Versicherungsverträge – Phase II

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Im April 2009 führte der IASB eine vorläufige Diskussion zum Erhalt künftiger Prämien aus Versicherungsverträgen (Verhalten des Versicherungsnehmers und der damit zusammenhänge Punkt der Vertragsgrenzen). Auf dieser Sitzung wurde eine Analyse des Stabs und dessen Empfehlungen zum Thema erörtert.

Bilanzierung künftiger Prämien, die von Optionen abhängen

Der Stab wies darauf hin, dass in vielen langfristigen Versicherungsvereinbarungen der Versicherte das Recht hat, weiterhin Versicherungsschutz zu erhalten, wenn er die vertragliche Prämie weiter zahlt. Der Versicherer hat im Prinzip eine Option für den Versicherungsnehmer geschrieben. Die Option zwingt den Versicherer, die Prämien des Versicherungsnehmers anzunehmen (wie im Versicherungsvertrag festgelegt) und den Versicherungsschutz weiter anzubieten. Der Versicherer hat die Prämie für das laufende Jahr und eine Reihe geschriebener Optionen für die künftigen Jahre. Der Stab hat drei Ansätze identifiziert, wie man die Erneuerungsoptionen bilanzieren könne, von denen sie der Meinung sind, dass sie im Einklang mit den Ansätzen stehen, die das Team zur Erlöserfassung in seinem Papier zu Vertragsgrenzen herausgearbeitet hat:

(a) Ignorierung der Option,

(b) Bewertung der Option,

(c) Prüfung der Option (also Behandlung der Zahlungsströme, die von Erneuerung abhängen, und der Kündigungsoptionen als Teil des bestehenden Vertrags).

Der Board erörterte eine Empfehlung des Stabs, dass die Bewertung eines Versicherungsvertrags die erwarteten (d.h. wahrscheinlichkeitsgewichteten) Zahlungsströme(künftige Prämien und andere Zahlungsströme, die aus diesen Prämien entstehen, beispielsweise Leistungen und Ansprüche) beinhalten sollte, die aus diesem Vertrag entstehen, einschließlich der Zahlungsströme, deren Betrag oder zeitlicher Anfall davon abhängt, ob ein Versicherungsnehmer in einem bestehenden Vertrag Optionen ausübt (wie beispielsweise Erneuerungs- oder Kündigungsoptionen). Anders gesagt, die Bewertung eines Versicherungsvertrags sollte auch die Erneuerungs- und Kündigungsoptionen prüfen.

Einige Boardmitglieder waren nicht zufrieden damit, wie der Stab den Sachverhalt analysiert hatte. Einige waren der Meinung, dass die "Option", die der Versicherte hat, den Versicherungsvertrag zu erneuern, dasselbe sei wie eine Option, wie sie im Diskussionspapier zur Erlöserfassung zu verstehen sei - andere waren nicht der Meinung. Einige Boardmitglieder zogen vor, die Erneuerungsoption beim erstmaligen Ansatz zu bewerten und sie nicht fortlaufend zu prüfen wie der Stab vorgeschlagen hatte.

Ein anderes Boardmitglied formulierte noch einmal neu, was seiner Meinung nach der Stab auszudrücken wünschte: Beim erstmaligen Ansatz eines Versicherungsvertrags müsse identifiziert werden, was der Versicherer erhalte und wofür er es erhalte. Er schlug vor, dass bei erstmaligem Ansatz der Versicherer die Prämie erhalte für (i) den Versicherungsschutz des ersten Jahres und (ii) das Recht, den Versicherungsvertrag im nächsten Jahr zu den gleichen Bedingungen zu verlängern. Dieses Boardmitglied wollte kein allgemeines Prinzip, nach dem Erneuerungsoptionen immer erneut zu prüfen sind, etablieren und warte den Stab, vorsichtig zu sein, wie dieser sein Prinzip formuliere.

Ein andere Boardmitglied war der Meinung, dass eine fortlaufende Prüfung der Option gestatten würde, ein Maß des Erwartungswert zu erhalten: Dies schließe eine Art von Zeitwert ein, aber ob dieser der richtige sei, sei fraglich. Dieses Boardmitglied war nicht gegen die fortwährende Prüfung, aber zeigte Bedenken hinsichtlich der Art und Weise, wie das Prinzip ausgedrückt werde. Insbesondere waren nach seiner Ansicht die künftigen Prämien nicht vertraglich, der der Versicherte keine Verpflichtung habe, künftig Prämienzahlungen zu leisten. Daher seien die Kapitalströme nicht vertraglich.

Schließlich akzeptierte der Board die Empfehlung des Stabs, äußerte aber erhebliche Bedenken dahingehend, wie diese ausgedrückt und formuliert sei. Der Stab wird auf einer späteren Sitzung mit feiner ausgearbeiteten Vorschlägen wieder vor den Board treten.

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