Vom FASB bewirkte Änderungen hinsichtlich der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

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Dem Board wurde eine Zusammenfassung der Stellungnahmen vorgestellt, die auf seine Bitte um Stellungnahmen zu den drei vorgeschlagenen FSP eingegangen waren (am 9. April 2009 wurde diese Bitte in eine Bitte um Stellungnahmen zu den endgültigen FSP geändert).

Übereinstimmung der FSP FAS 157-4 und der Leitlinien, die vom Expertenbeirat (Expert Advisory Panel, EAP) des IASB herausgegeben wurden (Feststellung und Angabe des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten) Nach Prüfung der Stellungnahmen, die beim IASB zu diesem Thema eingegangen waren, entschied der Board einstimmig, dass die Leitlinien, die vom EAP im Oktober 2008 herausgegeben worden waren, mit denen in FSP 157-4 in Einklang stehen. Insbesondere wiesen Boardmitglieder darauf hin, dass die Materialien des EAP als Ergebnis von eingegangenen Stellungnahmen geändert worden seien, um die Bedeutung von Ermessensentscheidungen bei der Feststellung des beizulegenden Zeitwerts in Märkten, die nicht länger aktiv sind, hervorzuheben. Der Board vereinbarte außerdem, dass die Leitlinien aus FSP 157-4 in den demnächst erscheinenden Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert aufgenommen werden sollten. Ein Boardmitglied enthielt sich der Stimme und verwies auf verbleibende Bedenken, dass einige der Aspekte der FSP als 'leichter' als die EAP-Leitlinien gelesen werden könnten.

Fertigstellung des Entwurfs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Der Stab setzte den Board davon in Kenntnis, dass er dem Board sofort eine vorläufige Abstimmungsunterlage zusenden würde und im Stellungnahme bis zum 4. Mai 2009 bäte. Der Stab hoffe auf eine Abstimmung in der Woche vom 11. Mai, so dass der Entwurf bis Ende Mai zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben werden könne.

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