Konsolidierung – Fortsetzung der Erörterung zum Entwurf des Stabs

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Der Board erörterte einen überarbeiteten Stabentwurf des demnächst erscheinen Entwurfs zu Konsolidierung. Der Entwurf enthält jetzt sowohl Anmerkungen, die auf der Boardsitzung am 2. Oktober gemacht worden waren, als auch andere eingegangene Kommentare. Der Stab hob insbesondere die folgenden Änderungen hervor:

  • Verweise auf Nutzungsrecht sind gestrichen worden;
  • die Erörterung von Macht und Nutzen sind aus den Anwendungsleitlinien in den Hauptteil des Standards vorgezogen und mit den Merkmalen von Beherrschung zusammengefasst worden;
  • der Abschnitt zu strukturierten Unternehmen wurde neu formuliert;
  • weitere Angabeerfordernisse wurden aufgenommen.

Einige Boardmitglieder äußerten Unterstützung für die Ziele des Stabs, aber waren der Ansicht, das der vorgeschlagene Ansatz des Stabs nicht umsetzbar sei. Insbesondere wurden die Formulierungen als sehr subjektiv angesehen. Darüber hinaus waren manche der Meinung, dass der Abschnitt zu strukturierten Vehikeln (insbesondere Paragraph 43) dazu führen könnte, dass ein Unternehmen Vermögenswerte ausbuchen könne, aber dass es, weil es eine Finanzierungsbeziehung mit dem Unternehmen gebe, weil das Unternehmen weiterhin Forderungen an das strukturierte Vehikel verkauft, das strukturierte Vehikel weiterhin konsolidiert werde (das strukturierte Unternehmen bietet also durch den Verkauf von Forderungen eine Quelle langfristiger Finanzierung für das Unternehmen).

Die Erörterung des Nutzens (Paragraphen 23-27) zog auch Kommentare auf sich. Insbesondere verwies der Stab darauf, dass der IASB den Ausdruck Nutzen sowohl für positive als auch für negative Ergebnisse verwende. Einige Boardmitglieder hielten fest, dass viele Anwender dies nicht erwarten würde; "Nutzen" würde allgemein verwendet, um positive Ergebnisse zu beschreiben (in den US-GAAP wird der Ausdruck auch so verwendet). Desgleichen würde "Risiko" verwendet, um negative Ergebnisse zu beschreiben. Professor Barth wies darauf hin, dass in Forschung und Lehre "Risiko" sowohl negativ als auch positiv besetzt sein kann: Risiko sei Abweichung und sei ein Ergebnis oberhalb oder unterhalb des Durchschnitts. Der Board kam überein, dass die Formulierungen dahingehend geändert werden sollten, dass es nicht so aussehe, als sei sich der Board der Finanzliteratur- und Forschung nicht bewusst, und dass unbeabsichtigte Abweichungen zwischen IFRS und US-GAAP vermieden werden. Der Board bat den Stab, die Erörterung in den Paragraphen 23-27 neu zu ordnen und einen Ausdruck oder eine Formulierung zu suchen, die anstelle von "Nutzen" verwendet werden könne.

Der Board schlug außerdem vor, dass das allgemeine Prinzip von Beherrschung ("Eine Berichtseinheit beherrscht ein anderes Unternehmen, wenn die Berichtseinheit die Macht hat, die Aktivitäten des anderen Unternehmens zum Nutzen der Berichtseinheit zu steuern.") einer Formulierungsänderung bedarf (oder vielleicht einer Fußnote), um zu erläutern, dass es sich auf die Berichtseinheit, seine Vertreter oder ein nahe stehendes Unternehmen oder eine nahe stehende Person bezieht.

