IAS 34 Zwischenberichterstattung
Der Stab führte in das Thema ein, indem er die Boardmitglieder daran erinnerte, warum dieser Sachverhalte aufgebracht worden war. Er hob hervor, dass einige Adressaten den Board gebeten haben, bestimmte Angaben nach IFRS 7 verpflichtend in Zwischenberichten zu fordern (z.B. beizulegende Zeitwerte).
Der Stab nannte vier mögliche Handlungsalternativen:
| Ansatz A: nichts tun |
| Ansatz B: Forderung nach bestimmten Informationen, die in Zwischenabschlüssen anzugeben wären |
| Ansatz C: Zurverfügungstellung weiterer Leitlinien, wie man in Überstimmung mit IAS 34 bilanziere |
| Ansatz D: Forderung derselben Angabevorschriften für Zwischen- wie für Jahresabschlüsse |
Der Stab empfahl Ansatz C.
Der Board diskutierte länger über mögliche Wege, die Zwischenberichterstattung kurz- und langfristig zu verbessern. Die Mehrheit der Boardmitglieder war dafür, mehr Beispiele in IAS 34 als kurzfristige Lösung zur Verfügung zu stellen und stimmte der Vorschlag des Stabs zu. Viele glaubten, dass eine grundlegende Überprüfung des Angaberahmens und der Zwischenberichterstattung erforderlich sei, dass dies aber nicht zu diesem Zeitpunkt angegangen werden könne.
Der Stab wurde gebeten, mögliche weitere Beispiele für Angaben im Zwischenabschluss auszuarbeiten und dem Board Rückmeldung zu geben.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.
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