Finanzmarktkrise – Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen in IFRS 7
Diese Sitzung war dazu gedacht, die Sichtweise des Boards zu bestimmten kleineren Sachverhalten, die im Zuge der Erörterungen zur Verbesserung von IFRS 7 infolge der Finanzmarktkrise festgestellt wurden, zu erheben. Adressaten zeigten sich besorgt über einige beschwerliche Mindestangabevorschriften und den Umstand, dass qualitative und quantitative Angaben nicht Hand in Hand gehen. Der Stab schlug eine Reihe kleinerer Änderungen vor. Grundsätzlich schlug er vor, IFRS 7.32 dahingehend zu ändern, dass eine Äußerung aufgenommen wird, wonach qualitative und quantitative Angaben zusammengehören. Dem stimmte der Board zu.
In der folgenden Aufstellung fassen wir die kleineren Sachverhalte, die Empfehlung des Stabs und die jeweilige Entscheidung des Boards zusammen:
Paragraf in IFRS 7 | Beschreibung | Stabsempfehlung | Boardentscheid |
---|---|---|---|
36(a) | Maximale Kreditrisikoposition | Klarstellung, dass die Angabe nur auf Vermögenswerte anzuwenden sind, deren maximale Kreditrisiko von deren Buchwert abweicht | Zustimmung |
36(d) | Finanzielle Vermögenswerte mit neu ausgehandelten Bedingungen | Entfernen | Zustimmung |
37(a) | Fälligkeitsaufgliederung | unverändert belassen | Zustimmung |
37(b) | Individuell wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte | Hinzufügung einer neuen Angabe, nach der ein Unternehmen verpflichtet wird, eine Aufgliederung der finanziellen Vermögenswerte darzustellen, die am Ende der Berichtsperiode gemeinsam auf Wertminderung geprüft werden | Ablehnung |
37(c) | Beizulegender Zeitwert von Sicherheiten und anderen bonitätsverbessernden Maßnahmen | Forderung nach Angabe von Über- und Untersicherungen | Entfernung von 37(c), Erweiterung von IFRS 7.36 |
38 | Fällig gewordene Sicherheiten | Klarstellung, dass nur der am Berichtsstichtag gehalten Betrag anzugeben ist | Zustimmung |
40(a) | Auswirkung auf Ergebnis und Eigenkapital | Aufnahme in den Umsetzungsleitlinien, dass Unternehmen dazu ermuntert werden, die Auswirkungen auf wirtschaftlicher Grundlage angeben sollen | Ablehnung |
41 | Stresstests | keine Vorschrift erforderlich | Zustimmung |
15 | Verkauf oder Verpfändung von Sicherheiten | unverändert belassen | Zustimmung |
32 | Qualitative und quantitative Angaben | Einfügung eines Satz, wonach die qualitativen die quantitativen Angaben unterstützen sollen | Zustimmung |
34(b) | Wesentlichkeit | Entfernung des Bezug auf die Wesentlichkeit | Zustimmung |
Der Stab empfahl dem Board die vereinbarten Änderungen über den Jährlichen Verbesserungsprozess einzuspielen. Der Board zeigte sich einverstanden.