Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Auf dieser Sitzung erbat der Stab die Meinung des Boards zu folgenden Themen:

Darstellung der Neubewertungskomponente

Klassifizierung der Auswirkung von Erfüllungen und Plankürzungen und der Auswirkung der Vermögenswertobergrenze

Zusätzliche Leitlinien zum Abzinsungssatz

Ausnahmen für Pläne mehrerer Arbeitgeber

Zurechnung zu Dienstleistungsperioden

Pläne mit Risikoteilung

Definition von kurz- und langfristig

Steuern in Bezug auf Pensionsaufwendungen

Darstellung der Neubewertungskomponente

Der Board hatte auf früheren Sitzungen entschieden, dass alle Änderungen in der leistungsorientierten Verpflichtung in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen seien, dass die Änderung in eine Beschäftigungs-, eine Finanzierungs- und in eine Neubewertungskomponente aufzuspalten sei und dass die Neubewertungskomponente noch zu definieren sei.

Der Stab machte folgende Vorschläge:

Es ist den Unternehmen erlaubt, die Neubewertungskomponente in einer Ausweiszeile in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen oder die Neubewertungskomponente aufzuspalten und in mehreren Ausweiszeilen darzustellen.

Es ist den Unternehmen verboten, den tatsächlichen Gewinn aus Planvermögen in der Darstellung des vollständigen Einkommens aufzuspalten.

IAS 1 wird dahingehend geändert, dass es Unternehmen gestattet ist, eine Zwischensumme auszuweisen, die den Gewinn vor Steuern und den spezifizierten Neubewertungskomponenten darstellt (Neubewertungskomponenten könnten also "vor Steuern" dargestellt werden).

Der Stab stellte dem Board auch mögliche Beispiele zur Verfügung, wie die Vorschläge in der Darstellung des vollständigen Einkommens genutzt werden könnten.

Die Vorschläge führten zu nicht unerheblicher Verwirrung und Diskussion unter den Boardmitgliedern - dabei ging es nicht nur um die Neubewertungskomponente sondern um alle Aspekte der Aufgliederung. Einige Boardmitglieder waren der Meinung, dass frühere Entscheidungen noch einmal überdacht werden müssten.

Anderen war nicht klar, wofür die Neubewertung steht. Viele zeigten sich besorgt ob des Vorschlags, eine Darstellung "vor Steuern" für die Neubewertungskomponente zuzulassen. Einige Boardmitglieder hoben außerdem hervor, dass die Vorschläge mit dem Ergebnis des Projekts zur Darstellung interagieren würden.

Der Vorsitzende schlug vier weitere Ansätze für die Lösung des Sachverhalts und das Eingehen auf die Bedenken der Boardmitglieder vor, die verpflichtend anzuwenden wären:

1. nur eine Ausweiszeile

2. Pensionen sind in zwei Ausweiszeilen aufzuspalten

a. Dienstzeitaufwand

b. alle anderen Veränderungen

3. Pensionen müssen in drei Ausweiszeilen aufgespalten werden

a. Dienstzeitaufwand

b. Zinsaufwand auf die Verpflichtung

c. alle anderen Veränderungen

4. Pensionen müssen in drei Ausweiszeilen aufgespalten werden

a. Dienstzeitaufwand

b. Zinsaufwand auf die Verpflichtung und erwartete Rendite oder berechneter Zins auf das Planvermögen

c. alle anderen Veränderungen

Der Board einigte sich entgegen der Empfehlung des Stabs auf Variante 3 (durch Abstimmung).

Der Board entschied außerdem per Mehrheitsentscheid, eine Darstellung "vor Steuern" für die Komponente "alle anderen Veränderungen" zuzulassen und erkannte an, dass dies Regeln für die Steuerzuweisungen erfordere. Der Stab wies darauf hin, dass der demnächst erscheinende Entwurf zur Ertragsteuern einige der Probleme der Steuerzuweisung adressieren würde.

Klassifizierung der Auswirkung von Erfüllungen und Plankürzungen und der Auswirkung der Vermögenswertobergrenze

Der Board wurde gebeten, zu entscheiden, als was die Auswirkungen von Erfüllungen, Plankürzungen und der Vermögenswertobergrenze klassifiziert werden sollen (Beschäftigung, Finanzierung, Neubewertung).

Der Stab empfahl, dass die Auswirkungen von Erfüllungen als Teil der Neubewertungskomponente klassifiziert werden sollten. Der Board stimmte dem zu.

Der Stab empfahl, dass die Auswirkungen von Plankürzungen als Teil der Beschäftigungskomponente klassifiziert werden sollten. Der Board stimmte dem zu.

Der Stab empfahl, dass die Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze als Teil der Neubewertungskomponente klassifiziert werden sollten. Der Board stimmte dem zu.

