Aufgegebene Geschäftsbereiche

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Definition aufgegebener Geschäftsbereiche

Der Board erörterte die Definition von aufgegebenen Geschäftsbereichen und den Bedarf der Darstellung von aufgegebenen Geschäftsbereichen in der Gesamtergebnisrechnung selbst anhand der folgenden Meinungen, die in den Stellungnahmen auf den 2008 veröffentlichten Entwurf eingegangen sind.

Einige Boardmitglieder sind nicht der Meinung, dass aufgegebene Geschäftsbereiche in der Gesamtergebnisrechnung selbst dargestellt werden sollten; sie würden alternative Darstellungen im Anhang bevorzugen. Ein Boardmitglied äußerte die Meinung, dass der beste Platz für solche Angaben und die zugehörigen Gründe für die Klassifizierung der Lagebericht sei. Dennoch verteidigten die meisten Boardmitglieder die gegenwärtigen Vorschriften, da sie nicht der Meinung sind, dass der Anhang der richtige Ort für solch wichtige Informationen ist (weil der Nettoertrag aus den aufgegebene Geschäftsbereichen in die Leistungsmetrik einfließt). Außerdem hatten manche Boardmitglieder Bedenken, dass nur eine Angabe im Anhang zu fordern weitere Strukturierungsmöglichkeiten eröffnen könnte. Nach längerer Diskussion stimmte der Board (mit 10 zu 5 Stimmen) für die Beibehaltung der Vorschrift, dass aufgegebene Geschäftsbereich in der Gesamtergebnisrechnung selbst dargestellt werden müssen.

Der größte Teil der folgenden Diskussion dreht sich um die sachgerechte Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs. Der Stab stellte drei Möglichkeiten der Definition vor (Geschäftskomponente, die eine strategische Verschiebung der Geschäftstätigkeit darstellt; Geschäftssegment, das eine strategische Verschiebung der Geschäftstätigkeit darstellt; bedeutendes Geschäftssegment). Der Board diskutierte diesen Sachverhalt ausführlich, und viele Boardmitglieder taten sich schwer mit einer Definition, die auf einem Geschäftssegment aufbaut, weil diese Definition einerseits Strukturierungsmöglichkeiten eröffnen würde und andererseits die Zahl der berichteten aufgegebenen Geschäftsbereiche übermäßig erhöhen würde. Viele Boardmitglieder taten sich auch schwer damit "bedeutende" Geschäftssegmente in die Definition aufzunehmen, da bedeutend nicht definiert ist. Nach bedeutender Diskussion entschied der Board, dass die Definition auf zu berichtenden Segmenten aufbauen soll (Segmente, über die bereits berichtet wird), um nicht eine große Anzahl von verschiedenen Geschäftssegmenten als aufgegebene Geschäftsbereiche dargestellt zu haben. Durch die Angleichung der Definitionen in IFRS 5 und IFRS 8 versuchte der Board, die Einheitlichkeit zwischen diesen Standards zu verbessern.

Bei den Angaben erörterte der Board die vorgeschlagene Verbesserung der geforderten Angaben. Viele Boardmitglieder waren der Meinung, dass der Vorschlag des Stabs, weitere separate Angaben zu Komponenten und zu den Regeln ihrer Zusammenfassung zu fordern, übermäßige Forderungen gegenüber den Erstellern darstellen würde, ohne das die Qualität der Abschlüsse verbessert werde. Viele Boardmitglieder machten auch die Anmerkung, dass diese Vorschriften regelwütiger und detaillierter zu sein schienen als sie, die derzeit unter US-GAAP gefordert würden, da es Unterschiede in den Vorschriften für Geschäftssegmente gäbe (Unterschiede in der Definition und in den geforderten Angaben). Daher wurde der Stab gebeten, die US-GAAP-Vorschriften noch einmal anzusehen und Angaben vorzuschlagen, die in vollem Einklang mit US-GAAP ständen.

Posten des sonstigen Gesamtergebnisses in den aufgegebene Geschäftsbereichen

Der Stab stellte dem Board einen möglichen Sachverhalt für den jährlichen Verbesserungsprozess vor, der sich auf die Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses in Bezug auf aufgegebene Geschäftsbereich in der Gesamtergebnisrechnung bezieht. Im Laufe der Diskussion schlugen einige der Boardmitglieder vor, die Darstellung der aufgegebenen Geschäftsbereiche in eine Zeile des Gesamtergebnisses zusammenzuziehen (Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und des sonstigen Gesamtergebnisses gemeinsam), einige schlugen ähnliche Änderungen für die Darstellung der Vermögens- und Finanzlage im Eigenkapital vor. Verschiedene Boardmitglieder waren der Meinung, dass die Angabe in der Darstellung der Vermögens- und Finanzlage mehr Informationen bieten würde. Andere Mitglieder gaben an, dass der Bedarf einer separaten Darstellung den Erstellern mehr Arbeit verursachen würde, ohne den Adressaten zusätzlichen Nutzen zu bieten. Schließlich entschied der Board, die Änderung in Bezug auf die Gesamtergebnisrechnung zu begrenzen und sie in den jährlichen Verbesserungsprozess aufzunehmen.

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