Agendavorschlag: Preisregulierte Geschäfte

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Der Board erwog eine Bitte, seinem Arbeitsprogramm ein Projekt zu preisregulierten Geschäften hinzuzufügen. Der Sachverhalt besteht darin, ob regulierte Unternehmen eine Schuld (oder einen Vermögenswert) als Folge einer Preisregulierung durch eine Aufsichtsbehörde oder eine Regierung ansetzen können oder sollen. IFRIC hatte auf seiner Novembersitzung vorläufig entschieden, den Sachverhalt seinem Arbeitsprogramm nicht hinzuzufügen - mit der Begründung, dass die Unterschiede in der Handhabung in der Praxis in den Rechtskreisen, die die IFRS anwenden, nicht bedeutend zu sein scheinen.

Der Stab stellte fest, dass er mit der Einbringung des Agendavorschlags beim Board den Anwendungsbereich des Projekts auf jene Arten von Regulierung eingeschränkt habe, bei denen die Aussicht auf einen Ansatz von Vermögenswerten und Schulden besteht; das bedeutet dass Regulierungen über 'Preisobergrenzen' ausgeschlossen würden, weil nach Ansicht des Stabs diese Art von Regulierung selten eine solche Aussicht besitze (falls überhaupt).

Die Boardmitglieder waren mit dem Ansatz des Stabs einverstanden, aber mehrere äußerten Bedenken, dass die Untersuchung von Regulierungen über 'Preisobergrenzen' und ähnliche Arten dem Board den erforderlichen Hintergrund für sein möglichen Entscheidungen über die Bilanzierungsauswirkungen anderer Arten von Regulierung vermittelt hätte.

Ein Boardmitglied sprach sich für das Projekt aus und beglückwünschte den Stab zu dessen Untersuchung. Er stellte fest, dass die gegenwärtigen Definitionem eines Vermögenswerts und einer Schuld die Lösung vieler Bilanzierungssachverhalte ermöglichen sollten; gleichwohl gäbe es einige Nuancen bei dem Begriff der 'Beherrschung', die man lösen müsse. Er gab zu, dass das Risiko des Projekts darin bestünde, wie weit der IASB sich auf US-GAAP zubewegen wolle: zu 'prinzipienorientiert' und Adressaten wollten den Detailierungsgrad aus US-GAAP; zu ähnlich den US-GAAP und die Adressaten würden sich über ausufernde Regeln beschweren. Er bevorzugte einen Ansatz, der die im Rahmenkonzept vorhandenen Leitlinien zu Vermögenswerten und Schulden entwickle, ohne zu stark in ausufernde, rechtskreisspezifische Details abzutauchen.

Der Board verständigte sich darauf, dass man einen IFRS zu diesem Thema entwickeln solle und dass es keinen 'Zwischen- oder Halte-'-IFRS (vergleichbar IFRS 4 und 6) geben solle.

Der Board genehmigte den vorgeschlagenen Projektzeitplan, der die Veröffentlichung eines Standardentwurfs im Mai 2009 vorsieht, gab aber zu Protokoll, dass man der Ansicht sei, dass der Zeitplan ambitioniert sei.

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