Vorgeschlagene IFRIC-Interpretation: Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden – Datum des Inkrafttretens und Übergangsbestimmungen

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Der Stab schlug vor, dass IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden mit dem 1. Juli 2009 in Kraft treten solle und nicht mit dem 1. Mai 2009. Da vorzeitige Anwendung zulässig sei, würde das Datum des Inkrafttretens 1. Juli 2009 die Unternehmen davon abhalten, mit späteren Erkenntnissen den beizulegenden Zeitwert festzulegen. Der Stab schlug außerdem vor, Formulierungen aufzunehmen, mit denen vorgeschrieben würde, dass Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden mit Hilfe von Informationen bewertet würden, die zum Zeitpunkt der Übertragungen existierten und bekannt waren.

Der Board stimmte dem zu.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

Der IASB veröffentlicht Zusammenfassungen der Erörterungen aus den Boardsitzungen in seinem Newsletter IASB Update. Vergangene Ausgaben des IASB Update sind auf der Website des IASB erhältlich. Auf den Projektseiten des IASB finden Sie Verknüpfungen auf die Unterlagen für die Beobachter und Ausschnitte aus den IASB Updates mit Bezug zu dem jeweiligen Projekt.

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