Dynamische Risikovorsorge (Risikovorsorge für Kreditverluste)
Der Stab setzte den Board davon in Kenntnis, dass das Ziel dieser Sitzung darin bestünde, eine grundlegende Erörterung des Themas 'Kreditrisikovorsorge' vorzunehmen und zu einer Entscheidung zu gelangen, ob dieses Thema einen eigenständigen Arbeitsabschnitt im Finanzinstrumenteprojekt darstellen solle.
Der Stab stellte fest, dass zum Verständnis der Modelle, die als möglicher Ersatz für das Modell der eingetretenen Verluste in IAS 39 vorgeschlagen würden, weitere Sitzungen mit den Adressaten erforderlich seien, v.a. mit der spanischen Zentralbank, da deren Modell von einige Adressaten als möglicher Ausgangspunkt für eine Verbesserung der Leitlinien im Bereich der Kreditrisikovorsorge angesehen werde. Man betonte zudem, dass eine Risikovorsorge 'über den Konjunkturzyklus hinweg' im Vergleich zum Modell der erwarteten Verluste den Ansatz höherer Wertberichtigungen erfordere, weil die Länge eines Konjunkturzyklusses (10 bis 15 Jahre) länger als die durchschnittliche Laufzeit von Krediten sei.
Der Stab stellte ferner fest, dass der Ausdruck 'dynamische Risikovorsorge' nicht sauber definiert sei und verschiedene Leute verschiedene Modelle im Kopf hätten, wenn sie über dynamische Risikovorsorge redeten.
Die Boardmitglieder fragten, warum der erwartete Verlust am ersten Tag nicht in den Transaktionspreis eingepreist werde. Der Stab bestätigte, dass theoretisch alle erwarteten Verluste am Tag des Geschäftsvorfalls in den Transaktionspreis eingepreist werden sollten. Der Stab sagte, dass, falls die Wertberichtigungen höher seien, deren Auflösung zukünftig zu einem höheren Effektivzins führe, der in bestimmten Szenarien zu einem prozyklischen Effekt führen könne. Man stellte fest, dass der Effektivzinssatz nach dem gegenwärtigen Modell in IAS 39 konstant gehalten werde und die Zahlungsströme angepasst würden.
Die Boardmitglieder erörterten eine Weile, was eine Wertminderung eigentlich bedeute, über fachliche Fragestellungen und dazu, ob ein Modell der erwarteten Verluste näher am beizulegenden Zeitwert sei. Keine Erörterung wurde mit einem Ergebnis beendet.
Schlussendlich entschieden die Boards, dass der Sachverhalt der Wertminderung wichtig genug sei, um zu rechtfertigen, ihn als eigenständigen Arbeitsabschnitt im Finanzinstrumenteprojekt abzubilden.