Darstellung des Abschlusses

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Umfang des Projekts

Der FASB setzte den IASB davon in Kenntnis, dass er auf seiner letzten Sitzung vereinbart habe, die Forderung einer Darstellung der finanziellen Leistung mit Zwischensummen für das Nettoergebnis und das sonstige Gesamtergebnis vorzuschlagen. Der Stab bat die Boards, klarzustellen, ob diese Entscheidung die Vergrößerung des Umfangs des Projekts zur Darstellung des Abschlusses bedeute oder ob ein kurzfristiges Vereinheitlichungsprojekt zu diesem eng umrissenen Thema ins Leben gerufen werden solle.

Die meisten Mitglieder des IASB waren sich einig, dass eine einzige Gesamtergebnisrechnung immer das Ziel des Boards gewesen sei, und stimmten zu, ein kurzfristige s Projekt aufzulegen, mit dem die Option auf eine separate Gewinn- und Verlustrechnung aus IAS 1 gestrichen werden soll. Ein Boardmitglied hielt fest, dass der Board sehr vorsichtig sein und so transparent wie möglich vorgehen müsse, wenn man die Äußerungen der Anwender während der letzten vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 bedenke. Dennoch würden die Bedenken sicher dadurch gemildert, dass der FASB die gleiche Änderung vorschlagen würde. Der Board kam auch überein, in das Projekt die separate Darstellung von recycelten und nicht recycelten Posten innerhalb des sonstigen Gesamtergebnisses aufzunehmen.

Der Vorsitzende des IASB schlug einen Plan vor, wie die Frage des Recycling langfristig angegangen werden könnte. Alle Mitglieder waren sich einig, dass diese Frage außerhalb des Umfangs des kurzfristigen Projekts läge und die Regeln von den anzuwendenden Standrads bestimmt würden. Nichtsdestotrotz sollten auf lange Sicht die Prinzipien, die im Rahmenkonzept enthalten sind, benutzt werden, um einen prinzipienbasierten Ansatz für die Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses zu entwickeln.

Die Boards erörterten einen vorläufigen Zeitplan für den Übergang auf eine einzige Gesamtergebnisrechnung. Der FASB beabsichtigt den Vorschlag gemeinsam mit dem Vorschlag zu Finanzinstrumenten herauszugeben. Der IASB wird den Vorschlag im September erörtern.

Die Boards erörterten, ob die Änderung an IAS 1 zum gleichen Zeitpunkt übernommen werden sollte wie der Standard zu Finanzinstrumenten. Mitglieder des IASB hielten fest, dass, selbst wenn der IASB entschiede, den FASB-Ansatz für Finanzinstrumente zu übernehmen, er weiterhin mit dem alten IAS 1 zurecht käme, das nach den IFRS eine separate Gesamtergebnisrechnung existiert (nach US-GAAP ist sie in der Eigenkapitalveränderungsrechnung enthalten).

Zeitplan für die erneuten Erörterungen

Die Board diskutierten die geplanten Erörterungen für den Entwurf zur Darstellung vor dem Hintergrund der in den Stellungnahmen zum Diskussionspapier eingegangenen Meinungen. Der Stab hielt fest, dass trotz der allgemeinen Unterstützung für die Prinzipien im Diskussionspapier viele Anwender Bedenken hinsichtlich der Anwendung der grundlegenden Prinzipien geäußert hätten. Dies gelte insbesondere im Bereich der Darstellung der direkten Methode der Kapitalflussrechnung, des Grads der Aufgliederung in der Gesamtergebnisrechnung selbst und der Überleitungsrechnung als Ganzes. Einige Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass die Überleitungsrechnung durch eine Bilanz-zu-Bilanz-Überleitung vereinfacht werden könne.

Der Stab erwartet, Meinungen von der Projektberatungsgruppe am 27. Juli 2009 einholen zu können und den Analystenteil der Feldversuche abschließen zu können. Die Boards stimmten dem Zeitplan der Erörterungen auf den Sitzungen im September und Oktober und der gemeinsamen Sitzung zu, die dazu führen sollen, dass ein Entwurf im April 2010 herausgegeben werden kann.

Vorgeschlagene Darstellungsziele

Die Boards wurden vom Stab gebeten, eine allgemeine Richtung in der Frage der Darstellungsziele vor dem Hintergrund der Äußerungen der Anwender zum Diskussionspapier zu nennen. Die Boards konnten sich allgemein für die Idee der Neuformulierung der Darstellungsziele und -prinzipien und ihre Verknüpfung mit den Zielen der Finanzberichterstattung erwärmen. Einige Boardmitglieder waren viel weniger überzeugt davon, dass es notwendig und nützlich sei, diese Prinzipien mit den qualitativen Merkmalen und den Beschränkungen entscheidungsnützlicher Informationen zu verknüpfen. Diese Boardmitglieder waren der Meinung, dass diese Verknüpfung in der Praxis nicht umsetzbar sei.

Nach bedeutender Diskussion kamen die Boards überein, dass der innere Zusammenhang eines der Hauptprinzipien bleiben solle aber dass eine Kosten-Nutzen-Analyse notwendig sei, wenn man dieses Prinzip auf der Ebene der einzelnen Ausweiszeilen anwende. Die Boards hielten fest, dass der innere Zusammenhang zu Vergleichbarkeit führen sollte, nicht zu Uniformität. Einige Boardmitglieder hinterfragten diesen Ansatz, da sie nicht der Meinung waren, dass er in der Praxis umsetzbar sei, aber ein anderes Mitglied schilderte ein überzeugendes Beispiel der Veräußerung einer Tochtergesellschaft, wo der innere Zusammenhang auf Ebene der Ausweiszeilen zu großer Komplexität führen könnte. Ein anderes Boardmitglied wies darauf hin, dass eine Art von Uniformität in der Taxonomie notwendig sei, besonders wenn XBRL eingeführt werde.

Die Boards entschieden, dass die Aufgliederung entscheidungsnützlicher Informationen das Kernprinzip der Darstellung sein soll zusammen mit mit einer angewendeten Kosten-Nutzen-Analyse.

Die Boards erörterten die Ziele Liquidität und finanzielle Flexibilität. Die Boards einigten sich darauf, sie nicht als Kernprinzipien der Darstellung aufzunehmen, da sie im Rahmenkonzept enthalten sind. Ein IASB-Mitglied schien besondere Bedenken hinsichtlich des Fallenlassens die Ziels der Liquidität in den Zeiten finanzieller Krise zu hegen. Die FASB-Mitglieder schienen auch besorgt, da das Rahmenkonzept nicht Teil der verbindlichen Leitlinien ist. Die Boards kamen überein, diese Merkmale im Rahmen des Aufgliederungsprinzip deutlicher hervorzuheben.

Die Boards kamen überein, verantwortliche Unternehmensführung nicht als eines der Kernziele der Darstellung aufzunehmen.

Schließlich entschieden die Boards vorläufig, dass das Darstellungsprojekt auf alle Geschäftsmodelle anzuwenden sein sollte, auch auf die von Finanzdienstleistungsinstituten. Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich des Bedarfs gesonderter Vorschriften für Finanzdienstleistungsinstitute und der Nützlichkeit der vorgeschlagenen Kapitalflussrechnung und Überleitungsrechnungen für Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche. Der Stab wies darauf hin, dass dies nur eine vorläufige Entscheidung sei und bestätigt werden müsse, wenn der Entwurf vorbereitet werde. Der Stab wies darauf hin, dass er die Meinungen der Beratungsgruppe zu Finanzinstituten einholen wolle.

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