Rahmenkonzept

Date recorded:

Fertigstellung des Projekts zum Rahmenkonzept

Der Stab führte in die Sitzung ein, indem er darauf hinwies, das in den meisten Stellungnahmen zum Entwurf zur Zielsetzung und zu den qualitativen Anforderungen und zum Diskussionspapier zur Berichtseinheit Bedenken hinsichtlich der Tatsache zum Ausdruck gebracht worden seien, dass die Boards vorgeschlagen hätten, jedes Kapitel des Rahmenkonzepts nach Verabschiedung und Veröffentlichung in Kraft zu setzen. In diesen Stellungnahmen würden die Boards gedrängt, einen einzigen Entwurf zu veröffentlichen, nachdem alle Kapitel des Rahmenkonzepts veröffentlicht (aber noch nicht in Kraft gesetzt) seien, sodass die Anwender das neue Rahmenkonzept als Ganzes prüfen und so dazu Stellung nehmen könnten. Die Boards erörterte diese Fragen und die entsprechenden Empfehlungen des Stabs.

Der IASB vereinbarte, IAS 8.10 zu ändern, wenn das endgültige Kapitel den qualitativen Anforderungen veröffentlicht werde. Die Änderung würde als separates Projekt behandelt.

Der FASB stimmte allgemein zu, dass er mit Ausnahme der Ersetzung von CON 1 und CON 2 keine weiteren Folgeänderungen an Konzeptverlautbarungen und keinen Folgeänderungen an anderen Verlautbarungen vornehmen würde.

Der IASB bestätigte seine Zielsetzung, dass das neue Rahmenkonzept innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung für die Anwender verbindlich sein solle. Es gab einige Diskussion, wie man dies umsetzen wolle, aber die Absichtserklärung blieb bestehen.

Der IASB kam überein, keine Folgeänderungen am Rest des bestehenden Rahmenkonzepts als Folge der Veröffentlichung der neuen Kapitel vornehmen zu wollen. Eine Ausnahme wären die Folgeänderungen, die im Entwurf zur Zielsetzung vorgeschlagen würden. Die Boards erörterten außerdem, ob vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in der Phase zur Berichtseinheit verschiedene Sachverhalte adressiert würden, von denen sich einige auf das Zielsetzungskapitel bezögen (beispielsweise die Frage, was eine (Konzern-)Berichtseinheit sei, für die die Zielsetzung der Finanzberichterstattung gälte), es besser wäre, die Kapital zur Zielsetzung und zur Berichtseinheit gleichzeitig abzuschließen, möglicherweise als integriertes Kapitel.

Nach einiger Diskussion kamen die Boards überein, dass die Sachverhalte, die in der Phase zur Berichtseinheit erörtert werden, als unabhängiges Kapitel entworfen werden sollen und dass das Datum des Inkrafttretens für die Kapitel zur Zielsetzung und zu den qualitativen Anforderungen unabhängig vom Datum des Inkrafttretens des Kapitels zur Berichtseinheit sein solle.

Zweck und Status des Rahmenkonzepts

Der IASB kam überein, dass Zweck und Status des Rahmenkonzepts wie in den Standards des IASB festgeschrieben ausreichend seien. Er wolle nichts an der Einordnung des Rahmenkonzepts in der Hierarchie ändern.

Der FASB kam überein, dass er zwar eventuell die Hierarchie nach US-GAAP in Bezug auf das Rahmenkonzept im Hinblick auf die Position des IASB anpassen wolle, dass er damit aber warten wolle, bis das Projekt abgeschlossen sei. FASB-Mitglieder wiesen darauf hin, dass die Hierarchie nach US-GAAP erst vor kurzem geändert worden sei und dass man die Anwender nicht innerhalb kurzer Zeit zwei Änderungen aussetzen solle.

Gemeinnützige Unternehmen und Staatsunternehmen

Nach kurzer Diskussion kamen die Boards überein, dass sie die Erwägung von gemeinnützige Unternehmen und Staatsunternehmen aufschieben wollten, bis die ersten vier Phasen des Projekts zum Rahmenkonzept abgeschlossen seien.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.