Rahmenkonzept Phase D: Berichtseinheit – Auswertung der eingegangen Stellungnahmen

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Der Stab des IASB stellte eine vorläufige Zusammenfassung der Stellungnahmen vor, die zum Diskussionspapier Die Berichtseinheit eingegangen sind. Die Sitzung war ihrem Wesen nach eine Unterrichtseinheit, und es wurden keine Entscheidungen getroffen. Die Zusammenfassung de Stabs ist in Agendapapier 4 der Unterlagen für Beobachter zu dieser Sitzung wiedergegeben. Der Stab hob einige allgemeine Ergebnisse hervor aber erörterte sie nicht ausführlich.

Es gab erhebliche Bedenken und Kommentierung von Seiten der Anwender und von Seiten der Boardmitglieder hinsichtlich der Übergänge der auf konzeptioneller Ebene angesiedelten Begriffe von Beherrschung, gemeinsamer Beherrschung etc. auf die Umsetzungsfragen auf Standardebene. Diese waren besonders dringlich, weil der Board beabsichtigt, in naher Zukunft Leitlinien auf Standardebene herauszugeben.

Einige Boardmitglieder hoben Bereiche hervor, die sie interessierten, und nahmen dabei Bezug auf die von ihnen selbst gelesenen Stellungnahmen. Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass er besonders an den Stellungnahmen zum Begriff der Beherrschung im Zusammenhang mit gemeinnützigen Unternehmen interessiert sei. Beherrschung im Profit-orientierten Sektor würde bedeuten, sich möglichem wechselnden Erfolg auszusetzen; aber gemeinnützige Organisationen hätten eine andere Zielsetzung. er bat den Stab, diesen Sachverhalt noch genauer zu untersuchen, bevor er dem Board weitere Vorschläge vorstelle.

Andere Boardmitglieder zeigten sich besorgt, dass der Board sich auch Fragen zu Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung und zur Erstellung kombinierte Abschlüsse stellen müsse. Diese Fragen sind besonders im asiatisch-pazifischen Raum von Interesse. So ist es beispielsweise bei Banken in Korea üblich, außer den konsolidierten Abschlüssen nach IAS 27 auch kombinierte Abschlüsse zu fordern.

Weitere Schritte

Der Stab gab an, die Sachverhalte im Diskussionspapier in drei Sitzungen erörtern zu wollen. Die Sitzungen wären folgenden Themen gewidmet:

Beschreibung der Berichtseinheit und konsolidierte und separate Abschlüsse des Mutterunternehmens

die Definition von Beherrschung, die Konzernberichtseinheit und andere Fragen von Beherrschung

die Unternehmenssichtweise (Diese Erörterung würde verbunden mit der zu Phase A abgehalten, und es würde unter anderem entschieden, wo im Rahmenkonzept des IASB die Erörterung der Frage von Unternehmenssichtweise gegenüber Ansatz über das Mutterunternehmen platzier werden soll.)

Der Stab ist nicht der Meinung, dass Gespräche am Runden Tisch oder andere formelle Formen der Einholung öffentlicher Meinungen notwendig sind. Der Board äußerte keine Gegenmeinung.

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