Konsolidierung
Der Stab stellte den neuen Entwurf zu Konsolidierung vor und hob die Veränderungen zum vorherigen Entwurf heraus. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Ausdruck bedeutende Beteiligung fallen gelassen worden ist aufgrund der Ähnlichkeit mit dem Ausdruck Maßgeblicher Einfluss in IAS 28.
Allgemeine Aussagen
Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich der Betonung, die auf Nutzungsrechte gelegt würden, die vor Beherrschung erwähnt würden. Der Board erinnerte den Stab daran, dass Beherrschung das Prinzip sei, dass Konsolidierung zugrunde liege; der Entwurf solle das widerspiegeln. Der Stab stimmte zu, den Abschnitt zu Nutzungsrechten in den Abschnitt zu strukturierten Vehikeln zu verschieben und im Anhang die Ausarbeitung unterzubringen.
Der Board entschied auch, der Paragraph zum Kernprinzip von Beherrschung mit einen Paragraphen zu aus dem Abschnitt zu Beherrschung zu ersetzen:
Eine Berichtseinheit beherrscht ein anderes Unternehmen, wenn sie über die Macht verfügt, die Aktivitäten diese Unternehmens zu ihrem eigenen Nutzen zu steuern.
Einige Boardmitglieder widersprachen der ausgeweiteten Verwendung von Adjektiven, die die Kernprinzipien verwischten und den Text unnötig lang machten. Der Stab stimmte zu, den Text zu bereinigen, sobald eine stabile Fassung des Dokuments vorliege. Man stimmte auch zu, deutlich zu machen, wo Annahmen vorlägen und ob diese Annahmen widerlegbar seien.
Der Stab stimmte Äußerungen des Boards zu, dass manche der Paragraphen nur die positive Seite darstellen würden. Dies würde deutlich gemacht. Damit würde man auch Interpretationen zuvorkommen, dass, wenn eine Beteiligung keine Gewinne mehr generieren würde (nur noch Verluste), dies ein Hinweis auf Verlust der Beherrschung sei.
Beherrschung eines Unternehmens
Der Board debattierte diesen Abschnitt des Entwurfs eine ganze Weile. Das Emittieren von Optionen wurde diskutiert. In dem Entwurf war nahe gelegt worden, dass Optionen, die für keine oder nur geringe Gegenleistung ausgeübt werden könnten, in die Einschätzung von Kontrolle einbezogen würden. Einige Boardmitglieder stimmten dem nicht zu und argumentierten, dass Beherrschung gleichbedeutend sei mit gegenwärtiger Beherrschung, während Optionen bedeuteten, dass weiter Handlungen nötig seien. Ihrer Ansicht nach bedeutet das Beherrschungsprinzip gegenwärtige Beherrschung und nicht die Möglichkeit, Beherrschung zu erlangen.
Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass es keinen nutzen darin sehe, den Zweck eines Unternehmens in Erwägung zu ziehen, wenn Beherrschung eingeschätzt werden solle.
Einschätzung von Beherrschung
Der Board kam überein, dass das Prinzip bei Einschätzung von Beherrschung die Kontrolle der strategischen Geschäfts- und Finanzierungspolitik eines Unternehmens sei. Wieder wurde erörtert, ob diese Kontrolle tatsächlich ausgeübt werden muss, oder ob es ausreiche, wenn das Unternehmen allein die Möglichkeit hat, diese Kontrolle auszuüben. Darüber hinaus bat der Board den Stab, deutlich zu machen, welche Faktoren Indikatoren seien und welche Annahmen. Der Stab wurde auch angehalten, darauf zu achten, dass die Verwendeten Formulierungen über den ganzen Text hinweg immer einheitlich mit der selben Bedeutung belegt würden. Einigen Boardmitgliedern war auch nicht klar, was die Ertragsleistung des Unternehmens sein sollte; dieser Begriff sei schon während des Projekts zur Darstellung des Abschlusses schwer zu definieren.
Einige Boardmitglieder hatten Schwierigkeiten mit den Hinweisen zu de-facto-Beherrschung. Das zugrunde liegende Prinzip sei, dass ein Unternehmen mehr Macht haben muss als jeder andere, aber die Formulierungen bedürften der Überarbeitung.
Strukturierte Vehikel
Einige Boardmitglieder bestärkten noch einmal ihre ablehnende Haltung gegenüber einem separaten Abschnitt zu etwas, das nicht definiert sei. Dieser Abschnitt wird noch einmal überarbeitet und wird einige der Leitlinien zu Nutzungsrechten mit beinhalten.
Weitere Schritte
Der Stab setzte den Board davon in Kenntnis, dass er das Prinzip aus diesem Entwurf anhand von neun Beispielen, die in den vorgeschlagenen Leitlinien nach US-GAAP enthalten sind, und anhand von fünf eigenen Beispielen testen werde. Einer neuer Entwurf wird dem Board in Kürze zugesendet.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.