Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden - erste Analyse der eingegangenen Stellungnahmen

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Der Board diskutierte die Rückmeldungen von Seiten der Adressaten zu diesem Thema. Es wurden keine Beschlüsse gefasst.

Die Kernbotschaft der Adressaten kann wie folgt zusammengefasst werden: Das eigene Kreditrisiko sollte bei der Erstbewertung finanzieller Verbindlichkeiten, der Erstbewertung nicht-finanzieller Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie in jenen Fällen Eingang finden, bei denen erstmalige Gegenleistungen erfolgen. Auf der anderen Seite sollte das eigene Kreditrisiko bei der Folgebewertung nur dann einbezogen werden, wenn finanzielle oder nicht-finanzielle Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Antwortenden gingen nicht auf den Unterschied zwischen der Bewertung des Kreditrisikos über Ratings oder Credit Spreads ein.

Einige Adressaten schlugen eine neue Bewertungskategorie vor: beizulegender Zeitwert, die um Änderungen im eigenen Kreditrisiko bereinigt wird. Die Adressaten führten an, dass das eigene Kreditrisiko bei einem Instrument auf Stufe 1 (beobachtbarer Marktpreis) schwer zu extrahieren und für andere Instrumente sehr schwer zu schätzen sei.

Der Stab stellte gegenüber dem Board fest, dass viele Adressaten die Wechselwirkung zwischen dieser Analyse und den erzielten (oder zu erwägenden) Beschlüssen in der Phase Klassifizierung und Bewertung des Finanzinstrumenteprojekts betonten.

Der Stab wird dem Board auf der Oktobersitzung eine eingehendere Untersuchung vorlegen. Zu diesem Zeitpunkt werde der Board dann auch um Richtungsentscheidungen in diesem Projekt gebeten.

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