Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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: Diskontierungssatz - Übergangsvorschriften

Der IASB hielt eine Sitzung per Telefonkonferenz ab, um über die Übergangsvereinbarungen zu entscheiden, die im Zusammenhang mit den Änderungen an IAS 19 hinsichtlich des Diskontierungssatzes vorgeschlagen werden sollen. Alle 15 Boardmitglieder nahmen an der Telefonkonferenz teil.

Grundlage für die Anwendung

Der Board kam überein, dass die Änderungen prospektiv anzuwenden sein sollten.

Wo die Änderungen erfasst werden sollen

Der Board erörterte, ob der Betrag, der sich aus der Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergibt, direkt über das sonstige Gesamtergebnis angepasst werden soll.

Ein Boardmitglied sprach sich strikt gegen die Empfehlung des Stabs aus. Er wies darauf hin, dass die Änderung von Regierungsanleihen auf erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen (wahrscheinlich) dazu führen würde, dass geringere Beträge in den Korridor aufgeschoben würden und deshalb mehr Posten aus dem Korridor fallen würden. Dieses Boardmitglied würde eine rückwirkende Anpassung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, die im Korridor erfasst werden, sehen wollen.

Obwohl mehrere Boardmitglieder Verständnis für diesen Ansatz hatten, zeigte sich eine Mehrheit der Boardmitglieder bereit, die Empfehlung des Stabs zu unterstützen - mehr aus Gründen der Zweckmäßigkeit als aus innerer Überzeugung.

Ob nicht amortisierte Gewinne und Verluste betroffen sind

Der Board erörterte, was mit den nicht angesetzten Gewinnen und Verlusten geschehen solle, die bis zum Datum der Übernahme angesammelt wurden. Ein Ansatz wäre, sie weiter vorzutragen und zu amortisieren. Ein anderer Ansatz wäre, sie auf Null zurückzusetzen (also alle angesammelten nicht angesetzten Gewinne und Verluste anzusetzen). Der Stab äußerte die Ansicht, das keine Anpassung nötig sein würde.

Eine Reihe von Boardmitgliedern konnte sich mit der Aussage des Stabs nicht anfreunden, aber zeigten sich bereit, diese vor dem Hintergrund zu akzeptieren, dass in dem demnächst erscheinenden Entwurf bedeutender Änderungen an IAS 19 vorgeschlagen würden, den Korridor zu streichen. Es wurde festgehalten, dass das Beispiel, das die Aussage des Stabs unterstützen sollte, inkorrekt sei; das sei wenig hilfreich.

In die Einladung zur Stellungnahme würde allerdings die alternative Sichtweise aufgenommen, die von einem Boardmitglied vorgeschlagen und von einer bedeutenden Minderheit der Boardmitglieder unterstützt worden war, die als Ergebnis der Änderung im Diskontierungssatz eine Anpassung der Beträge vorsieht, die in den Korridor aufgeschoben wurden.

Datum der Anwendung

Der Board kam überein, dass die Änderungen in der normalen Art und Weise für prospektive Methodenänderungen angewendet werden sollen, also von Beginn der frühesten dargestellten Periode. In IAS 8 ist einen Ausnahme für Undurchführbarkeit verankert, die in diesem Fall greifen könnte, wenn die nötigen Daten für die Bestimmung der Anpassungen nicht verfügbar oder beobachtbar sind.

Ob IFRS 1 geändert werden muss

Der Board kam überein, dass keine Änderung an IFRS 1 notwendig sei.

Kommentierungsfrist

Der Entwurf wird so schnell wie möglich fertiggestellt. Abhängig vom Zeitpunkt seiner Fertigstellung wird der Entwurf mit einer Kommentierungsfrist von mindestens 30 und höchstens 45 Tagen veröffentlicht.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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