Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

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Der Board setzte seine Erörterungen zum Vorschlag eines Standards zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert fort. Auf dieser Sitzung stellte der Stab drei Sachverhalte vor:

Referenzmarkt

Erstbewertungserfolge

Kontrollprämien

Referenzmarkt

Der Stab führte in das Thema ein, indem er einige Hintergrundinformationen vermittelte, einschließlich der vorläufigen Sichtweise der Boards, dass der beizulegende Zeitwert mit Referenz zum vorrangigen Markt bestimmt werden solle. Der Stab stellte fest, dass es mindestens vier Ansätze zur Definition des Referenzmarktes gebe:

die vorläufige Entscheidung des Boards für den Ansatz des vorrangigen Markts zu bestätigen;

dem Ansatz des vorteilhaftesten Markts zu folgen;

den Referenzmarkt als denjenigen Markt zu definieren, auf dem das Unternehmen zu handeln erwartet; sowie

sich zum Referenzmarkt nicht zu äußern.

Der Stab empfahl den 'Ansatz des vorteilhaftesten Marktes'. Der Board wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass die Vertriebskosten dem 'Ansatz des vorteilhaftesten Marktes' hinzugefügt werden sollen. Man schlug ferner vor, einige Worte zur Kapazität auf dem Referenzmarkt einzufügen.

Die Boardmitglieder erörterten sowohl konzeptionelle als auch praktische Fragen des vom Stab vorgestellten Ansatzes ausgiebig. Einige Boardmitglieder bezeugten weiterhin ihre Sympathie für die Ansatz des vorrangigen Markts. Andere waren zutiefst besorgt bezüglich der aufwändigen suche nach einem solchen vorteilhaftesten Markt, so Unternehmen in der Praxis häufig beim vorrangigen Markt landen werden. Viele Boardmitglieder tendierten zu einem Ansatz des 'Kernmarkts, es sei denn, das Unternehmen weist die Existenz eines vorteilhaftesten Markts nach'.

Man kam überein, dass eine umformulierte Definition vorgelegt werden soll, die den Ausgang der Diskussion widerspiegelt.

Der Stab fuhr damit fort, den Board um Input zu den Frage zu bitten, ob Leilinien für die Bestimmung des Referenzmarkts erforderlich seien, wenn es keinen beobachtbaren Markt gebe. Der Stab schlug eine Klarstellung vor, wonach ein Unternehmen in dieser Situation nach den Eigenschaften von Marktteilnehmern schauen solle, mit denen es Geschäfte tätigen könne. Der Board diskutierte diesen Sachverhalt eingehend und ging dabei auch auf größere Themenbereiche ein. Der Board schien mit dem Vorschlag des Stabs unter der Voraussetzung einverstanden zu sein, dass 'Geschäfte tätigen könne' in 'Geschäfte tätigen würde' geändert wird.

Erstbewertungserfolge

Dies war eine Fortsetzung der Diskussion auf der Novembersitzung 2008. Der Stab stellte drei mögliche Ansätze für die bilanzielle Behandlung von Erstbewertungserfolgen vor:

Verbot der Erfassung von Erstbewertungserfolgen unter allen Umständen;

Vorschrift der Erfassung von Erstbewertungserfolgen in einigen Umständen, z.B. wenn die erstmalige Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ausschließlich auf beobachtbaren Marktinputfaktoren basiert (dies ist der aktuelle Ansatz in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung; sowie

Vorschrift der Erfassung von Erstbewertungserfolgen selbst dann, wenn die erstmalige Bewertung zum beizulegenden Zeitwert aus nicht beobachtbaren Marktinputfaktoren erfolgt (dies ist der Ansatz in FASB Statement of Financial Accounting Standards Nr. 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (SFAS 157)).

Der Stab empfehl die Übernahme des dritten Ansatz und die Erfassung von Erstbewertungserfolgen selbst für auf der dritten Stufe ermittelte beizulegende Zeitwerte. Der Board erörterte diesen Sachverhalt ausgiebig, wobei einige Boardmitglieder ihre tiefe innere Überzeugung zum Ausdruck brachten. Diese Boardmitglieder hatten Bedenken, dass dies Unternehmen ermöglichen würde, Gewinne vorab zu erfassen, die nicht existierten, weil das Modell bloß eine Zahl errechnet hat. Andere vertraten die Ansicht, dass dies besser auf Ebene jedes einzelnen Standards behandelt würde; statt es im Standard zur Fair-Value-Bewertung abzuhandeln, solle es in der Untersuchung zur Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in den einzelnen IFRS-Standards behandelt werden.

Per Mehrheitsentscheid verständigte sich der Board darauf, der Empfehlung des Stabs mit einer geänderten Formulierung und der Einfügung von Passagen, in denen klargestellt würde, dass der Transaktionspreis am ersten Tag als beizulegender Zeitwert angenommen wird, so dass Unternehmen 'nachweisen' müssten, dass ein Erstbewertungserfolg besteht.

Der Board einige sich ferner darauf, dass der vorgeschlagene Standards die Folgebilanzierung abgegrenzter Erfolge nicht behandeln wird. Hinsichtlich Übergangsvorschriften wurde vereinbart, dass das Thema auf einer zukünftigen Sitzung vorgelegt werden solle.

Der Board stimmte den vom Stab unterbreiteten Angabevorschriften ebenfalls zu.

Kontrollprämien

Der Stab stellte ein Agendapapier vor, das auf der Grundlage seines Verständnisses von der vorläufigen Entscheidung des Boards, Blockabschläge und anderweitigen Zu- und Abschläge auf allen Stufen bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nicht zu berücksichtigen, ausgearbeitet worden war. Der Stab bat darum, die Entscheidung zu den Kontrollprämien erneut zu erwägen. Der Board, und hier v.a. ein Boardmitglied, entgegnete dem Stab, dass er die Entscheidung des Board missverstanden habe. Der Board entschied, seine Entscheidungen im Hinblick auf Zu- und Abschläge nicht erneut zu erwägen.

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