonzept stehe – sei dies nicht eines der vom Stab vorgestellten Entscheidungskriterien? Der Stab gab zur Antwort, dass es sich nicht um eine abschließende Auflistung handele.

Der Vorsitzende ließ eine Probeabstimmung durchführen, ob Ansatz 1 oder Ansatz 2 weiterverfolgt werden solle. Die Abstimmung ergab 5 Stimmen für Ansatz 1 und 8 Stimmen für Ansatz 2.

Der Stab des FASB brachten den Board kurz auf den neuesten Stand hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen des FASB an dessen Konsolidierungsmodell. Es wurde hervorgehoben, dass in den amerikanischen Vorschlägen Bestandteile von Vermögenswerten definiert würden und dass eine verknüpfte Darstellung nicht erlaubt würde. Ein Boardmitglied fragte, ob diese Vorschläge im Einklang mit dem Rahmenkonzept stünden. Der Stab gab zu Antwort, dass dies nicht der Fall sei.

Der Stab stellte seinen Zeitplan für die Herausgabe eines Entwurfs im März 2009 vor. Der Board stimmte dem zu. Ein Boardmitglied bat den Stab, realweltliche Beispiele samt Angaben zu entwickeln, um zu prüfen, ob diese Informationen nützlich sein würden.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.