Rahmenkonzept Phase A: Zielsetzung und qualitative Anforderungen

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Das Ziel dieser Sitzung bestand darin, Bedenken zu erörtern, die in den Stellungnahmen hinsichtlich der Zielsetzung der Rechnungslegung zum Ausdruck kam. Der Stab führte in die Themen ein, indem er feststellte, dass im Standardentwurf vorgeschlagen worden war, dass die Zielsetzung der Rechnungslegung alle Entscheidungen umfassen solle, die von den Kapitalgebern eines Unternehmens in ihrer Eigenschaft als Kapitalgeber getätigt würden. Solche Entscheidungen riefen Entscheidungen zur Ressourcenallokation und Entscheidungen zum Schutz und zur Erhöhung der getätigten Anlagen hervor. Die meisten derer, die Stellung bezogen hatten, stimmten der vorgeschlagenen Zielsetzung zu. Der Board wurde gebeten zu bestätigen, dass die Zielsetzung breit genug sein sollte, um alle Entscheidungen, die Eigenkapitalgeber, Gläubiger und andere Kapitalgeber in ihrer Eigenschaft als Kapitalgeber tätigten, einzubeziehen.

Ein Boardmitglied stellte fest, dass nicht alle Entscheidungen einbezogen werden könnten und empfahl, die Formulierung in der Frage zu ändern. Der Stab stimmte dem zu. Unter dem Vorbehalt einer Umformulierung der Frage stimmte der Board der Zielsetzung zu.

Der Board erörterte anschließend, ob die Zielsetzung für Finanzberichte und für die Rechnungslegung gelten solle. Der Board verständigte sich darauf, dass der Fokus auf der Zielsetzung der Rechnungslegung liegen und der Anwendungsbereich zu diesem Zeitpunkt nicht auf Abschlüsse begrenzt sein solle. In einer späteren Phase wird man sich mit spezifischeren Themen rund um die Grenzen der Rechnungslegung befassen.

Der Stab setzte der Board davon in Kenntnis, dass eine Gruppe an Kommentatoren Bedenken hinsichtlich der Erörterung wirtschaftlicher Phänomena und Informationen, die diese wirtschaftlichen Phänomena abbildeten, geäußert habe. Die Bedenken bestünden darin, dass missverstanden werden könne, dass vorausschauende oder prospektive Informationen oder der Lagebericht ausgeklammert seien. Der Stab schlug Änderungen zu der Diskussion vor, um diesen Bedenken Rechnung zu tragen. Der Board stimmte den vorgeschlagenen Änderungen zu.

Die Kernnutzergruppe, Sichtweise des Unternehmens und Ansatz des Mutterunternehmens

Die erste vom Stab adressierte Frage galt dem Umstand, was in Abschlüssen berichtet werden solle. Der Stab stellte fest, dass das Unternehmen im Fokus der Rechnungslegung stehe und nicht die Eigentümer oder Andere, die an ihm beteiligt sind. Die Rückmeldungen derjenigen, die Stellung bezogen haben, ergaben dazu, dass - auch wenn unterschiedliche Sichtweisen bei den Antwortenden hinsichtlich anderer Aspekte der Sichtweise des Unternehmen bestanden - keiner anderer Meinung zu der Frage war, dass das Berichtunternehmen getrennt von seinen Eigentümern zu sehen sei. Der Stab empfahl, dass Abschlüsse des Berichtsunternehmen über die Vermögenslage eines Unternehmens und Veränderungen derselben berichten und die Vermögenslage der Eigentümer des Unternehmens und deren Veränderungen nicht enthalten sollten. Der Board stimmte dem zu. Ein Boardmitglied stellte fest, dass man diese Entscheidung ändern müsse, falls der Board zu einem späteren Zeitpunkt entscheide, auch gemeinnützige oder genossenschaftliche Unternehmen abzudecken. Der Stab empfahl im Kontext eines Konzernberichtsunternehmens ferner, dass Abschlüsse eines Unternehmens über die Vermögenslage und Veränderungen derselben des Konzerns berichten sollten statt über die Vermögenslage und deren Veränderungen, die sich auf eine bestimmte Gruppe von Kapitalgebern beziehe. Vom Grundsatz her stimmte der Board der Empfehlung des Stabs zu. Allerdings äußerte eine Reihe von Boardmitgliedern Bedenken, dass die Empfehlung sich so lese, als dass die Berichterstattung über die Stammaktionäre ausgeschlossen sei. Dies hatte der Stab mit seiner Empfehlung nicht beabsichtigt, und er erklärte sich einverstanden, diese Frage umzuformulieren, dass dies klar werde.

