Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital – Ansätze für das weitere Vorgehen

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Der Stab stellte zu Beginn fest, dass die Sitzung darauf abziele, die Boardmitglieder auf die gemeinsame Sitzung von Board und FASB am 20./21. Oktober 2008 vorzubereiten und die Diskussion zu erleichtern. Es wurden keine Entscheidungen erbeten.

Der Stab führte aus, dass zu einem Abschluss des Projekts bis 2011 - wie im Projektplan, der von IASB und FASB im Juni erörtert worden war, vorgesehen - auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB eine Entscheidung hinsichtlich der Frage, welchen Ansatz die Boards verfolgen wollen, erforderlich sei. Der Stab erläuterte, dass er von den Ansätzen, die im Diskussionspapier des IASB Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital dargestellt wurden, sowie denen, die von anderer Seite eingebracht wurden (einschließlich des 'Verlustabsorptionsansatzes' von PAAinE), den so genannten 'Ansatz der ewig laufenden Kapitalien' bevorzuge. Nach dem Ansatz der ewig laufenden Kapitalien würde ein Instrument als Eigenkapital eingestuft, wenn es (a) keine Verpflichtung zur Erfüllung gebe und (b) den Halter im Liquidationsfall zu einem Anteil am Nettovermögen des Unternehmens berechtige. Der Stab erläuterte, dass dieser Ansatz dem Klassifizierungsansatz nach IAS 32 ähnlich sei, mit der Ausnahme, dass Derivate auf das eigene Eigenkapital des Unternehmens durch die Schreiber nicht als Eigenkapital eingestuft würden. Der FASB hatte das ihm in einer öffentlichen Lehreinheit vorgestellte Papier erörtert; dabei hätte kein FASB-Mitglied Widerstand zu erkennen gegeben.

Ein Boardmitglied verlieh seinen Bedenken Ausdruck, dass der Verlustabsorptionsansatz in dem Papier des Stabs kurzerhand verworfen worden sei. Ein anderes Boardmitglied stellte allerdings fest, dass der Board zwei Sitzungen abgehalten habe, die dem Modell gewidmet waren, und die meisten Boardmitglieder nicht davon überzeugt gewesen seien, dass etwas, das wie ein Commercial Paper aussehe, als Eigenkapital eingestuft werden sollte.

Die meisten Boardmitglieder drückten ihre Unterstützung für die Empfehlung des Stabs aus. Ein roter Faden in der Diskussion bestand darin, dass der Ansatz der ewig laufenden Kapitalien als dem grundlegenden Eigentümeransatz, für den im Diskussionspapier Partei ergriffen worden war, überlegen angesehen wurde, auch wenn man die Unstimmigkeiten zwischen IAS 32 und dem Rahmenkonzept des IASB sowie FAS 150 und den Rahmenkonzepten des FASB eingestand.

Einige Boardmitglieder stellten fest, dass sie keinen Ansatz unterstützen würden, der einem Unternehmen erlaube, einen Put auf sein eigenes Eigenkapital zu schreiben und dieses Eigenkapital als eigene Anteile oder zurückgekaufte Anteile zu behandeln. Ihrer Ansicht nach sei das Eigenkapital immer noch im Umlauf, und das Derivat, das das Unternehmen geschrieben habe, solle Gegenstand der üblichen Bilanzierungsregeln für Derivate sein.

Einige Boardmitglieder drückten weiterhin eine Präferenz für den grundlegenden Eigentümeransatz aus, weil dieser bei Instrumenten wie kündbaren Anteilen und Instrumenten, die Gegenstand von 'ökonomischem Zwang' sind, eine elegantere Antwort als der Ansatz der ewig laufenden Kapitalien liefere. Einige Boardmitglieder räumten diese Schwierigkeiten ein und schlugen vor, dass die bessere Antwort auf die Erörterungen im Zusammenhang mit den kündbaren Anteilen darin läge, die Anteile als Eigenkapital zu behandeln und das Putrecht eigenständig als Derivat zu bilanzieren.

Eine rote Faden in der Diskussion bestand darin, dass die Boardmitglieder nicht willens war, einen Ansatz zu entwickeln, bei dem sie von Anfang an wüssten, dass sie Ausnahmen von den grundlegenden Prinzipien vorsehen müssten. Sie sahen in dem Ansatz der ewig laufenden Kapitalien die beste Möglichkeit, solche Ausnahmen zu vermeiden.

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