Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

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- Finanzmarktkrise: Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen in IFRS 7

Der Zweck dieser Sitzung lag darin, die folgenden drei Sachverhalte in Bezug auf die Entwurfsvorschläge des Stabs zur Verbesserung der Angaben zum Liquiditätsrisiko und zum beizulegenden Zeitwert in IFRS 7 zu erörtern:

Wie und wann soll ein Entwurf herausgegeben werden?

Wie lang soll die Kommentierungsfrist sein?

Welche Übergangsbestimmungen soll es geben?

Der Stab empfahl dem Board, innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen einen Entwurf zu veröffentlichen und diesen mit einer Kommentierungsfrist von 120 Tagen zu versehen. Auch wenn der Bedarf für Änderungen dringend sei, hob doch der Stab hervor, dass kein abschließendes Dokument vor Jahresende veröffentlicht werden könne. Unternehmen, deren Berichtsperiode also am 1. Januar 2009 beginnt, würden die Änderungen also nicht vor dem 1. Januar 2010 anwenden; dies würde einigen Druck von den Vorschlägen nehmen. Der Stab hielt fest, dass vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses an diesen Fragen die Grundlage für Schlussfolgerungen des Entwurfs einen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens zum 1. Januar 2010 beinhalten solle. Die Boardmitglieder zeigten sich hauptsächlich über die ungewöhnliche Kommentierungsfrist von 120 Tagen besorgt, wenn man das öffentliche Interesse an diesen Fragen bedenke. Die meisten Boardmitglieder waren für eine Kommentierungsfrist von 60 Tagen, da die Änderungen auf ein enges Feld beschränkt seien und nicht viel Widerstand von den Anwendern zu erwarten sei. Ein Boardmitglied fragte den Stab, ob es nicht möglich sei, ein früheres Datum des Inkrafttretens vorzuschlagen. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass der Übernahmeprozess eines der bedeutenden Anwenderkreise eine bestimmte Zeit beanspruche, so dass der Vorschlag eines früheren Zeitpunkts des Inkrafttretens nicht helfen würde.

Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass die Angaben zum beizulegenden Zeitwert möglicherweise nicht die Informationen zu Sicherungsaktivitäten/-beziehungen beinhalten würden, wenn diese nicht gleichzeitig angegeben würden. Der Stab stimmte dem zu und gab an, dass dies ein Punkt sein, den der Fachexpertenausschuss des IASB bereits benannt habe. Sich dieser Frage zu widmen würde allerdings den Rahmend es Projekts sprengen. Es wurde hervorgehoben, dass Unternehmen, die Informationen zu Sicherungsaktivitäten zur Verfügung stellen wollten, für die sie ihre Derivate verwendeten, dies ohne Weiteres tun könnten.

Am Ende stimmte der Board dem Vorschlag des Stabs allgemein zu, entschied aber, eine Kommentierungsfrist von 60 tagen vorzugeben und ein den 1. Juli 2009 als Datum des Inkrafttretens vorzuschlagen. Der Board entscheid ebenfalls, eine Frage zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in die Einladung zur Stellungnahme aufzunehmen.

Der Stab setzte den Board davon in Kenntnis, dass er dem Board weitere Fragen zu IFRS 7, die in den Diskussionen mit den Anwendern aufgekommen seien, auf einer künftigen Sitzung separat vorstellen werde. Der Stab gab der Ansicht Ausdruck, dass viele dieser Fragen im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts gelöst werden könnten.

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