Der nächste vom Stab behandelte Sachverhalt bestand darin, ob Mehrzweckabschlüsse auf eine Kernnutzergruppe ausrichtet sein sollten. Im Standardentwurf zur Zielsetzung hatte der Board vorgeschlagen, dass die Darstellung von Mehrzweckabschlüssen auf eine Kerngruppe ausgerichtet sein solle, die aus gegenwärtigen und möglichen Eigenkapitalgebern, Gläubigern und anderen Kapitalgebern bestehe. Der Stab stellte fest, dass die meisten derer, die geantwortet hatten, die Sichtweise unterstützten, dass man eine Kernnutzergruppe haben sollte; allerdings äußerte sich eine Gruppe von Antwortenden, die "Veröffentliche, was Du zahlst"-Gruppe, dass der IASB sein Mandat verfehlt habe, die speziellen Bedürfnisse aufstrebender Volkswirtschaften bei der Identifizierung einer Kernnutzergruppe zu erwägen, insbesondere hinsichtlich deren Auswahl der Kernnutzergruppe. Der Stab empfahl, dass der Board die Zielsetzung, eine Kernnutzergruppe zu haben, bestätigt. Dem stimmte der Board zu.

Der Stab umriss sodann die Antworten derer, die dafür waren, eine Kernnutzergruppe zu haben. Es gab von Seiten der Stellungnehmenden unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der Frage, wer die Kernnutzer denn seien. Die meisten unterstützten die vorgeschlagene Kernnutzergruppe (die gegenwärtigen und möglichen Eigenkapitalgeber, Gläubiger und anderen Kapitalgeber); andere Vorschläge von Seiten der Kommentatoren beinhalteten die Geschäftsleitung, die Arbeitnehmer und die Regierung.

Einige derer, die antworteten, meinten, dass es eine Hierarchie der Kernnutzer geben sollte, weil jede Gruppe unterschiedliche Informationsbedürfnisse habe, die mit denen einer anderen Gruppe in Konflikt stünde. Andere Kommentatoren sagten, dass der Ausdruck 'Kapitalgeber' eine Fokussierung auf die Eigenkapitalgeber impliziere und empfahlen, dass der Terminus 'Ressourcengeber' stattdessen Verwendung finden solle.

Der Stab fragte den Board, ob der Ausdruck 'Kapitalgeber' durch 'Ressourcengeber' ersetzt werden solle. Der Board unterstützte die Änderung nicht.

Der Stab fragte den Board, ob die Kernnutzergruppe aus gegenwärtigen und möglichen Eigenkapitalgebern, Gläubigern und anderen Kapitalgebern bestehen solle. Der Board stimmte dem zu.

Der Stab fragte den Board, ob es eine Hierarchie innerhalb der Kernnutzergruppe geben solle. Der Board war nicht der Ansicht, dass es eine derartige Hierarchie geben solle. Er verständigte sich darauf, dass der Ausdruck 'Sichtweise des Unternehmens' und vergleichbare Bezeichnungen entfernt werden sollten. Der Board wies den Stab an, mit der Abfassung der endgültigen Kapitel zu beginnen.

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