Der Board erörterte die Merkmale von Beherrschung, insbesondere das Konzept, dass Kontrolle gegenwärtig sein muss, damit Konsolidierung erforderlich ist (Paragraphen 10-14). Einige Boardmitglieder zeigten sich besorgt, dass die Erörterung von Vorbestimmung nicht ausreichend sei, um die Absichten des Boards in Bezug auf strukturierte Unternehmen wiederzugeben. Ein andere Frage in diesem Zusammenhang waren die Auswirkungen von Optionen. Ein Boardmitglied gab der Meinung Ausdruck, dass In-the-money-Optionen Beherrschung hervorbringen können, aber erkannte an, dass dies eine mangelnde Übereinstimmung zwischen "normalen" Beteiligungen zwischen Unternehmen und strukturierten Unternehmen hervorbringen würde.

Der Board erörterte diese Frage eine Weile. Der größte Teil der Debatte drehte sich darum, ob das Halten einer solchen Option die Annahme der Beherrschung bedeute und damit Konsolidierung auslöse. Zu einem späteren Zeitpunkt in dieser Diskussion fragte ein Boardmitglied, ob ein Unternehmen, das eine Put-Option über seinen ganzen Anteil an einem Tochterunternehmen schreibt, damit den Verlust der Beherrschung auslöst und damit die Konsolidierung aufgeben muss. Die anderen Boardmitglieder hielten dies für eine sehr gute Frage.

Der Vorsitzende beendete diesen Teil der Diskussion, indem er seine Kollegen daran erinnerte, dass der Stab in diesem Punkt Anweisungen vom Board benötige. Der Board wurde gefragt, ob in dem Entwurf ausgesagt werden solle, dass bei der Einschätzung, ob ein Unternehmen ein anderes Unternehmen zum Berichtszeitpunkt beherrscht, Optionen, die einen gegenwärtiges gesetzliches Recht darstellen und die der Halter ausüben kann, berücksichtigt werden müssen. Der Board stimmte mit einer Gegenstimme dem Vorschlag zu, dass solche Optionen berücksichtigt werden sollten.

Die Mitglieder des Boards und der Projektstab erörterten, wie der Entwurf am besten strukturiert werden solle, damit die Absicht des Boards, dass die Einschätzung, ob Beherrschung vorliegt, eine ganzheitliche sein soll und nicht eine lineare Einschätzung oder eine Checkliste, richtig dargestellt wird. Ein Vorschlag bestand darin, dass allgemeine Prinzip neu zu formulieren, damit deutlich wird, dass Beherrschung gegenwärtig vorliegen muss und ungeteilt und fortwährend sein solle. Das Prinzip sollte in den folgenden Paragraphen dann weiter ausgearbeitet werden. Der Stab wird dies außerhalb der Sitzung weiter bearbeiten.

Der Board erörterte den Paragraphen 53(c), in dem Angaben zu der Art von Beteiligungen an strukturierten Unternehmen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, sowie damit verbundene Risiken vorgeschlagen werden. Ein Boardmitglied zeigte sich besonders besorgt hinsichtlich der Tatsache, dass die Anwender die "Leverage" des ersten Verlustes in einem strukturierten Unternehmen kennen sollten, und fragte, wie dies in den Angabeerfordernissen formuliert werden könne. Der Vorsitzende bat den Stab, die Leitlinien in IAS 27 und SIC-12 zu überprüfen, um sicherzustellen, dass nichts von dem, das der Board beizubehalten beabsichtige, aus dem Entwurf gestrichen worden sei.

Darüber hinaus schlug ein Boardmitglied vor, dass der Stab die Beispiele zu strukturierten Unternehmen in der vorgeschlagenen FASB-Interpretation 46(R) überprüfen solle und feststellen solle, ob die Schlussfolgerungen zur Konsolidierung im Einklang mit den US-amerikanischen Lösungen ständen. Der Stab wies darauf hin, dass diese Arbeit bereits aufgenommen worden sei und dass man sie sobald als möglich abschließen wolle. Das Boardmitglied schlug vor, dass diese Untersuchung als Anhang in den Entwurf aufgenommen werden solle, da die Anwender dies erwarten würden.

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