IFRIC-Themen

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Übergangsbestimmungen und Datum des Inkrafttretens von IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

Der Board erörterte Einwände, die von einigen Teilnehmern beim Treffen der Standardsetzer der Welt im September 2008 erhoben worden waren und zwei separate Schreiben, in denen Änderungen an den Übergangsbestimmungen und dem Datum des Inkrafttretens von IFRIC 15 gefordert worden waren. Der Board war um folgendes gebeten worden:

die Übergangsbestimmungen zu überdenken und eine prospektive Anwendung zu fordern (anstelle einer rückwirkenden Anwendung) und

zu erwägen, ob das Datum des Inkrafttretens auf Berichtsperioden verschoben werden sollte, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen (derzeit 1. Januar 2009).

Der Board erörterte beide Punkte. Es gab sehr wenig Unterstützung für eine prospektive Anwendung. Einige Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass es wahrscheinlich sei, dass Unternehmen, die IFRIC 15 anwenden, von einer Erlöserfassung nach Grad der Fertigstellung zu einem Ansatz über den erfolgten Verkauf wechseln würden, was keine umfassenden Systemänderungen erfordern würde. In Bezug auf das Datum des Inkrafttretens hielt der IFRIC-Vorsitzende fest, dass IFRIC und der Board sich bereits auf ein aufgeschobenes Datum des Inkrafttretens geeinigt hätten: sechs Monate nach Veröffentlichung anstatt der üblichen drei Monate.

Der Stab wies darauf hin, dass die Interpretation den vollen Konsultationsprozess durchlaufen habe und dass EFRAG nicht von den Argumenten hätte überzeugt werden können, die in Kopie an den IASB gegangen war und aus dem Anwenderkreis um EFRAG stammte, als die Übernahmeempfehlung an die Europäische Kommission erstellt worden war.

Der Board entschied dann einstimmig IFRIC 15 in keinem der beiden Punkte zu ändern.

Ratifizierung von IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer

Der Board ratifizierte vorbehaltlich einer schriftlichen Abstimmung IFRIC 17 sowie Folgeänderungen an IFRS 5 und IAS 10. Kein Boardmitglied deutete eine Ablehnung an.

Ein Boardmitglied zeigte sich besorgt, dass die Interpretation zu rechtlichen Problemen in einigen Rechtskreisen führen könnte, besonders im Zeitraum zwischen Ankündigung der Sachausschüttung und dem Zeitpunkt der Erfüllung der Ankündigung. Ein Unternehmen, das ein solche Ausschüttung vornehme, könne den Eindruck erwecken, dass es Kapital zurückgebe und nicht eine Rendite auf das Kapital, da es (vor Auswirkung der Fair-Value-Anpassung in Bezug auf die Vermögenswerte, die zur Erfüllung der Ausschüttungsankündigung ausgekehrt werden sollen) so aussehen könne, dass das Unternehmen mehr als die einbehaltenen Gewinne ausschütten wolle. Der Board erörterte diesen Punkt, aber stimmte schließlich der Interpretation wie entworfen zu und verwies darauf, dass dieser Sachverhalt nicht als grundlegender Fehler von den Anwendern im Konsultationsprozess von IFRIC benannt worden war.

Der Stab wies darauf hin, dass einige Anwender (hauptsächlich aus dem Vereinigten Königreich) in Stellungnahmen zum beinah endgültigen Entwurf Bedenken über die folgende vorgeschlagenen Streichung aus IAS 10 Paragraph 13 erhoben hatten:

Wenn Dividenden nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Freigabe des Abschlusses zur Veröffentlichung, beschlossen werden (d.h. Dividenden, die ordnungsmäßig genehmigt wurden und nicht mehr im Ermessen des Unternehmens liegen), werden diese Dividenden am Bilanzstichtag nicht als Schulden erfasst, da sie nicht die Kriterien einer gegenwärtigen Verpflichtung in IAS 37 erfüllen.

Der Board erörterte die Bedenken der Anwender und kam zu dem Schluss, dass der in Klammern gesetzte Kommentar wertvolle Leilinien dafür böte, ob eine Ausschüttung unwiderruflich sei, aber dass der Kommentar besser in IFRIC 17 untergebracht sei als in IAS 10. Die Formulierung wird also aus IAS 10 gestrichen und in IFRIC 17 aufgenommen.

Der Board erörterte auch, ob es notwendig oder wünschenswert sei, IFRS 5 zu ändern, um einen neu definierten Ausdruck aufzunehmen: "costs to distribute" (Ausschüttungskosten). Der Board kam zu dem Schluss, dass es erhebliches Potenzial für eine Verwechselung zwischen diesem Ausdruck und dem in den IFRS ähnlich definierten Ausdruck "costs to sell" (Veräußerungskosten) gäbe. Der Board kam überein, keinen neu definierten Ausdruck einzuführen sondern die Ausführungen zum Ausdrucks Ausschüttungskosten in IFRS 5.15A (neu) aufzunehmen.

Ein Boardmitglied fragte auch nach dem Mangel an Symmetrie zwischen IFRIC 17 und US-GAAP in Hinblick auf Abspaltungstransaktionen (besonders für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen). Es gab keine besondere große Lust, die Interpretation zu diesem späten Zeitpunkt zu ändern.

Der Stab setzte dann den Board noch hinsichtlich der Ergebnisse von der IFRIC-Sitzung im November 2008 in Kenntnis ( s. die Mitschrift der Beobachter von der IFRIC-Sitzung für weitere Details).

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