Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Umfassendes Projekt

Date recorded:

Der Stab eröffnete die Sitzung mit einer Zusammenfassung des gegenwärtig verfolgten Klassifizierungsmodells. Finanzinstrumente werden danach - kurz gesagt - entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten kommt für schulrechtliche Vermögenswerte in Frage, die nicht zu Handelszwecken gehalten, als 'einfach' angesehen und auf Grundlagen der vereinbarte Rendite gesteuert werden (die ausführlichen und festzulegenden Kriterien sind Gegenstand der regulären Boardsitzung). Beteiligungstitel, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und ein ganz bestimmtes Prinzip erfüllen (auf der nächsten Boardsitzung festzulegen), werden ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen vollständigen Einkommen ohne jedes Recycling und ohne Wertminderungsprüfung geführt. Alle anderen Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Man erwarte, dass es eine Fair Value Option für den Fall einer Bilanzierungsanomalie geben werde.

Die folgenden Themengebiete werden auch in der nächsten Sitzung erörtert werden (Woche vom 15.-19. Juni 2009):

Eingebettete Derivate – sollen die bestehenden Leitlinien für finanzielle Trägerverträge beibehalten oder die Leitlinien gestrichen und stattdessen auf die Definition der fortgeführten Anschaffungskosten geschaut werden, um die Eigenschaften solcher schuldrechtlicher Instrumente herauszuarbeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, und solcher, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden sollen;

Wie werden schuldrechtliche Instrumente im Klassifikationsmodell behandelt, die eine Konzentration von Kreditrisiken aufweisen;

Anwendung der Fair Value Option;

Verwendung des sonstigen vollständigen Einkommens (Other Comprehensive Income, OCI) zur Erfassung der Bewertungserfolge von Eigenkapitalinstrumenten. Der Stab deutete an, dass - falls ein Prinzip für die Verwendung von OCI zur Erfassung von Bewertungserfolgen bestimmter Eigenkapitalinstrumente entwickelt würde - es eine Erörterung geben solle, ob Umklassifizierungen erforderlich seien. Dies ist deshalb erforderlich, weil das Prinzip, das eine OCI Behandlung eines bestimmten Eigenkapitalinstruments zulasse oder nicht mehr zulasse, sich nach der ursprünglichen Klassifizierung ergeben könne.

Bevor man fortfuhr, fragte der Vorsitzende jedes Boardmitglied, ob sie im Großen und Ganzen mit der Richtung einverstanden seien, in die das Projekt im Hinblick auf die Klassifizierung laufe. Alle Mitglieder bis auf eines erklärten sich einverstanden.

Übergangsvorschriften

Der Stab fasste die Sichtweise zusammen, auf die sich die bei der Boardsitzung am 1. Juni 2009 Anwesenden im Großen und Ganzen geeinigt hatten, nämlich im Wesentlichen einen Ansatz der rückwirkenden Anwendung vorbehaltlich von Ausnahmen, die man ausführlicher auf der regulären Boardsitzung im Juni angehen wolle.

Der Vorsitzende bat um die Sichtweisen derjenigen Boardmitglieder, die bei der letzten Sitzung nicht anwesend waren, als die Übergangsvorschriften besprochen wurden.

Ein Boardmitglied konzedierte, dass IAS 8 ein grundsätzliches Prinzip für eine rückwirkende Anwendung enthalte, mit dem er sich einverstanden erkläre. Allerdings meinte er, dass die Sachgerechtigkeit dieses Prinzips in diesem Szenario von der Robustheit des gewählten Klassifizierungsmodells abhinge. Ein lockeres Klassifizierungsmodell, das einem Unternehmen de facto erlaube, sich für jedes Finanzinstrument einen Bewertungsmaßstab auszuwählen, mag bspw. wegen der Möglichkeit, ausgewählte bereits erfasste Verluste umzukehren, nicht passend für eine rückwirkende Anwendung sein.

Ein Boardmitglied stellte fest, dass Unternehmen, die sich für eine Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten gegenüber einer zum beizulegenden Zeitwert zur Umkehr vergangener Verluste entschlössen, sich zugleich von der Erfassung zukünftiger Bewertungsgewinne ausschlössen.

Ein anderes Boardmitglied äußerte Bedenken, dass man die Sachgerechtigkeit einer rückwirkenden Anwendung nicht beurteilen könne, ohne die Auswirkung des gewählten Klassifizierungsmodells zu kennen.

