: Diskontierungssatz - Übergangsvorschriften
Der IASB hielt eine Sitzung per Telefonkonferenz ab, um über
die Übergangsvereinbarungen zu entscheiden, die im Zusammenhang
mit den Änderungen an IAS 19 hinsichtlich des
Diskontierungssatzes vorgeschlagen werden sollen. Alle 15
Boardmitglieder nahmen an der Telefonkonferenz teil.
Grundlage für die Anwendung
Der Board kam überein, dass die Änderungen prospektiv
anzuwenden sein sollten.
Wo die Änderungen erfasst werden sollen
Der Board erörterte, ob der Betrag, der sich aus der Änderung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergibt, direkt über
das sonstige Gesamtergebnis angepasst werden soll.
Ein Boardmitglied sprach sich strikt gegen die Empfehlung des
Stabs aus. Er wies darauf hin, dass die Änderung von
Regierungsanleihen auf erstrangige, festverzinsliche
Industrieanleihen (wahrscheinlich) dazu führen würde, dass
geringere Beträge in den Korridor aufgeschoben würden und
deshalb mehr Posten aus dem Korridor fallen würden. Dieses
Boardmitglied würde eine rückwirkende Anpassung der
versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, die im
Korridor erfasst werden, sehen wollen.
Obwohl mehrere Boardmitglieder Verständnis für diesen Ansatz
hatten, zeigte sich eine Mehrheit der Boardmitglieder bereit,
die Empfehlung des Stabs zu unterstützen - mehr aus Gründen der
Zweckmäßigkeit als aus innerer Überzeugung.
Ob nicht amortisierte Gewinne und Verluste betroffen sind
Der Board erörterte, was mit den nicht angesetzten Gewinnen
und Verlusten geschehen solle, die bis zum Datum der Übernahme
angesammelt wurden. Ein Ansatz wäre, sie weiter vorzutragen und
zu amortisieren. Ein anderer Ansatz wäre, sie auf Null
zurückzusetzen (also alle angesammelten nicht angesetzten
Gewinne und Verluste anzusetzen). Der Stab äußerte die Ansicht,
das keine Anpassung nötig sein würde.
Eine Reihe von Boardmitgliedern konnte sich mit der Aussage
des Stabs nicht anfreunden, aber zeigten sich bereit, diese vor
dem Hintergrund zu akzeptieren, dass in dem demnächst
erscheinenden Entwurf bedeutender Änderungen an IAS 19
vorgeschlagen würden, den Korridor zu streichen. Es wurde
festgehalten, dass das Beispiel, das die Aussage des Stabs
unterstützen sollte, inkorrekt sei; das sei wenig hilfreich.
In die Einladung zur Stellungnahme würde allerdings die
alternative Sichtweise aufgenommen, die von einem Boardmitglied
vorgeschlagen und von einer bedeutenden Minderheit der
Boardmitglieder unterstützt worden war, die als Ergebnis der
Änderung im Diskontierungssatz eine Anpassung der Beträge
vorsieht, die in den Korridor aufgeschoben wurden.
Datum der Anwendung
Der Board kam überein, dass die Änderungen in der normalen
Art und Weise für prospektive Methodenänderungen angewendet
werden sollen, also von Beginn der frühesten dargestellten
Periode. In IAS 8 ist einen Ausnahme für Undurchführbarkeit
verankert, die in diesem Fall greifen könnte, wenn die nötigen
Daten für die Bestimmung der Anpassungen nicht verfügbar oder
beobachtbar sind.
Ob IFRS 1 geändert werden muss
Der Board kam überein, dass keine Änderung an IFRS 1
notwendig sei.
Kommentierungsfrist
Der Entwurf wird so schnell wie möglich fertiggestellt.
Abhängig vom Zeitpunkt seiner Fertigstellung wird der Entwurf
mit einer Kommentierungsfrist von mindestens 30 und höchstens 45
Tagen veröffentlicht.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige
Zusammenfassung zu verstehen.