Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Wertminderungen im Model der Fair-Value-Methode

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Der Stab fasste aus seinem Papier die Hauptpunkte zusammen, die in Bezug auf ein fair-value-basiertes Wertminderungsmodell zu bedenken sind. Er stellte dann dem Board eine Version eines solchen Modelles vor, nicht als Empfehlung des Stabs sondern rein für Diskussionszwecke. Nach dieser Version wird eine Wertminderung erfasst wenn der beizulegende Zeitwert des Instruments unter seinen fortgeführten Anschaffungskosten liegt. So lange wie der beizulegende Zeitwert unter den fortgeführten Anschaffungskosten liegt, wird der finanzielle Vermögenswert mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Sobald der beizulegende Zeitwert den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht oder diese übersteigt, wird der Vermögenswert wieder mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Ein Boardmitglied brachte den Punkt auf, dass ein solcher Ansatz erfordern würde, dass gleichzeitig die fortgeführten Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert weitergeführt werden. Der Stab hob hervor, dass dies derzeit für bestimmte wertgeminderte Schuldtitel, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind, gefordert ist.

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