Der Stab meinte, dass eine der wichtigsten Auswirkungen eines überarbeiteten Klassifizierungsmodells vermutlich darin bestünde, dass einige schuldrechtliche Instrumente, die derzeit als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert seien, stattdessen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet würden (infolge der Abschaffung der Strafvorschriften). Andere Auswirkungen würden von den Entscheidungen abhängen, die auf der Boardsitzung im Juni getroffen würden, so z.B. die Behandlung strukturierter Produkte.

Der Vorsitzende wiederholte, dass die Zielsetzung der aktuellen Sitzung darin bestünde, festzustellen, ob irgendein Boardmitglied sich dagegen ausspräche, dass der Stab weiter von einer rückwirkenden Anwendung ausginge. Als zu einer Abstimmung aufgerufen wurde, stimmten bis auf ein Boardmitglied alle dafür, dass der Stab mit der Ausarbeitung eines detaillierteren Papiers zur rückwirkenden Anwendung für die reguläre Boardsitzung im Juni fortfahren solle.

Die Boardmitglieder baten darum, dass jedes Stabspapier zu diesem Thema eine Kosten-Nutzen-Analyse der rückwirkenden Anwendung sowie Anwendungsbeispiele enthalten möge. Der Stab sagte, dass es eine Menge Themengebiete gebe, die man im Hinblick auf eine rückwirkende Anwendung behandeln müsse, einschließlich der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, Wertberichtigungen sowie die frühere Anwendung der Fair Value Option/die Änderungen zur Umklassifizierung. All dies würde durch ihr Papier abgedeckt.

Anlagen in Beteiligungstitel: Anschaffungskostenausnahme

Der Stab begann mit der zusammenfassenden Aussage, dass die Boardmitglieder, die die Anschaffungskostenausnahme für Eigenkapitalanlagen auf der letzten Boardsitzung erörtert hatten, sich im Großen und Ganzen mit dem Vorschlag einer Streichung einverstanden erklärt hätten. Der Vorsitzende bat sodann jedes Boardmitglied, das bei der Sitzung nicht (mehr) anwesend war, um Darstellung seiner Sichtweise. Von allen Boardmitgliedern stimmten zwei der Streichung der Ausnahme nicht zu. Der Grund, den sie dafür angaben, bestand in der Auswirkung, den diese Entscheidung auf nicht-Finanzinstitutionen habe, die bedeutende Anlagen in nicht notierten Eigenkapitalinstrumenten hätten. Ein Boardmitglied war der Ansicht, dass die berechneten beizulegenden Zeitwerte nicht verlässlich und schwer zu prüfen seien.

Ein anderes Boardmitglied schlug vor, andere Kriterien für eine ergebnisneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für nicht notierte Eigenkapitalinstrumente zu verwenden.

Zeitplan

Der Stab gab eine Zusammenfassung der kommenden Dokumente und Sitzungen:

Der Stab wird in der kommenden Woche Präsentationen mittels Internetsendungen durchführen, um Informationen zum aktuellen Stand des Projekts zu vermitteln.

Eine Bitte um Stellungnahme eines Stabspapiers zur Berücksichtigung des Kreditrisikos bei der Bewertung von Schulden ist für Juni 2009 angesetzt.

Die Veröffentlichung des Standardentwurfs zu Klassifizierung und Bewertung ist für Juli 2009 geplant, wobei die Kommentierungsfrist mindestens zwei Monate betragen wird. Die Stellungnahmen würden dann mit der Erwartung erörtert, einen endgültigen Standard im Dezember 2009 herausgeben zu können. Der Stab bestätigte, dass man nicht die Absicht habe, einen endgültigen Standard zu Klassifizierung und Bewertung verpflichtend für Abschlüsse einzuführen, deren Berichtsperiode im Dezember 2009 ende; d.h. der Standard könne vorzeitig angewendet, müsse es aber nicht.

Eine Bitte um Stellungnahme zu Wertminderung würde im Juli 2009 herausgegeben, in welcher man ganz bestimmte Fragen zu den Herausforderungen bei der Umsetzung der verschiedenen Modelle stellen werde. Die eingehenden Stellungnahmen würden dann in die Erörterungen des Boards im September 2009 Eingang finden, mit dem Ziel der Veröffentlichung eines Standardentwurfs im Oktober 2009. Auf der regulären Boardsitzung im Juni wird BNP Paribas dem Board die Herausforderungen bei der Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten auf der Grundlage eines Modells der erwarteten Verluste vorstellen. Die Bank von Spanien würde ferner ihr Modell einer dynamischen Risikovorsorge vorstellen.

Die Veröffentlichung eines Standardentwurfs zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ist für Dezember 2009 geplant.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.