Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

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(Der Stab des FASB nahm per Telefon an der Sitzung teil.)

Erstbewertungserfolge

Der Board erörterte, ob in welchen Umständen der Ansatz von Erstbewertungserfolgen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gefordert werden sollte. Der Stab überprüfte die vorläufigen Beschlüsse des Boards, die dieser in Zeit von Juni bis Oktober 2008 getätigt hatte, um die Diskussion vorzubereiten.

Der Stab stellte seine Analyse hinsichtlich der Frage, ob man den Ansatz von Erstbewertungserfolgen auch dann vorschreiben solle, wenn eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auf der Grundlage nicht beobachtbarer Inputfaktoren erfolge, vor. Im Hinblick auf die Erstbewertung lässt die Analyse ganz grob wie folgt darstellen:

Ansatz 1: Verbot der Erfassung von Erstbewertungserfolgen in jedem Fall.

Ansatz 2: Verpflichtung zur Erfassung von Erstbewertungserfolgen in einigen Umständen, bspw. wenn die erstmalige Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ausschließlich auf beobachtbaren Marktinputfaktoren fußt (der aktuelle Ansatz in IAS 39).

Ansatz 3: Verpflichtung zur Erfassung von Erstbewertungserfolgen in einigen Fällen, einschließlich dann, wenn die erstmalige Bewertung zum beizulegenden Zeitwert aus nicht beobachtbaren Inputfaktoren abgeleitet wird (der Ansatz von SFAS 157).

Der Stab sprach sich für Ansatz 3 aus. Er stellte fest, dass dieser mit der vorläufigen Entscheidung des Boards in Einklang stünde, den beizulegenden Zeitwert als aktuellen Abgangspreis zu definieren, und konzedierte, dass Erstbewertungserfolge eine unmittelbare Konsequenz der Zielsetzung einer Bewertung zum aktuellen Abgangspreis seien. Der Board wurde daran erinnert, dass die Arbeitsdefinition, wonach 'der beizulegende Zugangswert dem beizulegenden Abgangswert entspricht', in jenen Situationen zutreffend sei, in denen ein Geschäftsvorfall mit einem identischen Vermögenswert auf demselben Markt am selben Tag erfolge.

In der weitläufigen Diskussion, die folgte, wurde deutlich, dass kein Boardmitglied Ansatz 1 befürwortete, allerdings Varianten von Ansatz 2 ('Ansatz 2-plus') oder Ansatz 3 ('Ansatz 3 mit Einschränkungen'). Z.B. wollten einige Boardmitglieder, dass jedwedes Modell, das in Zusammenhang mit nicht beobachtbaren Inputfaktoren verwendet wird ('Level-3-Inputfaktoren'), an den verwendeten Inputfaktoren 'kalibriert' wird, so dass dieses mit diesen Inputfaktoren in Einklang steht.

Folgebewertung

Auch wenn die Folgebewertung nicht en Detail erörtert wurde, stellte man fest, dass Sachverhalte rund um die Folgebewertung für finanzielle Posten größere Bedeutung besäßen als für nicht-finanzielle Posten (für die die IFRS üblicherweise keine Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert vorschreiben - abgesehen von Renditeimmobilien und biologische Vermögenswerte).

Es wurden keine festen Entscheidungen getroffen; der Stab stellte jedoch fest, dass die Diskussion ihnen hinreichend Hinweise gegeben hätte, um ihnen Fortschritte bei diesem Thema zu ermöglichen.

Nächste Schritte

Der Board gedenkt, die nachfolgenden Themen in näherer Zukunft zu erörtern:

vorrangiger (oder vorteilhaftester) Markt;

die Bewertungsgrundlage (d.h. Nutzung oder Tausch);

Abwehrwert;

Bewertung von Schulden (einschließlich dem Risiko der Nichterfüllung und der Frage, ob Schulden auf Grundlage einer Übertragung oder einer Begleichung bewertet werden sollten); sowie

Angaben zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.

Der Board wird zudem eine Beurteilung des Stabs erörtern, welche Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in den bestehenden IFRS in den Anwendungsbereich eines IFRS zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder aus diesem herausfallen sollten.

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