Schulden - Änderungen an IAS 37

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Der Stab stellte ein Papier vor, in dem detailliertere Spezifikationen des Bewertungsziels als Grundlage der vorgeschlagenen Bewertungsleitlinien für IAS 37 vorgeschlagen wurden. Das Ziel ist, die Anwendung des Bewertungsmodells aus IAS 37 für andere Arten von Schulden zu erleichtern (beispielsweise im Bereich Versicherungen). Der Board stimmte im Allgemeinen zu, detailliertere Leitlinien aufzunehmen. Dennoch ließ sich aus der Diskussion des Boards schließen, dass das Erreichen eines Ergebnisses hinsichtlich der detaillierten Leitlinien schwierig sein würde, da viele Boardmitglieder abweichende Meinungen haben. Die umstrittensten Punkte beziehen sich auf die Aufnahme von Gewinnen in die Bewertung von Schulden, da dort einige Boardmitglieder Bedenken hegen, dass daraus eine "Schweinerei" in der Bilanzierung resultieren würde. Andere Boardmitglieder argumentierten jedoch, dass ein Konzept der Risikomarge in die Leitlinien aufgenommen werden müsse, da damit das Risiko der Investition und des Geschäfts widergespiegelt werde (da das Ziel des Geschäfts nicht sei, einen risikolosen Zins einzufahren). Sie sahen die Risikomarge als konzeptionell sachgerecht an und verstanden sie als einen Ausgleich für die Risikoübernahme und nicht als Gewinn an. Ein anderes Boardmitglied sagte aus, dass es zwar gerne die Risikomarge in den Rahmen einer Erfüllungspflicht der Erlöserfassung aufnehmen wolle, aber dass es nicht sehen könne, wie dies nützlich für andere Schulden sein könne.

Nach ausführlicher Diskussion stimmte der Board im Grunde zu, dass das Bewertungsziel das niedrigere sein solle aus dem Wert, den es für das Unternehmen habe, die Verpflichtung nicht erfüllen zu müssen, und dem Betrag, den das Unternehmen zahlen müssen, um die Verpflichtung zu erfüllen oder sie zu übertragen. Der Board entscheid, dass die Details vom Stab mit einer Gruppe von Boardmitgliedern entworfen werden, bevor die Änderungen an IAS 37 finalisiert werden. Verschiedene Boardmitglieder stimmten diesem Ansatz nicht zu.

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