Lageberichterstattung

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Der Stab führte in die Sitzung ein, indem er den Board an folgende Merkmale des demnächst erscheinen Dokuments im Rahmen des Konsultationsprozesses erinnerte: Das Dokument

  • (a) nimmt die Lageberichterstattung in die Finanzberichterstattung auf;
  • (b) verbindet den Lagebericht explizit mit dem Abschluss; beide werden vom [Entwurf des] Rahmenkonzept[s] zur Finanzberichterstattung bestimmt;
  • (c) gibt ein Rahmenkonzept für die Erstellung und die Darstellung eines Lageberichts vor und
  • (d) beschreibt wesentliche Inhaltsbestandteile des Lageberichts.

Folgendes würde das Dokument zur Lageberichterstattung jedoch nicht leisten:

  • (a) Es klärt nicht die Frage der Platzierung von Angaben (im Anhang zum Abschluss oder im Lagebericht),
  • (b) es ändert nicht die Angabevorschriften in bestehenden IFRS, um die Platzierung der Angaben zu klären;
  • (c) es bietet keine Definition dessen, was der Board meint, wenn er von 'finanzbezogenen Informationen' oder 'nicht finanzbezogenen Informationen' spricht;
  • (d) es gibt keine eindeutige Abgrenzung zwischen dem Lagebericht und dem Rest der Finanzberichterstattung vor;
  • (e) es verbietet nicht explizit, im Lagebericht Aspekte der Berichterstattung wiederzugeben, die als Berichterstattung über Umfeldeinflüsse oder Berichterstattung über soziale Verantwortlichkeit des Unternehmens bezeichnet werden können;
  • (f) es beantwortet nicht die Frage, ob die Lageberichterstattung für eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des beschriebenen Unternehmens notwendig ist und
  • (g) es enthält keine Anwendungsleitlinien oder erläuternde Beispiele.

Ein Großteil der Diskussion dreht sich um die Art der Leitlinien, die mit dem Dokument dargestellt werden sollten, und die Frage, ob es dem vollen Konsultationsprozess unterworfen werden solle. Einige Boardmitglieder sprachen sich dafür aus, das Dokument ähnlich wie die Leitlinien des Expertenbeirats zur Bewertung von Finanzinstrumenten zu behandeln, das Dokument auf der Internetseite des IASB zu veröffentlichen und zur Stellungnahme einzuladen. Andere sprachen sich dafür aus, das Dokument als offiziellen Entwurf von Leitlinien zur besten ausgeübten Praxis zu behandeln. Der Vorsitzende gab Bedenken Ausdruck, dass es ein Fehler sein könne, das Dokument als ein 'weniger wichtiges Dokument' zu behandeln, nachdem aus mehreren Rechtskreisen Bitten eingegangen seien, diesen Sachverhalt zu behandeln.

Per Mehrheitsentscheid stimmte der Board dafür, das Dokument einen Entwurf [vorgeschlagener Leitlinien zu besten ausgeübten Praxis] zu nennen. Es ist beabsichtigt, den Entwurf Mitte Juni 2009 zu veröffentlichen und es mit einer verlängerten Kommentierungsfrist bis Mitte Februar 2010 zu versehen.

Die Herren Garnett, Kalavacherla, Leisenring und (möglicherweise) Smith deuteten an, dass sie eine alternative Sichtweise einbringen wollten.

Die Änderungen an IAS 1.13 und .14, die in der Arbeitsversion des Entwurfs enthalten sind, werden aus dem Entwurf rausgenommen und im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses abgehandelt.

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