Erlöserfassung – Vertragsgrenzen

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Der FASB-Stab war der Sitzung per Videoverbindung zugeschaltet.

Der Stab stellte das erste Papier vor, das erörtert werden sollte. Die Zielsetzung des Papiers war, zu entscheiden, wie Optionen auf Vertragsverlängerung bilanziert werden sollen. Der Stab wies darauf hin, dass es seiner Meinung nach im Wesentlichen drei Möglichkeiten gebe, solche Optionen zu bilanzieren:

(a) Ignorierung der Option,

(b) Bilanzierung der Option als separate Erfüllungsverpflichtung (Methode 1),

(c) Prüfung der Option und Aufnahme in die Vertragsgrenzen derjenigen Optionsgüter und -dienstleistungen, die der Kunde wahrscheinlich erhalten wird (Methode 2).

Der Board wurde zuerst gefragt, ob er der Empfehlung des Stabs zustimme, die Erneuerungs- und Kündigungsoptionen im vorgeschlagenen Erlöserfassungsmodell nicht zu ignorieren. Der Board stimmte dem zu.

Der Board führte dann eine allgemeine Diskussion über Arten von Optionen und die Schwierigkeit der Unterscheidung mancher Optionen von Marketingmaßnahmen. Was passiert beispielsweise, wenn eine Option eine Option ist, die jedermann hat, auch wenn er nichts kauft? Der Stab äußerte die Ansicht, dass diese einen Verkaufspreis von null haben müsste. Es wurde festgehalten, dass es wichtig sei, zwischen echten Optionen und Verkaufsförderungsmaßnahmen zu unterscheiden.

Der Stab wies darauf hin, dass er der Ansicht sei, dass die beiden Ansätze (Methode 1 und Methode 2) zu ähnlichen Bilanzen führen würden, er aber nicht sagen könne, dass die beiden konzeptionell gleich seien.

Der Stab stellte dann die beiden Ansätze vor. Der Stab empfahl die Verwendung der zweiten Methode. Der Board erörterte dann die beiden Ansätze. Ein Boardmitglied war der Meinung, dass beide Ansätze gleich schwierig seien. Ein anderes Boardmitglied gab der Meinung Ausdruck, dass die beiden Modelle unterschiedliche Antworten ergeben würden.

Ein anderes Boardmitglied sagte aus, das der Unterschied sei, dass die binomiale Methode, die in Methode 1 verwendet würde, den Zeitwert des Geldes beinhalten würde, was die Zweite Methode nicht tun würde. Dieses Boardmitglied war der Ansicht, dass der Stab den Grad der Schwierigkeiten unterschätzen würde. Der Wert würde auch von anderen Faktoren abhängen wie beispielsweise überschüssigen Kapazitäten, alternative Produkte etc. Dies mache diese Art der Bewertung schwieriger als die Bewertung einer Aktienoption eines Mitarbeiters wäre.

Eine Boardmitglied zeigte sich nicht sicher, warum man sich Sorgen über geschriebene profitable Optionen mache. Sie seien doch nicht belastend. Der Stab gab zur Antwort, dass belastende Verträge unerwartet seien, während die Erfüllungsverpflichtung in Bezug auf die Erlöserfassung erwartet sei.

Der Board konnte keine Einigung erzielen, welche Methode sie vorzogen. Der Stab wurde gebeten, seine Analyse noch einmal zu überdenken. Der (amtierende) Vorsitzende hielt fest, dass einige Boardmitglieder den Komponenten-/Erfüllungspflichtansatz vorzuziehen schienen (Methode 1), aber es gäbe gemischte Ansichten.

Der Board wurde dann vom Stab gefragt, ob die Mitglieder einen Ansatz unterstützten, der erfordere, dass Verlängerungsoptionen als Erfüllungspflichten bilanziert werden, wenn der eigenständige Verkaufspreis dieser Option ohne unmäßigen Kostenaufwand bestimmt werden kann. Die Mehrheit der Boardmitglieder stimmte dem zu.

Da die der Sitzung zugemessene Zeit ablief, wendeten sich die Boardmitglieder schnell der Frage 5 des Agendapapiers zu, in der die Boardmitglieder gefragt wurden, ob sie der Meinung seien, dass die Optionen als Optionen auf zusätzliche Güter und Dienstleistungen bei Prüfung bilanziert werden sollten, unabhängig davon, ob die optionalen Güter und Dienstleistungen die gleichen sind wie die nicht optionalen Güter und Dienstleistungen. Der Board stimmte dem zu.

Der Board erörterte dann ganz kurz das zweite Agendapapier in Bezug auf Einbringlichkeit. Der Board wird die Erörterung zu einem späteren Zeitpunkt in der Sitzungswoche fortführen.

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