Finanzinstrumente: Umfassendes Projekt

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Russ Golden, der fachliche Direktor des FASB, stellte die vorläufigen Schlussfolgerungen des FASB bei dessen Projekt zur Verbesserung des Ansatzes und der Bewertung von Finanzinstrumenten vor. Er erklärte, dass der FASB überein gekommen sei, ein Modell für die Verbesserung der Berichterstattung über Finanzinstrumente vorzuschlagen. Bisher lauteten die vorläufigen Entscheidungen des FASB wie folgt:

Alle Finanzinstrumente würden in der Darstellung der Finanzlage zum beizulegenden Zeitwert dargestellt, Änderungen im beizulegenden Zeitwert im Nettoeinkommen oder im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und eine optionale Ausnahme für eigene Schulden unter bestimmten Umständen eingerichtet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet würden. Für die Finanzinstrumente, deren Wertänderungen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst würden, würden in der Darstellung zusätzlich zu eine Fair-Value-Anpassung, um zum beizulegenden Zeitwert zu gelangen, auch die fortgeführten Anschaffungskosten gezeigt.

Änderungen im Wert eines Instruments können im sonstigen Gesamtergebnis gezeigt werden, wenn qualifizierende Kriterien in Bezug auf das Geschäftsmodell eines Unternehmens und die Kapitalstromvariabilität des Instruments erfüllt sind. Der FASB würde zusätzlich Leitlinien zur Verfügung stellen, wie diese qualifizierenden Kriterien anzuwenden wären. Der FASB wird auch vorschlagen, dass Wertveränderungen bei drei Arten von Instrumenten im Nettogewinn oder -verlust erfasst werden: Derivate, Eigenkapitaltitel und hybride Instrumente, die eingebettete Derivate enthalten, die nach SFAS 133 Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsbeziehungen einer Aufspaltung bedürfen. Darüber hinaus würden für alle Finanzinstrumente Zinsen und Dividenden weiter hin im Nettogewinn oder -verlust erfasst. Wertminderungen aufgrund von Kreditverlusten und realisierte Gewinne und Verluste aus Veräußerung und Erfüllung werden auch im Nettogewinn oder -verlust erfasst. Die Klassifizierung der Instrumente würde bei erstmaligem Ansatz des Instruments beurteilt und würde nachfolgend nicht geändert (keine Umklassifizierung erlaubt).

Eine Darstellung der Finanzleistung mit Zwischensummen für Nettoeinkommen und sonstiges Gesamtergebnis würde gefordert werden. Der FASB wird vorschlagen, das Ergebnis je Aktie weiterhin nur für das Nettoeinkommen zu fordern.

Golden wies darauf hin, dass die Erörterungen des FASB weniger weit gediehen seien als die des IASB und dass bestimmte Fragen wie beispielsweise die Behandlung von Schulden aus Sichteinlagen und Wertminderung noch zu erörtern seien.

Im Lauf der nachfolgenden Diskussion verdeutlichten FASB-Mitglieder und Mitglieder seines Stabs bestimmte Punkte und führten sie weiter aus. So wies beispielsweise ein IASB-Mitglied darauf hin, dass für eine Bank die Option der fortgeführten Anschaffungskosten niemals gelten würde, da die meisten der finanziellen Vermögenswerte der Bank zum beizulegenden Zeitwert bewertet würden.

Es wurde festgehalten, dass das, was für die Kategorie der fortgeführten Anschaffungskosten in Frage käme, zwischen IASB und FASB ähnlich wäre aber dass die Behandlung abweiche - dies gelte insbesondere für die Bewertung in der Darstellung der Finanzlage und die Behandlung in der Gesamtergebnisrechnung. Dies würde den Anwendern zur Kenntnis gebracht mit dem Ziel, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Der Vorsitzende des FASB hielt fest, dass der IASB und der FASB ein gemeinsames Ziel verfolgten: einen gemeinsamen hochwertigen Rechnungslegungsstandard zu entwickeln. Der FASB brauche mehr Zeit, um seine Erörterungen abzuschließen, aber erkennt den Druck, der auf dem IASB lastet, und die Gründe, warum dieser auf diese Art und Weise das Projekt vorantreibe. Der FASB würde sein Modell vor dem offiziellen Entwurf zur Verfügung stellen - es wird vermutlich Ende August 2009 auf der Internetseite des FASB verfügbar sein. Ausführliche Diskussionen würden auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im Oktober geführt und, wenn dies notwendig sein sollte, auch im November.

Der Vorsitzende des IASB sagte aus, dass der IASB sich noch Wertminderung widmen müsse und dem Modell der erwarteten Verluste. Es sei auch wahrscheinlich, dass der IASB ein einzige Gesamtergebnisrechnung vorschlagen würde, so dass die Darstellung des Abschlusses zwischen IFRS und US-GAAP einheitlich wäre.

Gespräche am Runden Tisch

FASB und IASB werden gemeinsame Gesprächsrunden als Teil der Einbindung des Anwenderkreises bei diesem gemeinsamen Projekt abhalten. Diese werden Anfang September 2009 stattfinden (bevor die Kommentierungsfrist zum IASB-Entwurf zu Klassifizierung und Bewertung endet) und in London, Norwalk und Tokio abgehalten.

Es wäre wahrscheinlich, dass eine Bedingung für die Teilnahme an den Gesprächsrunden die Einreichung einer Stellungnahme wäre - oder zumindest einer zusammenfassenden Stellungnahme. Die Boardmitglieder wollen Anwender einbinden und ihre Sichtweisen erörtern und ihnen nicht dabei helfen, Sachverhalte für ihre Stellungnahmen zu identifizieren.

Hiermit schloss die gemeinsame Sitzung.

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