Auf dieser Sitzung erbat der Stab die Meinung des Boards zu
folgenden Themen:
| Darstellung der Neubewertungskomponente
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| Klassifizierung der Auswirkung von Erfüllungen und
Plankürzungen und der Auswirkung der Vermögenswertobergrenze
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| Zusätzliche Leitlinien zum Abzinsungssatz
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| Ausnahmen für Pläne mehrerer Arbeitgeber
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| Zurechnung zu Dienstleistungsperioden
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| Pläne mit Risikoteilung
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| Definition von kurz- und langfristig
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| Steuern in Bezug auf Pensionsaufwendungen
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Darstellung der Neubewertungskomponente
Der Board hatte auf früheren Sitzungen entschieden, dass alle
Änderungen in der leistungsorientierten Verpflichtung in der
Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen seien, dass die Änderung
in eine Beschäftigungs-, eine Finanzierungs- und in eine
Neubewertungskomponente aufzuspalten sei und dass die
Neubewertungskomponente noch zu definieren sei.
Der Stab machte folgende Vorschläge:
| Es ist den Unternehmen erlaubt, die
Neubewertungskomponente in einer Ausweiszeile in der Gewinn-
und Verlustrechnung darzustellen oder die
Neubewertungskomponente aufzuspalten und in mehreren
Ausweiszeilen darzustellen.
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| Es ist den Unternehmen verboten, den tatsächlichen
Gewinn aus Planvermögen in der Darstellung des vollständigen
Einkommens aufzuspalten.
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| IAS 1 wird dahingehend geändert, dass es Unternehmen
gestattet ist, eine Zwischensumme auszuweisen, die den
Gewinn vor Steuern und den spezifizierten
Neubewertungskomponenten darstellt (Neubewertungskomponenten
könnten also "vor Steuern" dargestellt werden).
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Der Stab stellte dem Board auch mögliche Beispiele zur
Verfügung, wie die Vorschläge in der Darstellung des
vollständigen Einkommens genutzt werden könnten.
Die Vorschläge führten zu nicht unerheblicher Verwirrung und
Diskussion unter den Boardmitgliedern - dabei ging es nicht nur
um die Neubewertungskomponente sondern um alle Aspekte der
Aufgliederung. Einige Boardmitglieder waren der Meinung, dass
frühere Entscheidungen noch einmal überdacht werden müssten.
Anderen war nicht klar, wofür die Neubewertung steht. Viele
zeigten sich besorgt ob des Vorschlags, eine Darstellung "vor
Steuern" für die Neubewertungskomponente zuzulassen. Einige
Boardmitglieder hoben außerdem hervor, dass die Vorschläge mit
dem Ergebnis des Projekts zur Darstellung interagieren würden.
Der Vorsitzende schlug vier weitere Ansätze für die Lösung
des Sachverhalts und das Eingehen auf die Bedenken der
Boardmitglieder vor, die verpflichtend anzuwenden wären:
| 1. nur eine Ausweiszeile
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| 2. Pensionen sind in zwei Ausweiszeilen aufzuspalten
| a. Dienstzeitaufwand
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| b. alle anderen Veränderungen
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| 3. Pensionen müssen in drei Ausweiszeilen aufgespalten
werden
| a. Dienstzeitaufwand
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| b. Zinsaufwand auf die Verpflichtung
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| c. alle anderen Veränderungen
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| 4. Pensionen müssen in drei Ausweiszeilen aufgespalten
werden
| a. Dienstzeitaufwand
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| b. Zinsaufwand auf die Verpflichtung und erwartete
Rendite oder berechneter Zins auf das Planvermögen
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| c. alle anderen Veränderungen
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Der Board einigte sich entgegen der Empfehlung des Stabs auf
Variante 3 (durch Abstimmung).
Der Board entschied außerdem per Mehrheitsentscheid, eine
Darstellung "vor Steuern" für die Komponente "alle anderen
Veränderungen" zuzulassen und erkannte an, dass dies Regeln für
die Steuerzuweisungen erfordere. Der Stab wies darauf hin, dass
der demnächst erscheinende Entwurf zur Ertragsteuern einige der
Probleme der Steuerzuweisung adressieren würde.
Klassifizierung der Auswirkung von Erfüllungen und
Plankürzungen und der Auswirkung der Vermögenswertobergrenze
Der Board wurde gebeten, zu entscheiden, als was die Auswirkungen
von Erfüllungen, Plankürzungen und der Vermögenswertobergrenze
klassifiziert werden sollen (Beschäftigung, Finanzierung,
Neubewertung).
Der Stab empfahl, dass die Auswirkungen von Erfüllungen als
Teil der Neubewertungskomponente klassifiziert werden sollten.
Der Board stimmte dem zu.
Der Stab empfahl, dass die Auswirkungen von Plankürzungen als
Teil der Beschäftigungskomponente klassifiziert werden sollten.
Der Board stimmte dem zu.
Der Stab empfahl, dass die Auswirkungen der
Vermögenswertobergrenze als Teil der Neubewertungskomponente
klassifiziert werden sollten. Der Board stimmte dem zu.
