IAS 39 – Eingebettete Derivate: Änderungen infolge der Umklassifizierungsänderungen an IAS 39

Date recorded:

Der Stab stellte dem Board seine Analyse der Stellungnahmen und Empfehlungen zum Standardentwurf des IASB mit dem Titel Eingebettete Derivative (Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39) vor. In dem Standardentwurf war Folgendes vorgeschlagen worden:

Ein Unternehmen muss beurteilen, ob ein eingebettetes Derivat von einem Trägervertrag zu trennen ist, wenn das Unternehmen das strukturierte Produkt aus der FVTPL-Kategorie umklassifiziert.

Diese Beurteilung muss auf der Grundlage der Umstände erfolgen, die bestanden, als das Unternehmen ursprünglich Vertragspartei wurde.

Falls der beizulegende Zeitwert eines eingebetteten Derivats, das eigentlich zu trennen wäre, nicht verlässlich ermittelt werden kann, muss das gesamte strukturierte Produkt in der FVTPL-Kategorie verbleiben.

Der Board verständigte sich ohne Diskussion, mit den vorgeschlagenen Änderungen unter dem Vorbehalt einiger Änderungen an Formulierungen fortzufahren, da sich eine deutliche Mehrheit der Adressaten mit den Vorschlägen einverstanden erklärt habe.

Der Stab setzte den Board dann davon in Kenntnis, dass sich einige Adressaten besorgt über das Datum des Inkrafttretens (15. Dezember 2008) gezeigt hätten, v.a. infolge der Auswirkungen einer Rückdatierung des Datum des Inkrafttretens. Es wurde festgestellt, dass dies in Rechtskreisen zu Schwierigkeiten führen könne, in denen die IFRS Teil des Gesetzes wären und wo in Teilen eine Rückdatierung verboten sei. Ein Boardmitglied stellte fest, dass dies ein guter Zeitpunkt sei, zum Tagesgeschäft überzugehen und ein Datum des Inkrafttretens vorzuschlagen, dass mindestens drei Monate nach dem Datum der Veröffentlichung der endgültigen Änderungen liege. Andere Boardmitglieder hatten im Großen und Ganzen Sympathie für dieser Sichtweise. Einige glaubten, dass eine bilanzielle Behandlung, die von der, die im Standardentwurf vorgeschlagen worden war, in der Bilanzierung eines Fehlers bestünde, gaben aber zu, dass es dann keine Grund für eine Änderung gebe.

Schließlich entschied der Board, dass die Änderungen rückwirkend für Bilanzierungsperioden angewendet werden sollten, die am oder nach dem 30. Juni 2009 endeten.

Bei dieser Gelegenheit informierte der Stab den Board zum letzten Stand hinsichtlich des Sachverhalts bestimmter bonitätsbezogener Instrumente, die im allgemeinen als synthetische besicherte Schuldverschreibungen (Synthetic Collateralised Debt Obligations, CDO) bezeichnet werden und die die tatsächlichen Vermögenswerte, auf die das Bonitätsrisiko referenziert, nicht in ihrem Pool an Vermögenswerten haben.

Der Sachverhalte besteht darin, ob das in die emittierten Schuldverschreibungen eingebettete Kreditderivat von solchen Strukturierern zu trennen sei oder nicht. Nach den IFRS ist die generelle Praxis, das eingebettete Kreditderivat aus der Struktur herauszutrennen. Unter US-GAAP hat sich eine Praxis herausgebildet, nach der nicht zu trennen wäre. Adressaten stellten fest, dass dies nicht für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorge. Im Dezember 2008 hatte der Board entschieden, dass es keine Notwendigkeit gebe, IAS 39 zu ändern, weil es nach IFRS keine unterschiedliche Anwendung in der Praxis gebe. Der FASB hat Leitlinien vorgeschlagen, in denen die Absicht des FASB klargestellt würde, wann eine Trennung erforderlich sei.

Der Stab stellte fest, dass die vorgeschlagene Leitlinien DIG C22 in bestimmten Szenarien zu einer von den IFRS abweichenden Praxis führen würde. Er stellte allerdings fest, dass dies in der Praxis ein kleiner Unterschied sein mag (im Wesentlichen der Folgebilanzierung für einige der Beteiligungen, die unter einem synthetischen CDO begeben würden, nach US-GAAP geschuldet) und warnte den Board, zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren kleinteiligen Änderungen an IAS 39 anzubringen. Falls die US-GAAP sich voll auf Linie mit den IFRS begeben wollten, würde dies fundamentale Änderungen an den US-amerikanischen Leitlinien erfordern.

Einige Boardmitglieder zeigten sich über diesen Bericht besorgt und gaben an, dass bestimmte Kreise dieses aufgreifen werden. Man schlug vor, den aktuellen Stand, die praktischen Auswirkungen sowie die verbleibenden Unterschiede bei diesem Sachverhalt im IASB Update und auf der Internetseite des IASB klarzustellen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.