Eigen- und Fremdkapital

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Der Stab stellte eine vorläufige Auflistung vor, nach der die Gesamtveränderung im beizulegenden Zeitwert von finanziellen Schulden mit dem Merkmal von Eigenkapital zwischen wiederkehrenden und nicht wiederkehrenden Änderungen nach der Kapitalkostenmethode aufgeteilt wurde. Auf diese Art und Weise wird die Gesamtveränderung im beizulegenden Zeitwert, die als mit wenig informativem Wert versehen wahrgenommen wird, in eine informativere Stromgröße, die die Zinsänderungen darstellt, und den verbleibenden Teil der Änderungen im beizulegenden Zeitwert aufgeteilt, der einen Werteffekt mit wenig Aussagekraft darstellt.

Einige Mitglieder beider Boards schienen Bedenken zu hegen, dass eine Bewertung von Schulden mit den Merkmalen von Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert dazu führen, dass das Nettoeinkommen und das Ergebnis je Aktie durch den Realkasseneffekt (Auswirkung der künftig erwarteten Kapitalströme) verzerrt würden, der wenig mit der Leistung zu tun habe.

Andere Mitglieder widersprachen dem Stab und hielten fest, dass ihrer Meinung nach die Aufteilung wenig Wert habe und dabei relativ komplizierte Berechnungen zu erfordern scheine. Der Stab gab zur Antwort, dass die Nutzer die klassische Zinsbelastung für komplexere und hybride Instrumenten forderten (wie beispielsweise Nullkuponwandelanleihen). Ein anderes Boardmitglied gab an, dass er den Eindruck habe, dass vor dem Hintergrund der Komplexität der Berechnung und der Darstellung die Boards sich vielleicht noch einmal der Bewertungsgrundlage selbst annehmen sollten. Er schlug vor, dass in der Einladung zur Stellungnahme im Entwurf gefragt werden solle, ob die Stellungnehmenden der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zustimmten, wenn die Konsequenzen diese Art von Aufgliederung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wären.

Ein anderes Boardmitglied äußerte sich besorgt über den Mangel an Vergleichbarkeit und Übereinstimmung mit dem allgemeinen Projekt zu Finanzinstrumenten. Er schlug vor, dass die gleichen Aufgliederungskriterien für alle Finanzinstrumente gelten sollten. Ein Mitglied des FASB hielt fest, dass der FASB erwägen würde, die Änderungen im beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten in einen Kreditrisikoteil und einen verbleibenden Teil aufzugliedern, und unterstützte auch die Anwendung auf finanzielle Schulden allgemein. Einige Boardmitglieder hinterfragten die Anwendbarkeit eines solchen Ansatzes auf Derivate.

Ein IASB-Mitglied hielt fest, dass seiner Meinung nach die Aufgliederung in der Gesamtergebnisrechnung nicht sachgerecht sei und eine Angabe im Anhang angemessener wäre. Seiner Meinung nach versuche der Stab, Genauigkeit in einen Teil des Abschlusses zu bringen, der seinem Wesen nach eher ungenau sei. Ein anderes Boardmitglied gab an, dass sich die Nutzer der Ungenauigkeit der Berechnung bewusst seien aber die Größe und die Richtung der im Abschluss berichteten Änderung wissen wollten.

Insgesamt spürten die Boards, dass das vorgeschlagene Modell zu komplex ist, und baten den Stab, ein vereinfachtes Modell der Aufgliederung der Veränderungen im beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten mit Merkmalen von Eigenkapital zu entwickeln.

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