Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Date recorded:

Der Stab überprüfte mit den Boards die Beschlüsse, die der IASB bei der Entwicklung seines Standardentwurfs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert getroffen hat und die von denen abweichen, die der FASB bei FAS 157 gefasst hatte.

Der einzige Sachverhalt, der überhaupt etwas ausführlicher erörtert wurde, bestand in den Schlussfolgerungen des IASB hinsichtlich des beizulegenden Zeitwerts einer Schuld

Ein FASB-Mitglied stellte fest, dass der FASB in der Ausarbeitung eines Positionspapiers des FASB-Stabs mit der Nummer FAS 157-c Bewertung von Schulden nach FASB-Standard Nr. 157 sei, in diesem viele derselben Sachverhalte angesprochen würden. Die Mitglieder des IASB sagten, dass die Schlussfolgerungen des IASB auf der Annahme basierten, dass die Zielsetzung der Bewertung weiterhin der beizulegende Zeitwert sei. Sie stimmten den Schlussfolgerungen des FASB zu, wonach in fast allen Umständen, in denen geäußert würde, dass diese Annahme nicht stimme, dies widerlegt werden könne, weil sich die Eigenschaften, die die Bewertung der Schuld beeinflussten (bspw. eine Verbesserung der Bonität), auf Halter oder Emittenten bezögen und nicht auf das Instrument. Ohne klare Belege fühlten sich allerdings unwohl, der Schlussfolgerung unmissverständlich zuzustimmen. In der Bitte um Stellungnahme würde eine Frage gestellt, ob es irgendwelche Umstände gäbe, in denen dieser Annahme widerlegt werden könne.

Es gab eine kurze allgemeine Diskussion verschiedener Aspekte des Projekts, es wurden aber keine neuen Sachverhalte oder Standpunkte vorgestellt.

Zudem stellte der Stab Angaben heraus, die über die in FAS 157 geforderten hinausgingen und die der IASB in seinem Standardentwurf vorgeschlagen würde. Diese wurden von beiden Boards ohne Erörterung zur Kenntnis genommen.

Der Stab stellte fest, dass der IASB erwarte, den Standardentwurf eines vorgeschlagenen IFRS zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im zweiten Quartal 2009 zu veröffentlichen.

Der Stab brachte dem FASB zur Kenntnis, dass der IASB am 20. März 2009 eine 'Bitte um Sichtweisen' herausgebracht habe, die die vorgeschlagenen Positionspapiere des FASB-Stabs Nr. FAS 157-e Feststellung, ob ein Markt inaktiv ist und ein Geschäftsvorfall nicht unter Druck erfolgt und FAS 115-a FAS 124-a und EITF 99-20-b Ansatz und Darstellung nicht vorübergehender Wertminderungen enthalte, zusammen mit Fragen an die Adressaten des IASB. Stellungnahmen würden bis zum 20. April 2009 erbeten.

Anderweitige Aktivitäten in Bezug auf FAS 157, die vom FASB gegenwärtig unternommen werden, wurden zur Kenntnis genommen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.