IFRS für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen

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Der Board erörterte die Vereinfachung der Bilanzierung von leistungsbasierten Pensionszusagen. Im Entwurf eines vorgeschlagenen IFRS für KMU waren die Anforderungen, die für leistungsbasierte Pläne vorgeschlagen wurden, denen in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer ähnlich, aber nicht aus ihnen abstrahiert.

Auf den Sitzungen im Juli und im November 2008 erwog der Board den Vorschlag des Stabs, die Pensionsverpflichtung mit dem gegenwärtigen Erfüllungsbetrag zu bewerten, unterstütze den Vorschlag aber nicht. Der Board bat den Stab, einen Vorschlag zu entwickeln, der mehr IAS 19 entspräche aber vereinfachte Berechnungen beinhaltete, die den Bedarf nicht öffentlich rechenschaftspflichtiger Unternehmen reduzieren würde, externe Spezialisten (wie beispielsweise Aktuare) hinzuzuziehen. Auf dieser Sitzung stellte der Stab einen überarbeiteten Ansatz vor, der auf Vorschlägen aus der IASB-Arbeitsgruppe zu Pensionen basierte.

Der Board traf die folgenden vorläufigen Entscheidungen:

Wenn Informationen auf der Grundlage von IAS 19 (unter der Verwendung der Methode der laufenden Einmalprämien etc.) bereits vorliegen oder ohne unangemessene Kosten oder unangemessenen Aufwand beschafft werden können, hat ein nicht öffentlich rechenschaftspflichtiges Unternehmen diese Methode anzuwenden.

Wenn Informationen auf der Grundlage von IAS 19 nicht ohne unangemessene Kosten oder unangemessenen Aufwand beschafft werden können, hätte ein nicht öffentlich rechenschaftspflichtiges Unternehmen einen Ansatz auf Grundlage von IAS 19 anzuwenden, der jedoch nicht künftige Gehaltssteigerungen, künftige Dienstzeit oder einen möglichen Sterbefall während der Dienstleistungszeit des Arbeitnehmers berücksichtigen würde. Der Ansatz würde dennoch die Lebenserwartung des Arbeitnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht ziehen. Die daraus resultierenden leistungsbasierte Pensionsverpflichtung würde sowohl verfallbare als auch unverfallbare Leistungszusagen widerspiegeln. Das würde dazu führen, dass etwas angesetzt würde, was der akkumulierten Leistungsverpflichtung ähnlich ist.

Klarstellung, dass umfassenden Bewertungen normalerweise nicht häufiger notwendig sein würden als einmal alle drei Jahre. In den Zwischenperioden würden die Bewertungen um aggregierte Anpassungen hinsichtlich Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft und der Gehälter fortgeschrieben; die Fluktuation oder Sterblichkeitsannahmen würden jedoch nicht angepasst.

Weitere Leitlinien für Unternehmen, die Versicherungsprämien zahlen, um einen Plan zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu finanzieren (versicherte Leistungen), sollen aufgenommen werden.

Der Stab wies darauf hin, dass Entscheidungen zu allen bedeutenden Fragen getroffen worden seien, die in den Standard aufgenommen werden sollen. Im März 2009 wird der Board erörtern, ob eine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme notwendig ist, bevor ein endgültiger Standard veröffentlicht wird.

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