Zusätzliche Leitlinien zum Abzinsungssatz

Der Stab führte in das Thema ein, indem er darauf hinwies, dass die Anwender mehr Leitlinien zur Bestimmung des Abzinsungssatzes erbeten hätten - besonders wenn die Anleihen als hochwertig angesehen werden können und ein Markt als tief.

Einige Boardmitglieder äußerten gezielte Fragen zu fachliche Einzelheiten bei Bestimmung des Abzinsungssatzes. Es herrschte die allgemeine Meinung, dass der Board sich nur des Abzinsungssatzes annehmen könne, wenn er sich auch der Bewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen annehme - dies liegt nicht im Umfang dieser Phase des Pensionsprojekts.

Der Stab machte folgende Vorschläge:

Der Board stimmte den Punkten 1, 2 und 4 zu und lehnte Empfehlung 3 ab.

Der Vorsitzende bat den Stab, die Anwender um ihre Meinung zu fragen (insbesondere Aktuare), was ein sachgerechter Abzinsungssatz ist, den der Board verwenden kann, wenn er sich künftig der Bewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen annimmt.

Ausnahmen für Pläne mehrerer Arbeitgeber

Der Stab schlug vor, Erstellern eine pauschale Ausnahme für Pläne mehrerer Arbeitgeber zu gewähren. Das würde dazu führen, dass solche Pläne als beitragsorientiert klassifiziert würden. Diese Ausnahme sollte jedoch zusätzliche Angaben mit sich bringen. Der Stab hielt fest, dass er der Meinung sei, dass eine Bilanzierung als leistungsorientiert auf solche Pläne nicht sinnvoll angewendet werden könne.

Die Boardmitglieder hatten Sorgen hinsichtlich des Missbrauchspotenzials einer pauschalen Ausnahme.

Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs nicht zu.

Zurechnung zu Dienstleistungsperioden

Der Stab fragte den Board, ob erwartete zukünftige Gehaltssteigerungen berücksichtigt werden sollten, wenn bestimmt wird, ob einen Leistungsformel, die in gegenwärtigem Gehalt ausgedrückt wird, in späteren Jahren zu einem wesentlich höheren Grad an Leistungen führt. Die Boardmitglieder sahen keinen Unterschied zwischen der Leistungsformel, die in späteren Jahren zu einem höheren Grad an Leistungen führt oder der Gehaltsprojektion - beide hätten Auswirkungen auf den absoluten Betrag.

Der Stab empfahl, dass IAS 19 verdeutlicht werden sollte, um klarzustellen, dass künftige Gehaltssteigerungen berücksichtigt werden müssen, wenn die Erfüllung der Anforderungen aus IAS 19.67 beurteilt wird.

Pläne mit Risikoteilung

Der Stab fragte den Board, ob die Bilanzierungsanforderungen für Pläne mit Risikoteilung oder mit bedingten Indexmerkmalen verdeutlicht werden sollten.

Der Stab empfahl, dass die Formulierungen in IAS 19 geändert werden sollten, um deutlich zu machen, dass solche Merkmale in der Bewertung der Verpflichtung widergespiegelt werden sollten. Der Board stimmte dem zu.

Definition von kurz- und langfristig

Der Board bestätigte seine Ansicht, dass das unterscheidende Merkmal zwischen lang- und kurzfristigen Leistungen die Erwartung des Unternehmens sei, wann die Erfüllung einer Leistung fällig wird. Die Paragraphen in der Grundlage für Schlussfolgerungen werden insofern geändert, dass die Formulierungen gestrichen werden, die für Verwirrung gesorgt hatten.

Steuern in Bezug auf Pensionsaufwendungen

Der Stab erläuterte, dass die Anwender um eine Klarstellung gebeten hatten, wie Steuern, die durch den Plan selbst zu zahlen sind, widergespiegelt werden sollen: als Teil der versicherungsmathematischen Annahmen oder als Teil der Rendite aus dem Planvermögen? Einige Anwender seien der Meinung, dass die Formulierungen in IAS 19 so zu lesen seien, dass ein Unternehmen sie als Teil der Rendite aus dem planvermögen zu behandeln habe. Der Stab äußerte die Ansicht, dass bei Behandlungsmethoden akzeptable sei, solange die Steuern nicht doppelt oder gar nicht erfasst würden.

Einige Boardmitglieder zeigten sich verwirrt hinsichtlich der Art von Steuern, über die der Stab spreche. Andere äußerten Bedenken hinsichtlich der Bilanzierung von Verwaltungskosten, die der Stab als analoges Beispiel genannt hatte. Der Stab wurde gebeten, das Thema der Verwaltungskosten auf einer späteren Sitzung noch einmal vorzutragen.

Hinsichtlich der Steuerfrage stimmte der Board der Empfehlung des Stabs zu.

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