Aktuelles zu Finanzinstrumenten

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(Der Stab des FASB war per Video zugeschaltet.)

Das Ziel dieser Sitzung lag darin, die Boardmitglieder auf den aktuellen Stand hinsichtlich der jüngsten Entwicklungen bezüglich der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach US-GAAP zu bringen.

Auf seiner Sitzung am 16. März 2009, erörterte und verabschiedete der FASB zwei Sachverhalte:

zusätzliche Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und

Änderungen am Wertminderungsmodell für einige Finanzinstrumente (Wertpapiere).

Der Board wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass beide Sachverhalte in Form einer vorgeschlagenen Position des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) demnächst erscheinen würden.

Zusätzliche Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Der Stab des FASB stellte die neuen vorgeschlagenen Leitlinien in Form zusätzlicher Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts vor. Mit den Vorschlägen würde ein zweistufiger Prozess vorgeschlagen:

1. Bestimmung, ob ein Markt aktiv oder inaktiv ist.

2. Wenn der Markt inaktiv ist, ist davon auszugehen, dass Preisquotierungen (einschließlich Brokerpreisen) aus Notverkäufen stammen, es sei den,

es gab eine Marketingperiode vor dem Bewertungszeitpunkt und/oder

es gab mehrere Bieter für den Vermögenswert.

Der Stab des FASB wies darauf hin, dass dies zu einer Zunahme der "Stufe 3"-Zeitwerte nach SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwertführen wird (Verwendung eines Bewertungsmodells). Ein Boardmitglied kam zu dem Schluss, dass Transaktionen in Private Equity Instrumenten immer Stufe-3-Bewertungen seien, da es selten mehrere Bieter für die Vermögenswerte gebe.

Andere Boardmitglieder interpretierten die Vorschläge als Vorschrift, Informationen zu ignorieren. Der Stab des FASB erklärte, dass FSP 157-3, Ende Oktober 2008 herausgegeben, weitere Bewertungen auf Stufe 3 hätten bringen sollen. Dies sei aber nicht erreicht worden.

Es wurde auch ohne Nennung von Hintergrundinformationen darauf hingewiesen, dass Liquiditätsprämien auf bestimmte Vermögenswerte Bedenken hervorrufen würden. Eine Stufe-3-Bewertung würde solchen Bedenken abhelfen.

Ein Boardmitglied hielt fest, dass diese Leitlinien im Gegensatz zu den Leitlinien stünden, die im abschließenden Dokument des Expertenpanels des IASB genannt würden, wo explizit festgehalten werde, dass selbst in inaktiven Märkten Transaktionspreise nicht ignoriert werden sollten.

Die Boardmitglieder wurden davon in Kenntnis gesetzt, dass die Mitglieder des Expertenpanels bereits um ihre Meinung zu einer möglichen Änderung ihrer Leitlinien gebeten worden seien.

Ein anderes Boardmitglied fragte, wie viele der Kriterien in den FSP für die Bestimmung, ob ein Markt inaktiv sei, erfüllt sein müssten, damit der entsprechende Schluss gezogen werden könne. Der Stab des FASB antwortete, dass dies das Ergebnis von Ermessensentscheidungen unter Berücksichtigung aller erwähnten und wenn nötig weiterer Faktoren sein müsse (die Liste der Faktoren ist also nicht abschließend).

Änderungen am Wertminderungsmodell für einige Finanzinstrumente (Wertpapiere)

Der Stab des FASB setzte seine Ausführungen fort, indem er die Vorschläge zur Wertminderung von Schuld- und Eigenkapitaltiteln vorstellte. Der FASB ist übereingekommen, ein Modell zur Stellungnahme zu veröffentlichen, mit dem die Art und Weise, wie nicht vorübergehende Wertminderungen festgestellt und angesetzt werden, geändert wird.

Nach dem vorgeschlagenen Modell wäre es einem Unternehmen vorgeschrieben, zu beurteilen, ob es beabsichtigt, das Wertpapier zu veräußern, oder ob die Wahrscheinlichkeit, dass es gezwungen sein könnte, das Wertpapier vor einer Werterholung zu veräußern, größer ist als die Wahrscheinlichkeit, dass es das Wertpapier halten kann.

Nur bonitätsbezogene Verluste würden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Stab erläuterte, dass in einem ersten Schritt alle Änderungen im beizulegenden Zweitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst würden, aber der nicht bonitätsbezogene Anteil würde über eine Gegenbuchung in der Gewinn- und Verlustrechnung in das andere vollständige Einkommen übertragen.

Weitere bonitätsbezogene Verluste müssten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Des weiteren gilt, dass, wenn die Absicht, das Wertpapier zu veräußern, sich ändert oder die Wahrscheinlichkeit eines Notverkaufs abnimmt, der Teil im anderen vollständigen Einkommen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden muss.

Viele Boardmitglieder hatten spezifische Fragen über die diesem Modell zugrunde liegenden Logik und wie es in der Praxis anzuwenden sei. Viele Boardmitglieder schienen hinsichtlich des Ermessensspielraums, den die Ersteller bei der Bestimmung, ob ein Wertminderungsverlust zu erfassen sei, hätten, Bedenken zu hegen.

Der Vorsitzende fragte den Stab des FASB, ob dieses Modell Auswirkungen auf das langfristige Projekt zur Verbesserung der Berichterstattung über Finanzinstrumente hätte. Der Stab des FASB gab an, dass dies nicht der Fall sei, aber es besteh immer die Möglichkeit, dass die Anwender das neue vorgeschlagene Modell vorziehen würden, was man dann den Stellungnahmen würde entnehmen können.

Der Vorsitzende fragte die Mitglieder des IASB, wie die Reaktionen des IASB auf diese Dokumente aussehen sollten. Er schlug vor, die Vorschläge des IASB mit einem entsprechenden Begleittext als Vorschläge des IASB zu veröffentlichen. Es wurde vereinbart, das das zu veröffentlichende Dokument die Unterschiede zwischen US-GAAP und IFRS in Hinblick auf die Bilanzierung von Wertminderungen hervorheben solle.

Es gab einige Diskussionen über die Form des Dokuments, da das Ziel sein soll, die Anwender zu fragen, ob der IASB ähnliche Leitlinien entwickeln solle. Es wurde vereinbart, abzuwarten, bis der IASB die Vorschläge des FASB gesehen habe, und dann die Form des Dokuments zu erörtern [im Nachgang für Donnerstag den 19. März 2009] angesetzt]. Des Weiteren vereinbarte der Board, dass das entsprechende Dokumente ein Kommentierungsfrist von 30 Tagen haben solle.

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