Finanzmarktkrise – Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen in IFRS 7 im Hinblick auf schuldrechtliche Instrumente
Der Stab stellte sein Analyse der Stellungnahmen vor, die zum Entwurf Anlagen in Schuldtiteln eingegangen waren, mit dem zusätzliche Angaben für bestimmte Schuldinstrumente gefordert werden. Der Stab gab an, dass die überwältigende Mehrheit der Stellungnehmenden die Vorschläge ablehnten. Die Hauptgründe waren der nicht eingehaltene Konsultationsprozess, Zweifel an der Nützlichkeit der Informationen, Schwächung der Bewertungsgrundlagen, die im Hauptabschluss gewählt würden und praktische Bedenken.
Viele Boardmitglieder gaben an, dass diese Angaben von den Anwendern gefordert worden seien, und zeigten sich erstaunt, dass diese sie nun zurückwiesen. Der Stab erklärte, dass dem FASB, der ähnliche Vorschläge zur Stellungnahme veröffentlich hatte, von seinem Stab der Vorschlag unterbreitet werden würde, diese Vorschläge fallen zu lassen (mit der möglichen Ausnahme, Angaben nach SAFS 157 für Zwischenberichte zu fordern).
Der Board kam überein, die Vorschläge vorläufig fallen zu lassen, und die Sachverhalte, die mit dem Entwurf hätten geklärt werden sollen, dem Projekt zur umfassenden Überprüfung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten hinzuzufügen.