Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

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Der Board erörterte eine Analyse der Stellungnahmen, die zu dem 2008 veröffentlichten Entwurf Beziehungen zu einem Staat eingegangen sind. Der Board wiederholte, dass er nicht die Grundlage der Angaben zu nahe stehenden Personen und Unternehmen überarbeiten sondern sich nur einigen bestimmten Sachverhalten widmen wolle, die bei ihrer Anwendung entstanden sind.

Ausnahme von der Angabe für staatlich kontrollierte Unternehmen

Der Board widmete sich zuerst der Frage des Umfangs der vorgeschlagenen Ausnahme. Der Stab schlug vor, die Ausnahme wie im Entwurf 2008 dargestellt beizubehalten. Der Stab wies darauf hin, dass in den meisten der Stellungnahmen zum Entwurf die vorgeschlagene Ausnahme unterstützt worden war, da damit die Hindernisse überwunden würden, alle nahe stehenden Parteien identifizieren zu müssen und da sie ein Gleichgewicht zwischen den geforderten Angaben und den Kosten, diese zu erstellen, erzielt werde. Eine Minderheit der Anwender (hauptsächlich aus China) hatte gefordert, dass staatlich kontrollierte Unternehmen völlig von IAS 24 ausgenommen werden sollten. Auf der anderen Seiten waren manche der Anwender besorgt, dass die vorgeschlagenen Ausnahme zu umfassend sein könnte und zu einem Informationsverlust in den Abschlüssen führen würde. Die Bedenken der Anwender schienen von der Finanzmarktkrise und dem Fehlen fairer Bedingungen für private (im Sinne von "nicht staatlich kontrollierte") Finanzinstitute im Vergleich mit denen, bei denen der Staat eingesprungen ist, verstärkt zu werden.

Der Hauptpunkt der Diskussion war, ob die Ausnahme für "vertikale" Gruppen gelten solle (beispielsweise in den separaten Abschlüssen einer Untergruppe, die ein staatlich kontrolliertes Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen enthält). Verschiedene Boardmitglieder taten sich schwer, eine solche Ausnahme für staatlich kontrollierte Mutterunternehmen zu gewähren, weil private Unternehmen den vollständigen Vorschriften von IAS 24 unterworfen wären. Sie sahen keinen Unterschied darin, ob die Gruppe staatlich oder privat kontrolliert wäre. Der Stab gab zu Antwort, dass die Ausnahme sachgerecht sei, da der Staat direkt die Entscheidungen des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen beeinflussen würde. Darüber hinaus äußerte der Stab Bedenken über den möglichen Grad von Zufälligkeit in den Angaben, da die Ausnahme auf einer rechtlichen Struktur aufbauen würde (wenn das Unternehmen staatlich kontrolliert wird oder selbst Teil des Staates ist). Ein Boardmitglied gab an, dass er lieber Spannungen auf der Ebene der Definition eines Staates sehen würde als auf der Ebene, dass Unternehmen unterschiedlichen Vorschriften unterlägen. Einige Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass die Ausnahme hauptsächlich für Rechtskreise vorgeschlagen werde, wo der Grad der Staatseigentümerschaft eher durchdringend ist, um übermäßige Angaben bei Routinegeschäftsvorfällen zu vermeiden, die für die Adressaten keinen Nutzen bieten.

Nach ausführlicher Diskussion, in der viele Boardmitglieder die Bedenken äußerten, dass der Board zwei unterschiedliche Systeme für Geschäftsvorfälle ähnlicher Unternehmen errichten würde ("unfaire Bedingungen"), sagten viele Boardmitglieder aus, dass die weiter gefasste Ausnahme sachgerecht sei, solange sie durch zusätzliche Angaben ergänzt würde. Schließlich stimmte der Board dafür, dass die weiter gefasste Ausnahme angewendet wird.

Der Board setzte die Erörterung damit fort, die vorgeschlagen Angabevorschriften zu diskutieren, die gelten sollen, wenn die Ausnahme greift. Die meisten Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass einige zusätzlich Angaben notwendig sind, um eine Zusammenfassung bedeutender Geschäftsvorfälle zu liefern. Der Board unterstützte den Stab darin, keine zusätzlichen Angaben zu Beziehungen zu fordern, wo die Parteien in direktem Bezug zueinander stehen, (vertikale Gruppen), da solche Angaben durch andere IFRS-Vorschriften bereits gefordert werden.

Der Stab schlug vor, Angaben zu einzeln bedeutsamen Geschäftsvorfällen hinzuzufügen (beispielsweise Angaben gegenüber Regulierungsbehörden). Einige Boardmitglieder schlugen vor, Angaben zu gemeinsam bedeutsamen Geschäftsvorfällen hinzuzufügen. Der Board stimmte dem zu.

Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich der Verwendung des Wortes "bedeutsam" und schlugen vor, es durch das Wort "wesentlich" zu ersetzen. Dennoch entschied der Board, bei "bedeutsam" zu bleiben dies sowohl quantitativ als auch qualitativ zu definieren. Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken, dass ähnliche Forderungen nicht auch für private Unternehmen gelten sollten, da die Vorschriften die Qualität der Angaben verbessern könnten und da private Unternehmen die gleichen Schwierigkeiten haben könnten, die Angaben zu leisten, wie staatlich kontrollierte Unternehmen.

Definition eines Staates

Der Stab schlug vor, die vorgeschlagene Definition eines Staates in die Definition der öffentlichen Hand zu ändern, die bereits in den IFRS besteht (beispielsweise in IAS 20), da diese umfassender sei. Ein Boardmitglied zeigte sich besorgt, dass diese Definition nicht alle Arten von Machthabern erfassen würden, die sich nicht unbedingt als Regierung wahrnehmen würden. Ein anderes Boardmitglied äußerte Bedenken, ob nach der vorgeschlagenen Definition von Regierung aus IAS 20 beispielsweise die US-amerikanischen Notenbank erfasst wäre. Der Board kam zu dem Schluss, dass es sehr schwer sein würde, all die verschiedenen Vorstellungen von Staat einzufangen, egal, welche Definition schließlich übernommen werde. Der Board verabschiedete die Änderung der Definition in die in IAS 20 genannte, die auch Regierungsbehörden und Institutionen mit hoheitlichen Aufgaben umfasst. Der Board schloss mit Absicht Regulierungsmacht in der Erläuterung der Definition aus.

Überarbeitete Definition eines nahestehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person

Der Board erörterte dann die überarbeitete Definition eines nahestehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person. Der Board stimmte dem Vorschlag des Stabs zu, Anomalien aus der Definition eines nahestehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person zu streichen, indem man zustimmte, dass zwei Unternehmen einander nahe stehen, wenn eine Person oder dritte Partei gemeinsame Kontrolle über ein Unternehmen ausübt und dieselbe Person (oder ein nahes Mitglied der Familie der Person) oder dritte Partei gemeinsame Kontrolle oder bedeutenden Einfluss in Bezug auf das andere Unternehmen besitzt.

Der Stab erörterte auch eine scheinbare Uneinheitlichkeit im Zusammenhang mit der Verwendung des Konzepts von bedeutender Stimmmacht, da es keine Definition von bedeutender Stimmacht in IAS 24 gibt. Der Stab schlug vor, den Verweis auf bedeutende Stimmmacht aus dem vorgeschlagenen Standard zu streichen, da er die Komplexität erhöhe und Anomalien schaffe. Darüber hinaus sei dieses nicht definierte Konzept schwer von bedeutendem Einfluss zu unterscheiden und würde zu nicht intuitiven Schlussfolgerungen führen. Der Board stimmte dem zu.

Andere Sachverhalte

Der Board sprach zwei andere Sachverhalte kurz an: Folgeänderungen an IFRS 8 und die Frage, ob ein Unternehmen eine Person in Schlüsselposition sein kann. Der Board gab an, dass diese Sachverhalte bereits erörtert worden seien, und bekräftigte seine Schlussfolgerungen.

Zeitplan und Übergang

Der Board stimmte dem vorgeschlagenen Zeitplan zu, nach dem die Veröffentlichung des endgültigen Standards für November 2009 vorgesehen ist, und wies den Stab an, mit dem Entwurf der Änderungen fortzufahren.

Der Board prüfte die vorgeschlagene rückwirkende Anwendung der Ausnahme für staatlich kontrollierte Unternehmen mit sofortiger Wirkung genau. Die meisten Boardmitglieder waren der Meinung, dass eine rückwirkende Anwendung zu unangemessener Komplexität führen würde, da jetzt die Angaben umfassender wären, und diese Forderung dazu führen würde, sie neu zu überprüfen. Der Board entscheid, dass die Vorschriften prospektiv anzuwenden sein sollen.

Die meisten Boardmitglieder stimmten zu, dass die Änderungen an der Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person rückwirkend anzuwenden sein soll und am 1. Januar 2011 in Kraft tritt.

Der Board prüfte auch die Notwendigkeit einer erneuten Veröffentlichung des Entwurfs zu öffentlicher Stellungnahme. Zwei Boardmitglieder waren der Meinung, dass eine erneute Veröffentlichung begrüßt werden würde aufgrund verschiedener vorgenommener Änderungen, aber die Mehrheit der Boardmitglieder war der Meinung, dass die Änderungen am Entwurf unbedeutend seien.

Insgesamt verabschiedete der Board die Änderungen am Standard mit einer Gegenstimme. Ein Boardmitglied lehnte die Veröffentlichung des Standards ab, da er der Meinung war, dass mit der Änderung unfaire Bedingungen für private im Vergleich zu staatlich kontrollierten Unternehmen geschaffen würden.

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