IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen

Date recorded:

Auf dieser Sitzung erörterte der Board einige der Sachverhalte, die auf früheren Sitzungen zurückgestellt worden waren, und auch einige neu Sachverhalte, die sich auf Bereiche bezogen, in denen in Stellungnahmen weitere Leitlinien gefordert worden waren. Dies betraf insbesondere Bereiche, die von bestimmten IFRIC-Interpretationen adressiert werden. Der Board traf die folgenden vorläufigen Entscheidungen:

Ertragsteuern

Der Stab stellte dem Board zwei mögliche Ansätze für latente Steuern für nicht börsennotierte Unternehmen zur Erörterung vor:

Ansatz der temporären Differenzen mit Vereinfachungen - geht vom Ansatz der temporären Differenzen wie in der neuesten Fassung eines demnächst erscheinenden Entwurfs von Überarbeitungen von IAS 12 Ertragsteuern aus, aber bietet Vereinfachungen in Bereichen, die für besonders kompliziert gehalten werden.

Zu-zahlende-Steuern-plus-Ansatz - Ansatz latenter Steuern nur für solchen Differenzen zwischen bilanzieller und steuerlicher Behandlung von Posten aus den Aufwendungen und Erträgen, von denen erwartet wird, dass sie sich in relativ kurzer Zeit umkehren umkehren (und deshalb Auswirkungen auf die kapitalströme des Unternehmens haben).

Der Board entschied, den Ansatz über temporäre Differenzen mit Vereinfachungen im endgültigen IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu verfolgen. Der Board stimmte jedoch der Empfehlung des Stabs nicht zu, dass latentes Steuervermögen nicht für noch nicht genutzte steuerliche Verluste und Vorträge steuerlichen Guthaben angesetzt werden sollten. Der Board entschied, dass solch latentes Steuervermögen angesetzt werden solle und dass die Umstände, unter denen sie anzusetzen sein sollten, in der gleichen Art und Weise zu beschränken seien wie in IAS 12.

Der Board traf die folgenden Entscheidungen in Bezug auf die Bilanzierung von Ertragsteuern durch nicht börsennotierte Unternehmen:

Die Vorschriften, die im Entwurf eines IFRS für KMU vorgeschlagen und im bestehenden IAS 12 bezüglich der Bewertung einer latenten Steuer enthalten sind, wenn in einem Rechtskreis unterschiedliche Steuern für ausgeschüttete und nicht ausgeschüttete Gewinne erhoben werden, sollen beibehalten werden. Dem demnächst erscheinenden Entwurf von Überarbeitungen von IAS 12 soll in diesem Fall nicht gefolgt werden.

Das gesamte latente Steuervermögen und die alle gesamten latenten Steuerschulden sind als langfristig auszuweisen.

Jegliches kurzfristige Steuervermögen und jegliche kurzfristigen Steuerschulden werden nicht abgezinst.

Die Erstbewertung von Vermögenswerten und Schulden, die einen Steuerwert haben, der vom ursprünglichen Buchwert abweicht, müssen nicht in (i) einen Vermögenswert oder eine Schuld ohne unternehmensspezifische steuerliche Auswirkungen und (ii) einen unternehmensspezifischen Steuervor- oder -nachteil aufgeteilt werden.

Anteilsbasierte Vergütung

Der Board entschied, dass nicht börsennotierte Unternehmen immer einen Aufwand für in Eigenkapital zu erfüllende anteilsbasierte Vergütungen, die von nicht börsennotierten Unternehmen herausgegeben werden, immer ansetzen müssen und dass der Aufwand auf der Grundlage von beobachtbaren Marktpreisen zu bewerten ist, wenn diese zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, ist die beste Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der in Eigenkapital zu erfüllenden anteilsbasierten Vergütungen durch die Geschäftsleitung zu verwenden. eine reine Angabe ohne Erfassung als Aufwand wäre nicht zulässig.

Geschäftsvorfälle mit anteilsbasierten Vergütungen, bei denen entweder das Unternehmen oder die Gegenpartei die Wahl einer Erfüllung in Barmitteln oder in Eigenkapitalinstrumenten hat, sind nach Entscheidung des Boards vom Unternehmen als Geschäftsvorfälle mit in Barmitteln zu erfüllenden anteilsbasierten Vergütungen zu bilanzieren, wenn nicht einer der beiden folgenden Punkte gilt:

(a) Das Unternehmen hat in der Vergangenheit immer Eigenkapitalinstrumente ausgegeben ,oder

(b) die Möglichkeit der Erfüllung in Barmitteln hat keine wirtschaftliche Substanz.

