Finanzinstrumente: Umfassendes Projekt – Erste Ergebnisse der Gesprächsrunden in Europa, Nordamerika und Asien

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Der Stab setzte den Board in Kenntnis, dass diese die erste von zwei Sitzungen auf der Dezembersitzung sei. Auf dieser Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

Rückmeldung zu den öffentlichen Gesprächsrunden zur globalen Finanzmarktkrise;

Beurteilung eingebetteter Derivate bei Umklassifizierungen; und

Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte.

Rückmeldung zu den öffentlichen Gesprächsrunden zur globalen Finanzmarktkrise

Der Stab präsentierte eine Zusammenfassung der drei im November und Dezember in London, New York und Tokio abgehaltenen Gesprächsrunden. Während viele Sachverhalte bei den Gesprächsrunden aufgeworfen wurden - wobei das Thema Wertminderungen am ausgiebigsten diskutiert wurde - , wurde keiner der Sachverhalte als so dringlich angesehen, dass er Änderungen für die Berichtsperiode 2008 erforderlich machte.

Viele Teilnehmer waren der Ansicht, dass weitere Schritte unter Sicherstellung der Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP erfolgten und dem Standardsetzungsprozess folgen müssten (möglicherweise beschleunigt). Man stellte ferner fest, dass eine umfassende Überprüfung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten erforderlich sei.

Der IASB wird auf Wunsch eines Boardmitglieds zu gegebener Zeit eine Zusammenfassung zusammen mit einer Teilnehmerliste veröffentlichen. Der Stab betonte, dass die Gesprächsrunden im Internet übertragen wurden und die Aufnahmen öffentlich zugänglich sind.

Die Mitschriften von IAS PLUS von den drei Gesprächsrunden finden Sie hier:

Gesprächsrunde in London, 14. November 2008

Gesprächsrunde in den USA, 25. November 2008

Gesprächsrunde in Tokio, 3. Dezember 2008

Beurteilung eingebetteter Derivate bei Umklassifizierungen

Der Stab führte in das Thema ein, indem er feststellte, dass einige Teilnehmer bei den Gesprächsrunden die Wechselwirkung von IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate und die jüngsten Umklassifizierungsänderungen an IAS 39/IFRS 7 hervorgehoben haben. Es wurde vorgeschlagen, Änderungen an den IFRS vorzunehmen, um klarzustellen, dass ein Unternehmen bei einer Umklassifizierung zu beurteilen hat, ob ein eingebettetes Derivat nach IAS 39 getrennt bilanziert werden muss oder nicht.

Der Stab schlug vor, IFRIC 9 zu ändern, um klarzustellen, dass Umklassifizierung eine Beurteilung der Kriterien zu eingebetteten Derivaten nach IAS 39 auslöst. Der Board stimmte dem vehement zu und hob hervor, dass man nie etwas Anderes beabsichtigt habe. Zudem schlug der Stab eine rückwirkende Anwendung vor. Dem schloss sich der Board an.

Der Stab fuhr damit fort, dass der Entwurf für diese Änderung lediglich für 30 Tage zur Kommentierung stehen solle, weil es sich dabei nicht um eine Überraschung für die Adressaten handele, berücksichtigt man die Öffentlichkeitswirkung der klaren Position des Boards zu diesem Sachverhalt. Dem stimmte der Board zu. Man verständigte sich ferner darauf, ein Datum des Inkrafttretens für Jahresperioden vorzuschlagen, die am oder nach dem 15. Dezember 2008 endeten.

Diese Entscheidung löste einige der nachfolgenden Sachverhalte aus, die der Stab dem Board vorgestellt hatte. Der Stab stellte fest, dass nicht klar sei, ob eine Beurteilung der Abspaltung eingebetteter Derivate auf Grundlage der Verhältnisse zum Zeitpunkt der Umklassifizierung oder zum Zeitpunkt des Zugangs zu erfolgen habe. Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs zu, wonach die Untersuchung auf Grundlage der Verhältnisse zu erfolgen habe, die bei Zugang bestanden. Diese Entscheidung führte zur Vermeidung weiterer Folgesachverhalte.

Als letztes Thema entschied der Board, eine verpflichtende Klassifizierung des gesamten Vertrags in die Kategorie 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten' vorzuschreiben, falls das trennungspflichtige eingebettete Derivate nicht zuverlässig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden kann.

Der Stab stellte fest, dass man die Herausgabe des Standardentwurfs für die kommende Woche erwarte.

Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte

Der Stab stellte fest, dass Wertminderungen das bei weitem am häufigsten diskutierte Thema bei den Gesprächsrunden war. Zwei Kernsachverhalte kamen im Zusammenhang mit Wertminderungen auf:

verschiedene Wertminderungsansätze

die Bedeutung von Wertminderungen und Ergebnisauswirkungen

Der Stab sagte, dass Wertminderungen Teil der umfassenden Überprüfung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten seien. Bei dieser Sitzung wurde nur bestimmte Aspekte erörtert:

Unterscheidung in bonitätsbezogene Wertminderungsverluste und andere Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bei als 'zur Veräußerung verfügbar' klassifizierten Schuldinstrumenten

Auslöser einer Wertminderung und Aufholungen von Wertminderungen in Bezug auf als 'zur Veräußerung verfügbar' klassifizierte Eigenkapitalinstrumente

Unterscheidung in bonitätsbezogene Wertminderungsverluste und andere Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bei als 'zur Veräußerung verfügbar' klassifizierten Schuldinstrumenten

Die Teilnehmer der Gesprächsrunden hoben die unterschiedlichen Bewertungsansätze für Wertminderungen von Schuldinstrumenten in IAS 39, die in Abhängigkeit von Klassifizierung zur Anwendung gelangten. Insbesondere fußten Wertminderungen von als 'zur Veräußerung verfügbar' (Available-for-Sale, AFS) klassifizierten Schuldinstrumenten auf dem beizulegenden Zeitwert. Man schlug vor, den gesamten Wertminderungsaufwand in einen Teil für eingetretene Verluste (d.h. den Teil, den man als Wertminderung festgestellt hätte, wären das Instrument zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und die Wertminderungsvorschriften für zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Instrumente angewendet worden) und einen verbleibenden Restbetrag. Der Stab stellte fest, dass die Teilnehmer allerdings unterschiedlicher Ansicht waren, was den Ausweisort dieser Aufteilung anging. Die Ersteller bevorzugten eine Aufteilung in der Erfolgsrechnung, wobei der auf eingetretene Verluste entfallende Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst würde, während der verbleibende Restbetrag im sonstigen vollständigen Einkommen gezeigt würde. Die Nutzer bevorzugten eine Angabe der Aufteilung im Anhang und ein Erfassung des kompletten Aufwands in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Stab fragte den Board, ob derartige Aufgliederungen nützliche Informationen darstellten. Er schlug ferner vor, dass - so der zustimme - dass man dies durch die Einführung zusätzlicher Angaben vornehmen solle.

Der Board diskutierte dieses Thema ausführlich. Besondere Bedenken wurden erhoben hinsichtlich irgendwelchen unmittelbaren Schritten, die unmöglich für alle Unternehmen eingeführt werden könnten. Man fragte, warum Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet würden, nicht enthalten seien. Bezüglich dieses Sachverhalts verständigte man sich darauf, diese Frage in einem sich ergebenden Standardentwurf fragen würde. Andere stellten die Dringlichkeit dieses Sachverhalts in Frage, bei dem etwas binnen Wochen getan werden müsse.

Der Stab stellte dem Board mögliche Ansätze für eine Angabevorschrift vor. Der Board erörterte ausführlich mögliche Alternativen, um den Vorschlag zu verbessern.

Der Stab stellte fest, dass der FASB einen ähnlichen Vorschlag im weiteren Verlauf des Tages diskutieren würde. Der Vorsitzende stellte fest, dass der Board seinem Gegenspieler eine klare Richtung hinsichtlich seiner Sichtweise mitgeben solle. Es schien Einigkeit zu bestehen, dass jedwede Angabe klar erkennen lassen sollte, ob die resultierenden Wertminderungsbeträge aus einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten stammten. Erneut wurde bezweifelt, dass Unternehmen in der Lage seien, die Information rückwirkend zu erstellen.

Auslöser einer Wertminderung und Aufholungen von Wertminderungen in Bezug auf als 'zur Veräußerung verfügbar' klassifizierte Eigenkapitalinstrumente

Der Board setzte dann seine Erörterung wertminderungsbezogener Themen fort. Der Stab stellte fest, dass einige Teilnahme gefragt hätten, ob die Leitlinien für die Auslöser einer Wertminderung von AFS-Eigenkapitalinstrumenten verbessert werden könnten. Es bestand am Tisch wenig Interesse, dieses Thema anzugehen. Der Stab stellte fest, dass jedweder Auslöser für eine Wertminderung bei Eigenkapitalinstrumenten irgendwie willkürlich sei.

Der Board erörterte ferner kurz einen Vorschlag des Stabs, Umkehrungen von Wertminderungen bei AFS-Eigenkapitalinstrumenten nicht als eilbedürftiges Thema zu behandeln. Man beschloss, diese Sachverhalte mit dem FASB zu besprechen und sie im Januar erneut vorzulegen.

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