Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und IAS 39
Der Stab brachte einen Sachverhalt auf, der während der erneuten Erörterungen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert aufgekommen war. Nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung ist der Betrag, der erstmalig für Positionen angesetzt wird, die nicht zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet werden, nicht der beizulegende Zeitwert wie er im Projekt zum beizulegenden Zeitwert definiert wird. Der Stab schlug Formulierungen vor, mit denen man diesem Sachverhalt gerecht werden könnte. Der Board stimmte dem Ansatz des Stabs zu aber bat den Stab, positive Formulierungen statt der negativen zu entwickeln.