Versicherungsverträge – Fortsetzung der Erörterungen zu möglichen Bewertungsmaßstäben

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Bewertungsansatz

Der Stab des IASB informierte die beiden Board kurz über die jeweiligen jüngsten Entscheidungen des anderen (die früher in der Woche gefällt worden waren) zu jeweils bevorzugten Bewertungsansatz. Der FASB bevorzugte den Ansatz über den gegenwärtigen Erfüllungswert; der IASB erwägte weiterhin sowohl einen Ansatz über ein modifiziertes IAS 37-Modell als auch einen Ansatz über den gegenwärtigen Erfüllungswert.

Der FASB unterstützt einen Bausteinansatz für die Bewertung am ersten Tag, stimmt aber der Aufnahme einer Übertragungsvorstellung in Bezug auf die Folgebewertung nicht zu - weil es oft keinen Übertragungsmarkt für Versicherungsschulden gibt (deshalb würde eine reine Fair-Value-Bewertung nicht funktionieren).

Es gab eine gute aber zu keinem Ziel führende Diskussion zwischen den Mitgliedern von IASB und FASB, in der einige der grundlegenden Bewertungsfragen beleuchtet wurden einschließlich der Frage, was die Schuld sei, die bewertet würde - die Erfüllungspflicht oder die Schuld aus Ansprüchen? Die Boardmitglieder hielten fest, dass unabhängig davon, welches Modell gewählt werde, es logisch, leicht erklärbar, von den Erstellern unterstützt und für die Anwender nützlich sein müsse.

Von keinem der Boards wurden Entscheidungen getroffen. Beide werden dies weiter erwägen und Entscheidungen im September treffen und im Oktober weiter gemeinsam diskutieren.

Erwerbskosten

Beide Boards sind sich einig, dass Erwerbskosten als Aufwand erfasst werden sollten; die vorläufige Sichtweise des IASB ist, dass man einen Teil der Prämie (Kundengegenleistung) freigeben würde, um die zusätzlichen Kosten auszugleichen, die bei Erwerb des einzelnen Versicherungsvertrags entstehen. Die Boards erörterten, ob sie sich bei dieser Frage einigen könnten.

Ein IASB-Mitglied schlug vor, dass der IASB fragen sollte, ob der Versicherer den Vertrag selbst am ersten Tag als Vermögenswert ansetzen sollte und diesen Vermögenswert über eine bestimmte Periode abschreiben sollte. Bisher hatte die Versicherungsbranche abgegrenzte Erwerbskosten als einen Ersatz für den Vertragswert verwendet.

Der Vorsitzende des FASB hinterfragte die vereinbarte Position des IASB, indem er fragte, warum ein Versicherungsvertrag von anderen langfristigen Geschäften abweichen sollte, für die bedeutende Erwerbskosten anfallen würden.

Der FASB bestätigte seine Sichtweise (5 für Erfassung als Aufwand); der IASB war geteilt: 4 würden Aufwand erfassen, 8 Erträge freigeben. Ein IASB-Mitglied fragte auch nach der Meinung seiner Kollegen - wie viele würden es vorziehen, den Wert der Vermögenswerts aus dem Versicherungsvertrag zu bewerten: mindestens 5 würden dies tun.

Der IASB wird dieses Thema zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen.

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