Ausbuchung (Fortsetzung vom Vortag)

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Der Board setze seine Erwägungen hinsichtlich des demnächst erscheinenden Entwurfs zur Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten fort. In dieser letzten Sitzung vor Fertigstellung des Entwurfs erörterte der Board Angaben, die Länge der Kommentierungsfrist des Entwurfs und die Übergangsbestimmungen.

Der Stab erinnerte den Board daran, dass es notwendig sei, diese abschließenden Entscheidungen während dieser Sitzung zu fällen, um den Zeitplan einhalten zu können, der vorsieht, dass in der ersten Jahreshälfte 2009 ein Entwurf veröffentlicht werden soll. Der Board wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass die Diskussionen heute die Angaben nach Ansatz 2 betreffen würden, das dieser Ansatz die größte Unterstützung bei einer Testabstimmung am Vortag erhalten habe.

Der Stab wies darauf hin, dass die Angabeerfordernisse in zwei Abschnitte unterteilt wären:

Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten, die ausgebucht werden, und

Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten, die nicht ausgebucht werden.

Die Agendapapiere für diese Sitzung enthielten ausgearbeitete Beispiele für die Angabevorschläge. Hier nochmal eine Verknüpfung auf die Agendapapiere vom Donnerstag: http://www.iasb.org/Meetings/IASB+Board+Meeting+19+February+2009.htm.

Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten, die ausgebucht werden

Für solche Übertragungen hatte der Stab die Zielsetzung der Angaben wie folgt definiert:

Diese Zielsetzungen wären ausschlaggebend für die Angabeerfordernisse. Der Stab erörterte mit dem Board detailliert alle vorgeschlagenen Angabepflichten.

Der Stab hielt fest, dass viele der Angaben, die aus Zielsetzung 1 folgen würden bereits nach IFRS 7 gefordert würden, allerdings auf aggregierterer Ebene (Klasse der Finanzinstrumente). Nach dem Vorschlag würden feiner aufgegliederte Informationen mit dem Schwerpunkt auf Übertragungen mit fortwährendem Engagement, die für eine Ausbuchung in Frage kommen, gefordert. Der Board stimmte den Vorschlägen zu, die der Angabezielsetzung 1 entstammen.

Der Stab wendete sich dann Angabezielsetzung 2 zu. Einige Boardmitglieder hielten fest, dass die Forderung nach Informationen, die den Anwendern gestatten würden, Abschlüsse so zu rekonstruieren, als ob sie nach einem anderen Ausbuchungsmodell erstellt worden seien, das Modell unterminieren würde, auf das sich der Board geeinigt habe. In Antwort darauf wies der Stab darauf hin, dass Anwender gewünscht hätten, diese Informationen zu erhalten, und es könne unter den gegenwärtigen Umständen nicht ratsam sein, Informationen zu streichen, die die Anwender gewünscht hätten.

Einige Boardmitglieder zeigten sich besorgt hinsichtlich einiger der vorgeschlagenen Angaben für Zielsetzung 2. Sie waren der Ansicht, dass es unnötig belastend sein könnte, die Informationen zu beschaffen, und fragten nach deren Relevanz. Der Board erörterte die Vorschläge des Stabs ausführlich.

Der Stab hielt fest, dass der Hauptantriebsgrund sei, Informationen zu den zugrunde liegenden Vermögenswerten zur Verfügung zu stellen, die den Wert der Positionen bestimmen, die in der Bilanz verbleiben.

Der Board stimmte den folgenden Angaben zu:

Es wurde aus den Diskussionen deutlich, dass diese Angaben nicht mit der Angabezielsetzung 2 im Einklang stehen, und es wurde entscheiden, diese Zielsetzung fallen zu lassen.

Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten, die nicht ausgebucht werden

Der Stab stellte seine Vorschläge für Übertragungen vor, die nicht zu einer Ausbuchung führen. Die folgenden Angaben wurden vorgeschlagen:

Einige Boardmitglieder zeigten Bedenken, dass dies eine Informationsüberfrachtung darstelle, und fragten, ob die Informationen nützlich und nicht redundant angesichts der Forderungen in IFRS 7 seien. Der Board erörterte einige der ausgearbeiteten Beispiele zu diesen Angabevorschlägen im Detail.

Schließlich entschied der Board, diese Angabevorschläge beizubehalten, aber zwei oder drei Anwender nach Veröffentlichung des Entwurfs zu bitten, diese zu testen. Der Board entscheid außerdem, eine Frage zur Nützlichkeit dieser Angabevorschläge in den Entwurf aufzunehmen. Einige Boardmitglieder gaben der Meinung Ausdruck, dass die Diskussionen zu den Ausbuchungsangaben deutlich gemacht hätten, dass IFRS 7 der Überarbeitung bedürfe. Dies sei jedoch, so gestanden sie ein, eine getrennt zu behandelnde Frage.

Kommentierungsfrist für den Entwurf

Nach kurzer Diskussion stimmte der Board dem Vorschlag des Stabs zu, das Ausbuchungsdokument mit einen Kommentierungsfrist von 120 Tagen zu versehen.

Übergangsbestimmungen

Der Stab empfahl, dass jegliche Leitlinien prospektiv anzuwenden sein sollten, dass aber den Unternehmen vorgeschrieben werden solle, die Arten von Vermögenswerten anzugeben, die sie nach dem gegenwärtigen IAS 39-Modell ausgebucht hätten, nach den neuen Leitlinien aber nicht.

Der Board stimmte der prospektiven Anwendung im Hinblick auf Abschlüsse zu, aber einige Boardmitglieder äußerten den dringenden Wunsch, dass deutlich gemacht werden solle, dass die neuen Angabeerfordernisse auf für Transaktionen gefordert werden sollten, auf die das derzeitige IAS 39-Modell anzuwenden sei. Der Board erörterte diesen Sachverhalt eine Weile und entschied schließlich, die Angabe nach den neuen Leitlinien für frühere Transaktionen zu fordern. In diesem Punkt soll allerdings besonders auf die Reaktionen der Anwender geachtet werden.

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