Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Der Zweck dieser Sitzung lag darin, den Umfang des Projekts zu bestimmen. Der Board hatte im Dezember 2008 preisregulierte Geschäftsvorfälle auf seine aktive Agenda genommen. Der Stab informierte den Board weiterhin, dass er auf dieser Sitzung Ausnahmen vom Anwendungsbereich vorschlagen sowie erläuternde Beispiele zum Anwendungsbereich und einen Vergleich mit den US-amerikanischen Leitlinien liefern wolle.

Anwendungsbereich

Der Stab hatte zwei Kriterien entwickelt, nach denen eine Preisregulierung in den Anwendungsbereich einer zukünftigen IFRS-Regelung fallen könnte:

  1. Preisregulierungsmechanismus: Die Preise müssen von einer unabhängigen Aufsicht festgelegt werden.
  2. Regelung zur Entgeltung der Leistung: Der Preisregulierungsmechanismus muss so konzipiert sein, dass das preisregulierte Unternehmen für den Aufwand für die Güter/Dienstleistungen entschädigt wird und ihm eine festgelegte Rendite zugesagt wird (ähnlich einer Garantie).

Boardmitglieder äußerten Fragen zu bestimmten Ausgestaltungen der Preisregulierung, waren aber im Grunde einverstanden mit der Definition des Anwendungsbereichs.

Definition eines Vermögenswerts oder einer Schuld

Der Stab fuhr damit fort, dem Board zu erklären, warum er der Meinung sei, dass Preisregulierung zum Entstehen eines Vermögenswerts oder einer Schuld führen kann. Die Analyse basierte im Wesentlichen auf den Definitionen von Vermögenswert und Schuld nach dem Rahmenkonzept.

Einige Boardmitglieder unterstützten die Ergebnisse der Untersuchung, während andere sich besorgt zeigten hinsichtlich der möglichen Wechselwirkung mit anderen Vermögenswerten (beispielweise eine Lizenz - ist die Preisregulierung Teil der Bewertung einer Lizenz?). Der Stab gab zur Antwort, dass dies ein Unterschied sei, da die Lizenz das Recht darstelle, Waren oder Dienstleistungen zu erbringen und nicht die Waren oder Dienstleistungen selbst, aus denen sich die regulatorischen Vermögenswerte/Schulden ergeben. Die könnte dazu führen, dass eine Lizenz wertgemindert sei aber der regulatorische Vermögenswert tatsächlich an Wert zunehme.

Es schien Übereinstimmung in der Runde zu herrschen, dass die Definition in diesem Punkt erfüllt sei.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich

Der Stab stellte dem Board seine Denkweise zu Ausnahmen vom Anwendungsbereich vor. Er schlug vor, Regelungen auszunehmen, die nicht einer Garantie ähneln oder nicht den Aufwand plus eine festgelegte Rendite abdecken sowie Situationen, in denen die Definition eines Finanzinstruments erfüllt würde, da dies durch IAS 32/39 abgedeckt sei.

Erläuternde Beispiele

Dem Board wurden dann einige Beispiele zur Anwendung des festgelegten Anwendungsbereichs vorgestellt. Einige Boardmitglieder hoben einen möglichen Problemfall hervor, da sie der Meinung waren, dass zwar Preisregulierung Preise für Güter und Dienstleistungen festschreiben würden, dass diese aber noch von Kunden konsumiert werden müssten (das heißt, sie hängen von Ereignissen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens ab). Der Stab gab zur Antwort, dass, wenn man sich auf diese Frage einlassen würde, keines der Schemata im Anwendungsbereich die Definition eines Vermögenswerts oder einer Schuld erfüllen würde.

Vergleich mit US-GAAP

Der Board wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass, obwohl es geringe Abweichungen zu SFAS 71 aufgrund des Zusammenwirkens anderer Verlautbarungen unter US-GAAP im Vergleich zu den IFRS bestehen würden, sei der Anwendungsbereich im Wesentlichen im EInklang mit den US-amerikanischen Leitlinien.

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