Leasingverhältnisse

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Der Stab des FASB war der Sitzung per Videoverbindung zugeschaltet.

Der Stab führte in das Papier ein, indem er darauf hinwies, dass der FASB erste Arbeiten zu Fragen der Bilanzierung durch den Leasinggeber während der Kommentierungsfrist zum Diskussionspapier zu Leasingverhältnissen unternehmen würde. Auf dieser Sitzung solle der Board darum gebeten werden, die Analyse von Rechten und Pflichten in einem einfachen Leasingvertrag zu bedenken.

Die erste Frage, die der Stab dem Board stellte, war, ob der Board zustimme, dass der Leasinggeber einen Vermögenswert aus seinem Recht habe, Mietzahlungen vom Leasingnehmer zu erhalten. Der Board stimmte dem einstimmig zu.

Der Board widmete sich dann der Frage, wie die Habenbuchung aussieht. Bucht also der Leasinggeber den gesamten geleasten Gegenstand oder einen Teil davon aus oder hat der Leasinggeber eine Schuld für die Verpflichtung, dem Leasingnehmer zu gestatten, den geleasten Vermögenswert zu nutzen? Der Stab erläuterte, dass nach dem ersten Ansatz die Sichtweise ist, dass der Leasinggeber einen Teil der Leasinglaufzeit an den Leasingnehmer übertragen hat (Sichtweise A). Nach dem zweiten Ansatz wird der Leasingvertrag so betrachtet, dass er ein neues Recht entstehen lässt während die Rechte des Leasinggebers in Bezug auf den geleasten Gegenstand unverändert bleiben. Der geleaste Gegenstand wird als wirtschaftliche Ressource des Leasinggebers behandelt, der den geleasten Gegenstand weiter ansetzt (Sichtweise B).

Einige Boardmitglieder unterstützten Sichtweise A, aber die Mehrheit der Boardmitglieder unterstützte Sichtweise B. Es gab Meinungsunterschiede zwischen den Boardmitgliedern, welche der Sichtweisen im Einklang mit dem Rahmenkonzept stehe. Diejenigen, die Sichtweise B unterstützten, äußerten eine Reihe von Bedenken hinsichtlich Sichtweise A einschließlich der Tatsache, dass sie Sorgen hätten, dass die Befolgung des Ansatzes in Sichtweise A zu Tag-1-Gewinnen führen würde. Diejenigen, die Sichtweise A unterstützten, hatten Bedenken, dass Sichtweise B dazu führen würde, dass Unternehmen (beispielsweise Banken) Vermögenswerte in ihrer Bilanz hätten, bei denen alle Chancen und Risiken an jemand anderen übergegangen wären. Es wurden außerdem Bedenken geäußert, dass Sichtweise B zu einer "Bruttoisierung" der Bilanz führen würde, was möglicherweise Auswirkungen auf Verhältniszahlen hätte. Es wurde jedoch festgehalten, dass dies dadurch verhindert werden könnte, dass man die Bruttobeträge auf einer verknüpften (Netto-)-Basis darstelle.

Der (amtierende) Vorsitzende gab an, dass er mehr Zeit haben wolle, um über die Sachverhalte nachzudenken, und bat den Stab, die Sachverhalte zu erwägen, die von den Boardmitgliedern vorgebracht worden seien, auch wenn festzuhalten bleibe, dass eine deutliche Mehrheit der Boardmitglieder Sichtweise B vorziehe.

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