IFRS 1 – Änderung des Datum des Inkrafttretens

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Der Board verständigte sich vorbehaltlich der endgültigen Abstimmung darauf, IFRS 1 (überarbeitet 2008) mittels einer fachlichen Änderung zu ergänzen. Danach solle das Datum des Inkrafttretens für die kürzlich herausgegebenen Änderungen an IFRS 1 der 1. Juli 2009 sein.

Diese Änderung wurde angebracht, um eine ungewollte Folgewirkung in Bezug auf die Übernahme der überarbeiteten Standards IFRS 3 (2008) und IAS 27 (2008) zu vermeiden, die beide zum 1. Juli 2009 in Kraft treten. Adressaten hatten den IASB darauf aufmerksam gemacht, dass der überarbeitete IFRS 1 zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt und die Vorgängerversion ersetzt. Allerdings gibt es im überarbeiteten IFRS 1 in den Paragrafen 36, 37 und 39 Querverweise auf die neuen Fassungen von IFRS 3 und IAS 27, die nicht vor dem 1. Juli 2009 in Kraft treten. Daher würde IFRS 1 fachlich gesehen zwischen dem 1. Januar und dem 1. Juli keine Leitlinien zu den Sachverhalten geben, die in diesen geänderten Paragrafen angesprochen werden.

Da über die Daten des Inkrafttretens explizit abgestimmt wird, führte der Stab aus, dass diese Änderung nicht im Wege einer redaktionellen Korrektur behoben werden kann und deshalb eine gesonderte Abstimmung erfahren. Die Änderung wird unmittelbar in Kraft treten, sobald die schriftlichen Abstimmungsunterlagen eintreffen.

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