Ausbuchung

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Der Board setzte seine Erörterungen eines Ausbuchungsmodells fort, das in einen künftigen Entwurf aufgenommen werden soll. Der Stab setzte den Board davon in Kenntnis, dass er seine zwei Ansätze weiterentwickelt habe, um das Ausbuchungsprinzip umzusetzen. Der Stab hatte verschiedene Sachverhalte herausgearbeitet, die der Board zu lösen hat, bevor er einen Entwurf herausgeben kann. Auf dieser Sitzung wurden die folgenden Sachverhalte erörtert:

Was ist der "Vermögenswert", auf den bei Anwendung des Ausbuchungsprinzips Bezug genommen wird?

Definition von "fortwährendem" Engagement

die Bedeutung von "die praktische Möglichkeit zu übertragen"

Welche Perspektive soll in den Flussdiagrammen eingenommen werden: Die des übertragenden oder die des empfangenden Unternehmens?

Was ist der "Vermögenswert", auf den bei Anwendung des Ausbuchungsprinzips Bezug genommen wird?

Der Stab führte in diese Frage ein, in dem er festhielt, dass es wichtig zu wissen sei, was der Vermögenswert ist, auf den die Ausbuchungstests anzuwenden sind. Der Stab unterschied zwischen Übertragungen des gesamten Vermögenswerts und Übertragungen, die Teile von finanziellen Vermögenswerten betreffen. Der Board erörterte diesen Punkt ausführlich.

Schließlich stimmte der Board folgendem per Mehrheitsentscheid zu:

Übertragung des gesamten Vermögenswerts: Keine Unterscheidung zwischen der Übertragung des Vermögenswerts selbst und einer Übertragung des Rechts auf die Kapitalströme aus dem Vermögenswert

Übertragung von Teilen des Vermögenswerts:

  • Für Flussdiagramm 1 (s. Agendapapiere für diese Sitzung): der Vermögenswert könnte aus jeglichen Kapitalströmen aus einem (durch das übertragende Unternehmen) angesetzten Vermögenswert bestehen
  • Für Flussdiagramm 2: der Vermögenswert würde der Komponentendefinition in IAS 39.16 zusammen mit bestimmten Leitlinien zur Übertragung von Gruppen von ähnlichen finanziellen Vermögenswerten und Derivaten, eingebetteten Derivaten und Eigenkapitalinstrumenten entsprechen

Definition von "fortwährendem" Engagement

Das Konzept des fortwährenden Engagements ist für beide Ausbuchungsansätze wichtig, das es der Filter ist, der dazu dient "offensichtliche" Fälle zu identifizieren, bei denen keine weiteren Ausbuchungstests erforderlich sind. Der Stab stellte dem Board vier mögliche Definitionen vor und empfahl die folgende:

Ein fortwährendes Engagement hinsichtlich des Vermögenswerts stellt den Behalt jeglicher vertraglicher Rechte, die zu dem Vermögenswert führten, oder den Erwerb jeglicher neuer vertraglicher Rechte oder vertraglicher Pflichten in Bezug auf den Vermögenswerb dar (beispielsweise jeglicher Anteil am künftigen Erfolg des Vermögenswerts oder eine Verpflichtung, künftig Zahlungen in Bezug auf den Vermögenswert unter wie auch immer gearteten Umständen zu leisten).

Es wurde darauf hingewiesen, dass diese Definition aus dem Standardentwurf Finanzinstrumente und ähnliche Posten entnommen ist, der 2000 von der gemeinsamen Arbeitsgruppe der Standardsetzer entwickelt worden war. Der Stab sagte, dass diese Definition einiger Ausnahmen bedürfe, um die Ausbuchung nach Flussdiagramm 2 zuzulassen:

Standardhaftungen und -garantien

Bedienung in einer Funktion als Treuhänder

Termingeschäfte und Optionen (beide mit Fair-Value-Ausübungspreis)

Die Boardmitglieder führten eine lebhafte Diskussion über die möglichen Definitionen von fortwährendem Engagement und deren Auswirkungen auf das Ausbuchungsmodell. Schließlich entschied der Board per Mehrheitsentscheid, den Stabvorschlag samt den vorgeschlagenen Ausnahmen zu akzeptieren.

Die Bedeutung von "die praktische Möglichkeit zu übertragen"

In Beantwortung von Fragen von Boardmitgliedern führte der Stab die Bedeutung von "die praktische Möglichkeit, einen Vermögenswert zu übertragen", der von einem übertragenden Unternehmen erhalten wurde, aus. Der Stab fragte den Board, ob das Konzept auf Grundlage des Agendapapiers klar und verständlich sei.

Ein Boardmitglied fragte, ob der Begriff "einzigartig" in seinem herkömmlichen Sinn verwendet werde, d.h. dass es nichts anderes vergleichbares anderswo gebe. Der Stab machte deutlich, dass "einzigartig" in der Bedeutung "nicht ohne Weiteres zu erwerben" verwendet werde - und gestand ein, dass dieser Begriff auch einer Definition bedarf.

Der Board erörterte ebenfalls, ob eine vom übertragenden Unternehmen geschriebene Put-Option auf irgendeine Art und Weise Auswertungen auf die Einschätzung haben würde - würde sie zu zusätzlichen Einschränkungen für das empfangende Unternehmen führen, da das empfangende Unternehmen bei Ausübung den einzigartigen Vermögenswert ausliefern müsse?

Schließlich bestätigte der Board, dass das Konzept nun klarer sei, aber verlangte, dass der Stab die Situation ausführlicher erläutern solle, in der ein Put auf dem vom empfangenden Unternehmen empfangenen Vermögenswert liegt.

Welche Perspektive soll in den Flussdiagrammen eingenommen werden: Die des übertragenden oder die des empfangenden Unternehmens?

Auf Bitte des Boards erwog der Stab erneut, ob die "praktische Möglichkeit zu übertragen" aus der Sichtweise des empfangende Unternehmens eingeschätzt wird, während der Test auf fortwährende Engagement aus der Sicht des übertragenden Unternehmens eingeschätzt wird. Die Sichtweise des empfangenden Unternehmens wird auch bei der Einschätzung berücksichtigt, ob das empfangende Unternehmen gegenwärtig anderen Zugang zu allen oder einigen Kapitalströmen aus dem Vermögenswert zu seinem eigenen Nutzen hat.

Nach einiger Debatte kam der Board zu dem Schluss, dass die Sichtweise des empfangenden Unternehmens gewählt werden soll. Einige Boardmitglieder fragten, ob dieser Schluss für beide Ansätze gezogen werden müsse würde, um das Ausbuchungsprinzip umzusetzen. Einige waren der Meinung, dass für Flussdiagramm 1 die Sichtweise des übertragenden Unternehmens sachgerecht wäre, während die Sichtweise des empfangenden Unternehmens besser in das Flussdiagramm 2 passen würde.

Der Stab wurde gebeten, ein kurzes Papier zu erstellen, in dem an einem Beispiel die Konsequenzen der gewählten Sichtweise beschrieben würde.

Schließlich erörterte der Stab mit dem Board, ob die Liste der Sachverhalte, die vorgestellt worden war, vollständig sei. Ein Boardmitglied bat den Stab "Übereinstimmung mit dem Rahmenkonzept" mit aufzunehmen.

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