Wenn (a) oder (b) gelten, ist der Geschäftsvorfall als in Eigenkapital zu erfüllen zu bilanzieren.

Der Board stimmte einer Reihe von Vereinfachungen hinsichtlich der Angabeerfordernisse für anteilsbasierte Vergütungen zu, die vom Stab vorgeschlagen wurden. Der Board bat den Stab jedoch, sicherzustellen, dass die Angabeerfordernisse für nicht börsennotierte Unternehmen ausreichen, um sicherzustellen, dass verstanden werden kann, wie der in der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzte Betrag bestimmt wurde. Das schließt Informationen zu den Schlüsselannahmen, die bei der Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen verwendet wurden, ein.

Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Board entschied, den Vorschlägen des Stabs nicht zu folgen, nach denen von einem Unternehmen gefordert werden sollte, eine leistungsorientierte Verpflichtung in einem leistungsorientierten Plan unter bestimmten Umständen zum Auflösungsbetrag anzusetzen (unverfallbare Leistungsverpflichtung). Der Board war jedoch der Meinung, dass die Bilanzierung von leistungsorientierten Plänen unter IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer für nicht börsennotierte Unternehmen vereinfacht werden solle. Der Board bat den Stab, bei einer künftigen Sitzung einen Ansatz vorzustellen, der eher dem gegenwärtigen Ansatz nach IAS 19 entspricht (beispielsweise die Beachtung verfallbarer Leistungen beinhaltet) aber etwas ist, dass die Unternehmen im allgemeinen selbst anwenden könnten, ohne externe Experten zu Rate ziehen zu müssen. Der Board schlug vor, dass der Stab auch überlegen solle, ob das Konzept der gesammelten Leistungsverpflichtungen aus SFAS 87 eventuell passend sei.

Der Board traf auch die folgenden Entscheidungen in Bezug auf Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für nicht börsennotierte Unternehmen:

Die Anforderungen für Pläne mehrerer Arbeitgeber wie im Entwurf vorgeschlagen (und wie in IAS 19) bleiben bestehen. D. h. Wenn nicht genügend Informationen zur Verfügung stehen, um Pläne mehrerer Arbeitgeber, die leistungsorientiert sind, leistungsorientiert zu bilanzieren, hat das Unternehmen den Plan als beitragsorientiert zu behandeln und eine entsprechende Angabe zu leisten.

Es ist Tochterunternehmen gestattet, eine Belastung auf Grundlage einer angemessenen Zuweisung aus der Belastung des Konzerns anzusetzen, wenn das Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach dem IFRS für KMU oder den vollen IFRS erstellt.

Unternehmen müssen die Rendite aus Vermögenswerten nicht in eine erwartete Rendite und einen versicherungsmathematisch Gewinn oder Verlust aufteilen.

IFRIC-Interpretationen

Der Board entschied, dass die Leitlinien aus den folgenden IFRS-Interpretationen durch den IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen abgedeckt sein sollten - sachgerecht angepasst auf nicht börsennotierte Unternehmen:

IFRIC 4 Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält

IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

Name des Standards

Der Board diskutierte die Bezeichnung des Standards infolge einiger negativer Reaktionen, die man infolge des Wechsels für KMU zu nicht börsennotierten Unternehmen erhalten habe. Der Board beschloss, dass in dem Titel die Arten von Unternehmen zum Ausdruck kommen sollte, auf die der Standard Anwendung finden solle. Da die Ansichten von Boardmitgliedern zu einem bestimmten Namen auseinandergingen, beschloss der Board, die Öffentlichkeit über die Internetseite des IASB oder einen Webcast zur Stellungnahme aufzufordern.

Ausstehende Sachverhalte

Der Stab stellte fest, dass es weiterhin einige ausstehende Sachverhalte gebe, die man von früheren Sitzungen aufgeschoben habe, und dass die Empfehlungen des Stabs zu diesen in eine oder mehrere zukünftige Boardsitzungen eingebracht würden. Einige der wichtigsten ausstehenden Themengebiete bezögen sich auf die Neufassung des Abschnitts zu Finanzinstrumenten, die Konzepte und grundlegenden Prinzipien sowie die Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.