Finanzinstrumente: Umfassendes Projekt (Fortsetzung von Montag, dem 15.)

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(Mitglieder und Stabsmitarbeiter des FASB nahmen per Videokonferenz teil)

Der Board setzte seine Erörterungen zu Finanzinstrumentethemen fort.

Angaben zu Wertminderungen

Der erste erörterte Sachverhalt waren verbesserte Angaben zu Wertminderungen. Der Stab des FASB setzte den Board davon in Kenntnis, dass der FASB sich darauf verständigt habe, einen Ansatz vorzuschlagen, nach dem eingetretene Verluste bei bestimmten Instrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, anzugeben.

Dem FASB-Vorschlag zufolge würde Folgendes für alle Anlage in Schuldinstrumenten, die nicht als 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten' klassifiziert wurden, gefordert:

Diese Angabe müsste in tabellarischer Form wie folgt gezeigt werden:

Der Board erörterte bestimmte Aspekte dieser Tabelle, die Informationen, die mit ihr vermittelt werden sollen, und mögliche Verbesserungen. Einige Boardmitglied wollten eine Überleitung von Pro-Forma-Zahlen auf das berichtete Ergebnis. Der Stab entgegnete, dass man alle Vorschläge des Boards aufgreifen werden. Einige zeigten sich besorgt über die Praktikabilität einer solchen Überleitung und verlangten, dass diese Frage gestellt werden, falls eine solche Überleitung vorgeschlagen werde.

In Beantwortung einer Frage seitens des Boards setzt der Stab des FASB den Board davon in Kenntnis, dass man plane, seinen Standardentwurf noch vor Weihnachten mit einem Datum des Inkrafttretens zum 31. Dezember 2008 herauszubringen. Dabei müssten keine Vergleichszahlen angegeben werden. Der Board verständigte sich darauf, diesen Ansatz zu übernehmen.

Ein Boardmitglied fragte, ob die US-Vorschläge, die Leitlinien zu bestimmten nutzbringenden Beteiligungen zu beseitigen und sie in die allgemeinen Leitlinien in SFAS 115 zu überführen zu Unterschieden führen würde. Man hob hervor, dass man die US-GAAP durch diese 'Rationalisierungsmaßnahme' näher an die IFRS führen würde, auch wenn Unterschiede verblieben.

Der Stab des FASB setzte den Board auch davon in Kenntnis, dass man plane, einen Entwurf zur Klärung der Bilanzierung synthetischer CDO-Instrumente herauszugeben, durch den US-GAAP und IFRS weiter angeglichen würden.

Fair Value Option (FVO)

Der Stab stellte fest, dass Teilnehmer bei den Gesprächsrunden zur weltweiten Finanzmarktkrise den Board gebeten hatten, die Leitlinien zu Fair Value Option zu überprüfen. Themen, bei denen Bedenken bestanden, beinhalteten:

den Anwendungsbereich der FVO;

die Vorschriften zur Anwendbarkeit der FVO; und

die Möglichkeit, etwas aus der FVO-Kategorie zu entnehmen.

Der Stab erläuterte, dass Teilnehmer die Leitlinien mit US-GAAP zusammengeführt haben wollten. Der Stab fuhr fort, dass er von Adressaten angesprochen worden sei, sich die FVO im Paket anzusehen, möglicherweise als Teil der umfassenden Überprüfung der Rechnungslegung für Finanzinstrumente, da jedwede Teiländerung Gefahr laufe, das Vertrauen der Anleger zu verringern. Der Vorsitzende gab den aktuellen Stand zu den Ansichten der Adressaten wieder, die man angesprochen habe, vor allem die Europäische Zentralbank und den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht.

Der Board stimmte dem zu.

Der Stab brachte einen weiteren von einem Teilnehmer geäußerten Sachverhalt auf, wonach die 'unterschiedlichen' Definitionen der Kategorie 'zu Handelszwecken gehalten' nach IFRS und US-GAAP zu Abweichungen führten. Man habe den Eindruck, dass Umklassifizierungen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach US-GAAP häufiger möglich seien. Der Board wurde gefragt, ob mehr Leitlinien aufgenommen werden sollten. Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs zu, keine weiteren Leitlinien aufzunehmen.

Bilanzierung von Collateralised Debts Obligations (CDOs)

Der Board verständigte sich darauf, die Bilanzierung von in bestimmten CDOs eingebetteten Derivaten angesichts des bevorstehenden Vorschlags des FASB nicht zu behandeln, durch den die Leitlinien in US-GAAP und IFRS einander angeglichen würden.

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