Zusätzliche Leitlinien zum Abzinsungssatz
Der Stab führte in das Thema ein, indem er darauf hinwies,
dass die Anwender mehr Leitlinien zur Bestimmung des
Abzinsungssatzes erbeten hätten - besonders wenn die Anleihen
als hochwertig angesehen werden können und ein Markt als tief.
Einige Boardmitglieder äußerten gezielte Fragen zu fachliche
Einzelheiten bei Bestimmung des Abzinsungssatzes. Es herrschte
die allgemeine Meinung, dass der Board sich nur des
Abzinsungssatzes annehmen könne, wenn er sich auch der Bewertung
von leistungsorientierten Verpflichtungen annehme - dies liegt
nicht im Umfang dieser Phase des Pensionsprojekts.
Der Stab machte folgende Vorschläge:
Der Board stimmte den Punkten 1, 2 und 4 zu und lehnte
Empfehlung 3 ab.
Der Vorsitzende bat den Stab, die Anwender um ihre Meinung zu
fragen (insbesondere Aktuare), was ein sachgerechter
Abzinsungssatz ist, den der Board verwenden kann, wenn er sich
künftig der Bewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen
annimmt.
Ausnahmen für Pläne mehrerer Arbeitgeber
Der Stab schlug vor, Erstellern eine pauschale Ausnahme für
Pläne mehrerer Arbeitgeber zu gewähren. Das würde dazu führen,
dass solche Pläne als beitragsorientiert klassifiziert würden.
Diese Ausnahme sollte jedoch zusätzliche Angaben mit sich
bringen. Der Stab hielt fest, dass er der Meinung sei, dass eine
Bilanzierung als leistungsorientiert auf solche Pläne nicht
sinnvoll angewendet werden könne.
Die Boardmitglieder hatten Sorgen hinsichtlich des
Missbrauchspotenzials einer pauschalen Ausnahme.
Der Board stimmte der Empfehlung des Stabs nicht zu.
Zurechnung zu Dienstleistungsperioden
Der Stab fragte den Board, ob erwartete zukünftige
Gehaltssteigerungen berücksichtigt werden sollten, wenn bestimmt
wird, ob einen Leistungsformel, die in gegenwärtigem Gehalt
ausgedrückt wird, in späteren Jahren zu einem wesentlich höheren
Grad an Leistungen führt. Die Boardmitglieder sahen keinen
Unterschied zwischen der Leistungsformel, die in späteren Jahren
zu einem höheren Grad an Leistungen führt oder der
Gehaltsprojektion - beide hätten Auswirkungen auf den
absoluten Betrag.
Der Stab empfahl, dass IAS 19 verdeutlicht werden sollte, um
klarzustellen, dass künftige Gehaltssteigerungen berücksichtigt
werden müssen, wenn die Erfüllung der Anforderungen aus
IAS 19.67 beurteilt wird.
Pläne mit Risikoteilung
Der Stab fragte den Board, ob die Bilanzierungsanforderungen
für Pläne mit Risikoteilung oder mit bedingten Indexmerkmalen
verdeutlicht werden sollten.
Der Stab empfahl, dass die Formulierungen in IAS 19 geändert
werden sollten, um deutlich zu machen, dass solche Merkmale in
der Bewertung der Verpflichtung widergespiegelt werden sollten.
Der Board stimmte dem zu.
Definition von kurz- und langfristig
Der Board bestätigte seine Ansicht, dass das unterscheidende
Merkmal zwischen lang- und kurzfristigen Leistungen die
Erwartung des Unternehmens sei, wann die Erfüllung einer
Leistung fällig wird. Die Paragraphen in der Grundlage für
Schlussfolgerungen werden insofern geändert, dass die
Formulierungen gestrichen werden, die für Verwirrung gesorgt
hatten.
Steuern in Bezug auf Pensionsaufwendungen
Der Stab erläuterte, dass die Anwender um eine Klarstellung
gebeten hatten, wie Steuern, die durch den Plan selbst zu zahlen
sind, widergespiegelt werden sollen: als Teil der
versicherungsmathematischen Annahmen oder als Teil der Rendite
aus dem Planvermögen? Einige Anwender seien der Meinung, dass
die Formulierungen in IAS 19 so zu lesen seien, dass ein
Unternehmen sie als Teil der Rendite aus dem planvermögen zu
behandeln habe. Der Stab äußerte die Ansicht, dass bei
Behandlungsmethoden akzeptable sei, solange die Steuern nicht
doppelt oder gar nicht erfasst würden.
Einige Boardmitglieder zeigten sich verwirrt hinsichtlich der
Art von Steuern, über die der Stab spreche. Andere äußerten
Bedenken hinsichtlich der Bilanzierung von Verwaltungskosten,
die der Stab als analoges Beispiel genannt hatte. Der Stab wurde
gebeten, das Thema der Verwaltungskosten auf einer späteren
Sitzung noch einmal vorzutragen.
Hinsichtlich der Steuerfrage stimmte der Board der Empfehlung
des Stabs zu.